brille/kontaklinsen im führerschein

      brille/kontaklinsen im führerschein

      Hallo!
      da ich zur Zeir ein kleines gesundheitliches Problem mit meinem linken Auge habe, war ich gestern beim Augenarzt. War ein sehr, sehr unfreundlicher Typ, der mich die ganze Zeit wärend der Untersuchung blöd angemacht hat. Unter anderem hat er mir vorgeworfen wie ich nur mit Kontaklinsen Autofahren kann, wenn im Führerschein ja nur die Brille eingetragen ist. Da steigt bei einem Unfall jede Versicherung sofort aus und eingesperrt kann man auch werden. Das von wegen eingesperrt war mir ziemlich egal, aber die Sache mit der Brille und den Kontaktlinsen würde mich jetzt schon interessieren.

      Wie ich den Führerschein gemacht habe, hatte ich eine Brille, jetzt trage ich nur mehr Kontaktlinsen. Kann mir da wirklich was passieren und wie kann ich es machen, das ich legal mit den Linsen fahren darf (wenn es wirklich illegal ist)

      Wollte zwar gestern noch zu meiner Versicherung fahren und nachfragen, aber mit meinem roten Auge wollte ich dann auch wieder niemanden schocken!!

      Vielleicht weiß da ja einer von euch bescheid!!
      DANKE!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      stimmt was dein augenarzt da sagt ...

      bei Einschränkungen / Bemerkungen hab ich einen Stempel:

      01.02 - Kontaktlinsen
      du müsstest den Stempel haben
      01.01 -Brille ...

      also das solltest du sofort eintragen ... sonst bist wirklich aufgeschmissen wenn du einen unfall hast ...

      hab ich ma auch genaustens informiert ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „b1ubb“ ()

      kann ich da net beides eintragen lassen?
      weil jetzt zB habe ich für 14 tage wieder die brille, da ich ja keine kontaktlinsen tragen darf.

      und wo kann ich das ändern lassen/was brauch ich dafür und was kostet der spass??
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Original von woidl
      kann ich da net beides eintragen lassen?
      weil jetzt zB habe ich für 14 tage wieder die brille, da ich ja keine kontaktlinsen tragen darf.

      und wo kann ich das ändern lassen/was brauch ich dafür und was kostet der spass??


      ich denke, du müsstest dorthin, wo du den führerschein her hast, und das wäre eben die BH.
      oida, machst mich jetzt net schwach und dann kostet so ein sinnlose neuausstellung vom schein wieder 100EUR oder was??
      wäre dann eh erst das 3. MAL das ich das zahlen würde:
      1. MAL beim ersten schein
      2. wie der A nachgetragen wurde und jetzt nochma oder was???

      naja, wer MAL auf der BH nachfragen!
      die sollem mir einfach den 01.02 stempel draufhaun und fertig!
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „woidl“ ()

      steht 01.01 oder steht 01.02 ???

      des is a unterschied ...
      aber ich hab es eh schon oben beschrieben ...
      01.01 Brille
      01.02 Kontaktlinsen

      ja es is eh ned weiter schlimm ...
      nur wenn du polizeikontrolle hast und der is schlecht drauf ...
      zahlst ...
      oder wenn du einen unfall hast und mit kontaktlinsen fährst und du hast aber nur brillen eingetragen ... bist du auf jeden fall MAL schuld bzw hast teilschuld ...
      ich hab damals bei der führerscheinausstellung angegeben, dass ich mir brille und kontaktlinsen fahren will.
      War eigentlich schon beim Amtsarzt....also vor der eigentlichen Ausstellung

      Und dann hab ich bei Einschränkungen nur 01 eingetragen. Der auf der BH hat gemeint, damit darf ich beides verwenden (also entweder - oder :rofl:)

      MfG
      Harri