Klarglasrückleuchten

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      Hey!

      für was hab ich dann alles eingetragen voriges Jahr *pf*
      aber gut das zu wissen ...
      somit weiß ich, falls ich die heckleuchten vom audi austausche, dass mir nix passieren kann wenn ich das Prüfzeichen oben hab.
      aber schätzomativ wennst ein fast serienmäßiges gerät hast haltens dich sowieso net auf :)

      LG
      Jaja...das Prüfanstallt Spiel...Schreib auch immer gerne so kleine Mails...
      Alten VW-Pagern müsst´s eh schon bekannt sein, da´s ja mittlerweile ein leidiges Thema ist...

      Also, weil ich ein durchaus neugieriger Mensch bin haben ich bei diversen Anbietern bei E-Bay bezüglich mitgelieferter Gutachten für eintragungsfreie Teile mit E-Prüfzeichen angefragt.
      Fazit einige liefern mit Gutachten andere ohne, das muss dann eben im Einzelfall abgeklärt werden.

      Auf Grund der Antwort eines Händler habe ich dann eine Anfrage an die MA 46 (Landesprüfanstallt geschrieben), es geht um Klarglas Scheinwerfer mit Fadenkreuz für einen Golf 1, deren Genehmigung wird von der Polizei gerne angezweifelt!
      Hier die einzelnen Mails:

      DER EBAY HÄNDLER:
      "Der Artikel ist mit E-Prüfzeichen versehen, zusätzlich ist eine Prüfnummer
      auf dem Artikel. Laut geltenden europäischen Recht wird keine zusätzliche
      Betriebserlaubnis benötigt."

      MEIN MAIL AN DIE MA46:

      "Sehr geehrte MA46!
      Ich möchte mir für mein Golf 1 Cabrio (Type 155) BJ. 90 schwarze Fadenkreuzscheinwerfer kaufen.(Foto siehe Anhang)
      Auf die Frage, ob diese mit einem fahrzeugspezifischen Gutachten versehen sind antwortete der Händler, dass diese mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, zusätzlich befindet sich eine Prüfnummer auf dem Artikel daher wird nach geltendem europäischen Recht keine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt.
      Ist diese Antwort korrekt oder wurde ich wieder einmal schlecht beraten?
      Herzlichen Dank für Ihr Bemühen,
      H.W."

      DIE ANTWORT DER MA46:

      "Werter Herr W.
      Wir danken für die Anfrage, und teilen Ihnen mit, dass Ihnen Ihr Händler eine korrekte Auskunft gegeben hat! Sie sollten aber das Gutachten über die Scheinwerfer im Auto mitführen und eine meldung bezüglich der Änderung bei Ihrer Zulassungsstelle (Versicherung) durchführen.
      MfG
      Winkler"

      WAS JETZT??? Mitführen eins Gutachtens Pflicht oder kann mich ein Polizist damit ärgern wenn er will?
      Was tun wenn kein Gutachten mitgeliefert wurde???
      Was hat die Versicherungsstelle damit zu tun???

      Mein Fazit:
      Nur E-genehmigte Teile MIT Gutachten kaufen, da sonst die Polizei/Prüfanstallt unter Umständen lästig werden kann!

      Ausserdem, ein Anbaugutachten über z.b. Hella Rückleuchten? Haben die nen Knall? Wird wohl jeder 4 Schrauben anziehen können?

      Mehr Infos zum E-Prüfzeichen gibt´s HIER