Frage zur Vignette und Pickerl

      Hier wieder MAL die einzig "wahre" Antwort aus den tiefen der Gesetzbücher... :-h


      § 9 ABS. 3 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)

      Anbringung der Begutachtungsplakette

      § 9. (1) Die Begutachtungsplakette muß so am Fahrzeug angebracht
      sein, daß das Jahr und der Monat der vorgeschriebenen nächsten
      wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges durch je eine in den
      zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung nach dem
      Anbringen der Begutachtungsplakette auf dem Fahrzeug deutlich
      sichtbar ist.
      (2) Die Begutachtungsplakette muss außen am Fahrzeug und so
      angebracht sein, dass ihr unterster Punkt nicht weniger als 40 cm
      und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn
      liegt. Die Begutachtungsplakette darf nur angebracht sein
      a) bei Kraftwagen und mehrspurigen Krafträdern mit
      karosserieartigem Aufbau im rechten Seitenbereich der
      Windschutzscheibe
      ; bei klappbaren Windschutzscheiben sowie bei
      Fahrzeugen mit Windschutzscheiben, die eine Anbringung der
      Begutachtungsplakette innerhalb der oben angeführten Maße nicht
      gestatten, an der rechten Seite vor der vordersten Türöffnung,
      b) bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der
      rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des
      Scheinwerfers,
      c) bei Anhängern an der Deichsel oder neben der Deichsel rechts
      von der Längsmittelebene des Fahrzeuges, bei Sattelanhängern an
      der Vorderseite rechts von der Längsmittelebene des Fahrzeuges.
      (3) Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem
      Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig.


      Sowas ist auf jeden Fall verboten...
      Bilder
      • begutachtungsplakette.jpg

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      Original von Okley
      Ich habe derzeit 4 Vignetten unter einander in dr Mitte kleben. Sind 4x 10 Tages Vignetten :D Die Jahresvignette kaufe ich mir erst Anfang Dezember :D


      Also meines Wissens ist das ebenfalls strafbar, da es MAL geheissen hat, es dürfen max. 2 Vignetten auf der Scheibe kleben....

      Und wenn du dir die Jahresvignette für 2006 im Dezember kaufst, ist dir hoffentlich klar, dass du damit erst AB 1.Jänner auf die Autobahn rauf darfst?

      Für Dezember 2005 musst du dir wieder eine 10-Tages oder 1 Monatsvignette kaufen
      oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1111541.html

      Die Autobahnvignetten für 2006 sind an den ÖAMTC-Dienststellen erhältlich. Die neue Jahresvignette kostet für Pkw unverändert 72,60 Euro und ist von 1. Dezember 2005 bis 31. Jänner 2007 gültig.

      "Die Jahresvignette für 2005 gilt noch bis 31. Jänner 2006", weiß ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau. "Wer vorhat, noch im November ein neues Auto zu anzumelden, kann sich mit einer Zehn-Tages-Vignette über die Zeit helfen", sagt die Verkehrswirtschaftsexpertin des Clubs.