ALU Flügel & Carbonflügel mit TÜV

      RE: ALU Flügel & Carbonflügel mit TÜV

      Original von Dark Legend
      Habs heut gsehn ,glaubs selber kaum aber CARBON UND ALUFLÜGEL sind typisierbar ,nur zur Info


      Eine neue oder alte Typisierung?
      Weisst zufällig wann und wo die gemacht wurde?
      Grundsätzlich ist es allerdings wirklich möglich, wenn auch sehr schwer und dann ist die Frage ob´s bei der nächsten Verkehrskontrolle nicht trotzdem Probleme gibt und die Genehmigung aufgehoben wird.

      Zitat von Ing. Bergmüller:

      Spoiler / DTM-Wings: Der Inhalt der o.a. Prüfnormen (VdTÜV Merkblatt Kraftfahrwesen 744) und ergänzender Vorgaben deckt sich leider nicht mit den techn. Gegebenheiten der meisten, sog. DTM-Wings. Harte (tlw. max. 60 Shore-A erlaubt ) und steife Materialien wie Aluminium und Carbon sorgen in Kombination mit scharfen Kanten (mind. Abrundungsradius r=2.5mm), aerodynamisch ungünstiger Position, in vielen Fällen zweifelhaften Fixiersystemen und nicht entsprechender Bauhöhe (max. ca. 150mm) immer wieder zu Fahrzeuganhaltungen und Kennzeichenentzug durch die Exekutive. Grundsätzlich kann man sagen, dass Alu-Wings nicht genehmigbar sind. Weiters verlangen einige Genehmigungsstellen in Anlehnung an VdTÜV 744 bei Spoilern und Wings eine Präventivsicherung mittels Sicherungsseil und Kunststoffschraubverbindungen als Befestigung. Seitliche und mittige, maximale Spaltmaße zwischen Flügelunterseite und Heckklappe werden gefordert. Individuelle Beratung zur Genehmigung bei Bedarf.


      Heckflügel
      • Abmaße lt. Zeichnung
      • Fangseil
      • kein zu großer Abtrieb/Auftrieb > ca.200 km/h
      • kein Alu oder Stahl
      • gerundete Kanten
      • kein Überstand (auch seitlich)
      • Sicht zur 3. Bremsleuchte nicht beeinträchtigen
      • Sicht aus Hecksscheibe nicht beeinträchtigen – sonst 2. Spiegel
      • Herstellerangeben beachten

      Quelle: www.legales-tuning.at

      Grüsse,
      DOC!
      Bilder
      • Spoiler.jpg

        43,03 kB, 622×754, 226 mal angesehen
      Ich glaube er meint wohl eher diese Dinger:

      autoscout24.de/content_ger/mag…g_46_2004_spoiler_200.jpg

      Begutachtung von gefährlichen Heck-Aluminiumspoilern

      Anweisung der Technischen Leitung:

      Kurzfassung:
      Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 ABS. 3 StVZO und § 19 ABS. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.
      Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als
      erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

      In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

      Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 ABS. 1 Nr. 1 und § 30c ABS. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

      Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

      Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

      In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.
      In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.
      Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

      Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

      "1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.
      2. Anbaugutachten nach § 19 ABS. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).
      3. Einzelabnahmen nach § 19 ABS. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).
      4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
      5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren."


      Sind zwar Deutsche Angaben,aber zum Großteil sind es bei uns ja auch deutsche Gutachten die verwendet werden..

      Mfg.Zweistein
      Dann wünsche ich dir vieeel Glück, nie in ne Polizeikontrolle zu kommen.
      Auch der Prüfzug der zuständigen LReg hält sich an die Vorgaben des Ministeriums --> kann zur Kennzeichenabnahme führen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()