Kennzeichen
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Hy,
Also so wie´s ausschaut. legt der Besitzer des Golfs wohl keinen wert drauf, seine Änderungen einzutragen (!!!TIEFE!!!) Also denke ich MAL, dass das Taferl in der Tiefe auch nciht eingetragen sein wird. Habe MAL irgendwo gehört, dass es hinten oder so, eine mindesthöhe haben sollte?
Am besten du erkundigst dich MAL beim Tüv oder so, ist sicher von Bundesland zu Bundesland verschieden.
MfG
Richard -
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Original von jblei187
KZ Abstände: vorne min. 20cm bis Unterkante KZ
hinten min. 30cm bis Unterkante KZ
Also ist es net erlaubt. Ich glaub auch gar nicht dass der 4er so typ. is.
MFG
Glaub des Kennzeichen ist bei dem Golf noch in der Norm drinnen, aber der Rest glaub ich ist nicht so ganz legal.Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab! -
also, ich weiß jetzt nicht, was an dem auto soooo illegal is.
der wagen is der hammer und bis auf die felgenspitzen und der tiefe scheint er nicht wirklich illegal zu sein und wenn diese 2 gründe schon zu solchen meldungen führen, dann müsste man 80% aller hier im forum gleich per post die kennzeichen wegnehmen!!
um beim thema zu bleiben:
das kennzeichen is sicher zu tief, aber ich glaube kaum, das es in freier wildbahn wen stören wird. klar, pech können alle MAL haben und an den falschen geraten (pütz michi zB. glaub 21 eur für 17cm zw. boden und kennzeichen am see), aber die polizisten die das strafen, würde auch eine kurzstabantenne mit 21 eur bestrafen, solche finden immer was!!!"Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!! -
Was mir so auf den 1. Blick einfällt:
1. Bodenfreiheit
2. Rad-/Reifenkombination
3. Tieferlegung
4. Anbaugutachten für die Scheinwerfer
5. Motorhaubenverlängerung deckt SW AB
6. Anbaugutachten für Aussenspiegel
7. Gutachten für Lüftungsgitter (eintragungsfähig meiner Meinung nach)
8. Abschleppvorrichtung fehlt
9. Kennzeichen vorne (falls bei Vergleich mit Typenschein erkennbar, dass anderer Ort der Anbringung)
Sonst fällt mir wegen des Kennzeichens vorne nichts ein, soviel mir bekannt ist, gibt es nur für das hintere Kennzeichen eine vorgesch. Kennzeichenhöhe.
Bei weiterer Verwendung stellt dieses Fahrzeug eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebsssicherheit (isb Pkt 1,2 u 3) dar --> vorl Aufhebung der Zulassung.
Überdies wäre zu prüfen, wer zuletzt für dieses Fahrzeug eine §57a durchgeführt hat (evtl Meldung an die LReg WG Revision des Betriebes). -
@BP-Hatzer3
ok, das sind die Sachen die sofort auffallen, bis auf die Bodenfreiheit "könnte alles typ. sein:
1. Bodenfreiheit
Hab ich schon gesagt, is sicher net legal
2. Rad-/Reifenkombination
Schau dir man die Kotflügel an, die sind extrem nach aussen gezogen und decken den Reifen schön AB, gefallen tut es mir nicht, aber legal könnte es sein
3. Tieferlegung
siehe Punkt 1
4. Anbaugutachten für die Scheinwerfer
orig. Xenon vielleicht? (ok, dann fehlt die waschanlage)
5. Motorhaubenverlängerung deckt SW AB
wo is da das Problem? wurde bei mir auch typ.
6. Anbaugutachten für Aussenspiegel
??? wenns ein gutachten dafür gibt? wo is das problem
7. Gutachten für Lüftungsgitter (eintragungsfähig meiner Meinung nach)
naja, darauf sag ich jetzt MAL nix
8. Abschleppvorrichtung fehlt
darf hinterm gitter sein, wenn man das gitter leicht entfernen kann (aufschneiden zählt - info LaRe Sbg)
9. Kennzeichen vorne
ist auch net so 100% legal, aber ok"Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!! -
Ich weis nicht warum manche leute so sinnlosen Müll über Typisiert oder nicht typisiert posten...
Bis auf die Bodenfreiheit könnte der 4er Golf fast problemlos typisiert sein.
Sind keine Sachen verbaut, die nicht auch viele andere 4er Golf Fahrer bereits typisiert haben.
Und wenn nicht ist das auch die Sache des Eigentümers...
Und zum thema, wie schon ein paar Leute beschrieben.
Kennzeichen mindesthöhe vorne 20cm (Unterkante/Boden) hinten 30cm.
Anbei muss mann auch auf den Winkel achten, da das Kennzeichen nicht zu "schräg" angebracht werden darf.(Ich weis aber nicht wieviel Grad genau) Im Falle des 4ers ist aber eh gerade...BAD CAR SCENE -
Und dann noch sowas zu Posten:
Zitat BP-Hatzer:
Bei weiterer Verwendung stellt dieses Fahrzeug eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebsssicherheit (isb Pkt 1,2 u 3) dar --> vorl Aufhebung der Zulassung.
Überdies wäre zu prüfen, wer zuletzt für dieses Fahrzeug eine §57a durchgeführt hat (evtl Meldung an die LReg WG Revision des Betriebes).
ohne das Fahrzeug zu kennen und etwas darüber zu wissen ist auch ziemlich übertrieben...BAD CAR SCENEDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RSS-VR6“ ()
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