Frage zur Vignette und Pickerl
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er redet glaub i ne ddavon ob a tönugsstreifen erlaubt is sondern obs nur erlaubt is des pickerl rechts unten hinzupicken, aber dafür hatten wir vor ein paar tagen schon einen tread einfach MAL suchen =))
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Genau diese Diskussion gabs schon, einfach Suche benützen...
Pickerl-Beitrag
Irgendwie fad wenn hier immer im Kreis diskutiert wird....Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „peter777“ ()
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Hier wieder MAL die einzig "wahre" Antwort aus den tiefen der Gesetzbücher... :-h
§ 9 ABS. 3 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)
Anbringung der Begutachtungsplakette
§ 9. (1) Die Begutachtungsplakette muß so am Fahrzeug angebracht
sein, daß das Jahr und der Monat der vorgeschriebenen nächsten
wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges durch je eine in den
zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung nach dem
Anbringen der Begutachtungsplakette auf dem Fahrzeug deutlich
sichtbar ist.
(2) Die Begutachtungsplakette muss außen am Fahrzeug und so
angebracht sein, dass ihr unterster Punkt nicht weniger als 40 cm
und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn
liegt. Die Begutachtungsplakette darf nur angebracht sein
a) bei Kraftwagen und mehrspurigen Krafträdern mit
karosserieartigem Aufbau im rechten Seitenbereich der
Windschutzscheibe; bei klappbaren Windschutzscheiben sowie bei
Fahrzeugen mit Windschutzscheiben, die eine Anbringung der
Begutachtungsplakette innerhalb der oben angeführten Maße nicht
gestatten, an der rechten Seite vor der vordersten Türöffnung,
b) bei anderen als in der lit. a angeführten Krafträdern an der
rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des
Scheinwerfers,
c) bei Anhängern an der Deichsel oder neben der Deichsel rechts
von der Längsmittelebene des Fahrzeuges, bei Sattelanhängern an
der Vorderseite rechts von der Längsmittelebene des Fahrzeuges.
(3) Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem
Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig.
Sowas ist auf jeden Fall verboten...Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()
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Original von Okley
Ich habe derzeit 4 Vignetten unter einander in dr Mitte kleben. Sind 4x 10 Tages VignettenDie Jahresvignette kaufe ich mir erst Anfang Dezember
Also meines Wissens ist das ebenfalls strafbar, da es MAL geheissen hat, es dürfen max. 2 Vignetten auf der Scheibe kleben....
Und wenn du dir die Jahresvignette für 2006 im Dezember kaufst, ist dir hoffentlich klar, dass du damit erst AB 1.Jänner auf die Autobahn rauf darfst?
Für Dezember 2005 musst du dir wieder eine 10-Tages oder 1 Monatsvignette kaufen -
oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1111541.html
Die Autobahnvignetten für 2006 sind an den ÖAMTC-Dienststellen erhältlich. Die neue Jahresvignette kostet für Pkw unverändert 72,60 Euro und ist von 1. Dezember 2005 bis 31. Jänner 2007 gültig.
"Die Jahresvignette für 2005 gilt noch bis 31. Jänner 2006", weiß ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brugger-Brandau. "Wer vorhat, noch im November ein neues Auto zu anzumelden, kann sich mit einer Zehn-Tages-Vignette über die Zeit helfen", sagt die Verkehrswirtschaftsexpertin des Clubs. -
Das ist aber interessant....
Mich hat der ÖAMTC im Dezember 2004 darauf hingewiesen, dass die Vig. 2006, die ich schon am Auto gehabt hab, erst AB Jänner gültig ist..... -
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