Blinker mit Standlichfunktion
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HI!
Obs erlaubt ist oder nicht kann ich Dir auch nicht sagen, aber soviel, das ich meine Standlichtschaltung jetzt ca. 3 Monate habe, und sich keiner von den Hr. Uniformierten darüber beschwert hat.
Bei den neuen 5er BMw ist das sogar Serie, als kann´s meines erachtens nicht verboten sein.MfG
Günther
Frag nicht nach dem Sinn bei einem getuntem Auto, sondern nach dem Spass das es macht! -
hi und danke naj in wien sind sie vielleicht etwas strenger als bei dir wer weis werde sie mir MAL kaufen und probieren bist ja leider der einzige der mir antwort geben kann oder will.
mfg -
das thema hatten wir hier schon MAL, ich finds aber nicht. meines wissens sind blinker mit standlichtfunktion bei uns verboten... aber ich hab jetzt erst auch einen chrysler gesehen, der das anscheinend standartmäßig hatte. vielleicht ist es mittlerweile ja schon legal.
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Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn der Blinker mit Genehmigung für Begrenzungslicht ausgestattet ist.
Hierbei muss weisses Licht nach vorne ausgestrahlt werden, da der Blinker gemäss Begriffsbestimmung eine "Leuchte" und kein "Scheinwerfer" ist. Gelbes oder rotes Begrenzungslicht, wie bei amerikanischen Modellen darf also nicht aus einem Blinker abgestrahlt werden.
Wenn die Begrenzungsleuchte im Blinker integriert ist, müsste ein "A" vor der Typenprüfnummer auf dem Blinkerglas zu lesen sein, dann ist sie auch genehmigt.
Eigenumbauten auf Standlicht im Blinker sind verboten!
KFG §14 (3)
Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weisses Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Strassenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinwerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann...
Die unten abgebildeten Jom Blinker mit integrierter Standlichtfunktion wären z.b. erlaubt, allerdings muss er (weisses) Licht ausstrahlen, wenn Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind.
Grüsse,
DOC! -
Bei den neueren Fahrzeugen kann man auch per Codierung die Leuchten ein wenig "umfriesieren" :-h
z.B. Blinker/Standlichtfunktion im A4:
Gruß :-w
Sascha
cult1.da.ru -
sagen wir so..
standlicht in den blinkern ist erlaubt wenn:
- das licht WEISS ist, und nicht orange wie die blinker
- das originale Standlicht stattdessen deaktiviert wird... also nur 1 standlicht pro seite leuchtet
dann kannst die stnadlichtblinker problemlos verwenden.
orangene standlichtblinker sind leider verboten...lg Martin_MT
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Original von martin_mt
sagen wir so..
standlicht in den blinkern ist erlaubt wenn:
- das licht WEISS ist, und nicht orange wie die blinker
- das originale Standlicht stattdessen deaktiviert wird... also nur 1 standlicht pro seite leuchtet
dann kannst die stnadlichtblinker problemlos verwenden.
orangene standlichtblinker sind leider verboten...
Richtig, wie ich oben schon sagte, ausserdem muss der Blinker das Genehmigungszeichen (A) aufweisen.
Grüsse,
DOC!
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