Kennzeichen

      Was heisst hier übertrieben ?

      Ich habe das Foto in Augenschein genommen und anhand dessen mir mein Urteil gebildet. Ich brauche das Fahrzeug nicht genauer kennen, interessiert mich auch nicht, allein der erste Eindruck stellt mir die Nackenhaare auf.
      Hatte schon des öfteren Fahrzeuge, wo schwere Mängel einfach bei der §57a "übersehen" wurden, so ein Vorgehen kann und darf nicht toleriert werden.

      Ausserdem ist anhand der Bodenfreiheit schon ein Taferlriss gerechtfertigt.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Hi!

      Also ich finde es auch etwas übertrieben!

      Klar wenn die Bodenfreiheit oder andere Sachen nicht typ. sind darf er kein "Pickerl" bekommen!!!

      ABER

      In der heutigen Zeit (sprich EU) kann es auch sein das das Auto ne Einzelgenehmigung hat und so aus Deutschland eingeführt wurde!
      Also ohne Papiere kann man sich kein eindeutiges Urteil bilden!!!!
      Grüße Peter
      Original von BP-Hatzer3
      Bei weiterer Verwendung stellt dieses Fahrzeug eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebsssicherheit dar.


      Jop! Ist auch meine grösste Angst...gleich nach der vor der Vogelgrippe! :rofl:

      Gott schütze Österreich...denn wir können es nicht...

      @and1mixtape: Suchfunktion... ;)

      Für vorne gibt es keine Regelung durch Erlass oder Gesetz, liegt also im Ermessen des Beamten (§49 KFG ABS. 6 "Die Kennzeichentafeln müssen senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug
      angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die Kennzeichenleuchten ausreichend
      beleuchtet werden kann.“)
      , egal ob mittig, links oder rechts.




      @ BP-Hatzer3: Du hast natürlich nicht unrecht...leider...weiters müsse dann auch noch der Frontspoiler und die Cupwings eingetragen werden.
      Weiters kommen die "dubiosen" 20 cm vermutlich von einer falschen Auslegung der Richtlinie 93/94/EWG wobei diese nur für die hinteren Kennzeichen gilt. Eventuell hat der eine oder andere zerstreute Prüfer da was verwechselt. Grundsätzlich ist die vordere Anbringungshöhe, wie Du schon gesagt hast nicht geregelt (Oh Wunder... O:))

      Hier der entsprechende Erlass zur Kennzeichenanbringung (damit hat sich eine ganze Arbeitsgruppe im BMVIT beschäftigt! :ohno:)

      Erlass: Anbringung von Kennzeichentafeln

      Grüsse,
      DOC!
      Ein Fahrzeug, dass aus D importiert wurde und eine Einzelgenehmigung erhielt, ist so wie auf diesem Bild ersichtlich mit Sicherheit nicht vorgeführt worden.

      Info seitens eines Prüfers der LReg: Im schlimmsten Fall kaufen Sie sich ein Auto in D, dass in D so auch zugelassen war. In Ö können Sie sich´s dann in den Schauraum stellen, denn Sie bekommen nie ne Eintragung.

      Nen Typenschein schaue ich sehr selten an. Ich erinnere mich an nen Fahrzeuglenker, dessen Fahrzeug ich einer Prüfung an Ort und Stelle unterzog. Er meinte, ich solle mir den 3cm dicken Typenschein ansehen.

      Da kann noch so viel genehmigt sein, eine Genehmigung unter Umgehung von Rechtsvorschriften erwächst niemals Rechtskraft.

      Stein des Anstoßes war die US-Frontstoßstange mit Blinkern mit Standlichtfunktion (gelb) in der Stoßstange, Käfig mit Vollschalensitzen (ohne Lehne) und ner Bodenfreiheit von 4cm.
      Er meinte, es wäre alles eingetragen und die Stoßstange sei doch original VW, eben nur für den US-Markt.

      Es folgte eine § 56 und der Zulassungsbesitzer hat anschließend seinen Wohnsitz gewechselt, habe ihn Monate später mit Kennzeichen W und vielen Serienteilen rumfahren sehen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      nun ja 1. glaube ich das es MAL drauf ankommt wie dein fahrzeug aussieht wenn dich jemand aufhält

      ich glaube wenn du halbwegs normale bodenfreiheit hast zumindest die 11 cm und man sieht das alles ordnungsgemäß montiert und eingebaut ist drück jeder ein auge zu

      und alles anderen auch halbwegs passt, kommts nur mehr drauf an wie man in den wald rein schreit

      mich hat MAL ein verkehrshüter am laaerbergbad parkplatz mit dem motorrad aufgehalten hab mit ihm ein bisschen getrascht wegen den schalensitzen und er war eigentlich recht net und hat mich dann fahren lassen
      Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.
      Original von pr130483
      Hi!

      Also ich finde es auch etwas übertrieben!

      Klar wenn die Bodenfreiheit oder andere Sachen nicht typ. sind darf er kein "Pickerl" bekommen!

      ABER

      In der heutigen Zeit (sprich EU) kann es auch sein das das Auto ne Einzelgenehmigung hat und so aus Deutschland eingeführt wurde!
      Also ohne Papiere kann man sich kein eindeutiges Urteil bilden!!


      Auszug aus dem 11 cm Erlass:

      B.3.) Mindestmaß:
      Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. (Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges)
      Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden ( siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.).
      Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.