Motorradfahren mit B-Schein

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      Tach,

      Wenn ma schon beim Thema sind. Weiß einer zufällig bis wieviel ccm3 man ein Quad fahren darf? Mit dem B-Schein natürlich. Bin so ein Teil letzten Sommer sehr oft probegefahren, und macht einfach riesen spaß. Hab es mir aber in Deutschland ausgeliehen, und der wusste von der Lage in Österreich eben nicht bescheid.

      MfG

      Richi
      Nichtmal eine Minute Google und du hast das Ergebnis:

      Quads Österreich

      QUADS



      Allgemeines:

      In Österreich besteht für Quad-Lenker die Pflicht, einen Sturzhelm zu tragen, geeignetes Verbandszeug sowie eine geeignete Warneinrichtung (Pannendreieck) mitzuführen. Je nach Motorisierung der Quads sind unterschiedliche Lenkberechtigungen bzw. Kennzeichnungen notwendig:


      1. Fall:

      Bei einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Motornennleistung von maximal 4 kW dürfen diese Quads als sogenannte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Mopedausweis nur gefahren werden, wenn darin auch ausdrücklich vermerkt ist, dass der Lenker zum Lenken eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges berechtigt ist. Solche Fahrzeuge dürfen auch mit einer Lenkberechtigung (Führerschein) der Klasse A oder B gelenkt werden. Diese Fahrzeuge benötigen eine kraftfahrrechtliche Zulassung (rotes Mopedkennzeichen und Aufkleber „45“).


      2. Fall:

      Quads mit einer Leermasse von maximal 400 kg und einer maximalen Motornennleistung von 15 kW dürfen nur mit einer Lenkberechtigung (Führerschein) der Klasse A oder B gelenkt werden. Sie bedürfen einer kraftfahrrechtlichen Zulassung (weiße Kennzeichen vorne und hinten am Fahrzeug).


      3. Fall:

      Für alle anderen Quads, die die vorerwähnten Beschreibungen bzw. Leistungsangaben überschreiten, ist zum Lenken eine Lenkberechtigung (Führerschein) der Klasse B oder F notwendig. Sie bedürfen einer kraftfahrrechtlichen Zulassung als Zugmaschine (daher auch Lenkberechtigung Klasse F) mit einer Kennzeichentafel hinten, vorne am Fahrzeug muss ein weißer, reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel angebracht sein. Eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h ist jedoch laut Erlass erforderlich. Auch sind darin nähere technische und bauliche Voraussetzungen genannt.