Blinker mit Standlichfunktion

      RE: blinker mit standlichfunktion

      HI!
      Obs erlaubt ist oder nicht kann ich Dir auch nicht sagen, aber soviel, das ich meine Standlichtschaltung jetzt ca. 3 Monate habe, und sich keiner von den Hr. Uniformierten darüber beschwert hat.
      Bei den neuen 5er BMw ist das sogar Serie, als kann´s meines erachtens nicht verboten sein.
      MfG
      Günther

      Frag nicht nach dem Sinn bei einem getuntem Auto, sondern nach dem Spass das es macht!
      Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn der Blinker mit Genehmigung für Begrenzungslicht ausgestattet ist.
      Hierbei muss weisses Licht nach vorne ausgestrahlt werden, da der Blinker gemäss Begriffsbestimmung eine "Leuchte" und kein "Scheinwerfer" ist. Gelbes oder rotes Begrenzungslicht, wie bei amerikanischen Modellen darf also nicht aus einem Blinker abgestrahlt werden.
      Wenn die Begrenzungsleuchte im Blinker integriert ist, müsste ein "A" vor der Typenprüfnummer auf dem Blinkerglas zu lesen sein, dann ist sie auch genehmigt.
      Eigenumbauten auf Standlicht im Blinker sind verboten!

      KFG §14 (3)
      Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weisses Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Strassenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinwerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann...


      Die unten abgebildeten Jom Blinker mit integrierter Standlichtfunktion wären z.b. erlaubt, allerdings muss er (weisses) Licht ausstrahlen, wenn Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind.

      Grüsse,
      DOC!
      Bilder
      • Blinker mit Standlicht.jpg

        8,73 kB, 250×71, 983 mal angesehen
      sagen wir so..
      standlicht in den blinkern ist erlaubt wenn:
      - das licht WEISS ist, und nicht orange wie die blinker
      - das originale Standlicht stattdessen deaktiviert wird... also nur 1 standlicht pro seite leuchtet


      dann kannst die stnadlichtblinker problemlos verwenden.
      orangene standlichtblinker sind leider verboten...
      lg Martin_MT


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      Original von martin_mt
      sagen wir so..
      standlicht in den blinkern ist erlaubt wenn:
      - das licht WEISS ist, und nicht orange wie die blinker
      - das originale Standlicht stattdessen deaktiviert wird... also nur 1 standlicht pro seite leuchtet


      dann kannst die stnadlichtblinker problemlos verwenden.
      orangene standlichtblinker sind leider verboten...


      Richtig, wie ich oben schon sagte, ausserdem muss der Blinker das Genehmigungszeichen (A) aufweisen. ;)

      Grüsse,
      DOC!