Typisieren

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      TÜV Gutachten hast Du ja mitgeliefert bekommen, das nimmst Du dann zur MA 46 mit.
      Die Auflagen darin müssen natürlich erfüllt sein.
      Bestätigung über den fachgerechten Anbau gemäss mitgeliefertem Gutachten brauchst von einer Fachwerkstätte.
      Wenn keine anderen wesentlichen Bauteile verändert wurden brauchst kein Gesamtgutachten von einem Zivi.
      Bei z.b. tiefergelegten Fahrzeugen kann es sein das ein Gesamtgutachten vom Prüfer verlangt wird.

      Wenn Dir noch etwas unklar ist, ruf einfach bei der MA 46 an, was sowieso am vernüftigsten ist und erkundige Dich persönlich bei einem Prüfer. Am besten lässt Du Dir dann auch bei der Typisierung einen Termin bei ihm geben, dann weisst was er will und braucht.
      Nicht jeder Prüfer prüft gleich!

      Ausserdem werden für Private sowie für Werkstätten Sprechstunden und Beratung zu allen Fragen rund um das Pickerl angeboten.
      Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr (Am besten voranmelden und Termin ausmachen)


      Kontaktadresse:

      11., 7. Haidequerstraße 5

      Telefon: (+ 43 1) 955 59
      Fax: (+ 43 1) 4000-99-9220
      E-Mail: [email protected]

      Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
      Donnerstag: 15.30 bis 17 Uhr


      Grüsse,
      DOC! :-w
      Hi!

      Also EINTRAGEN musst du alles - diese ganze Werbung bezüglich ABE und E-Prüfzeichen etc... ist alles MIST!

      Jede Veränderung am KFZ muss im Typenschein eingetragen werden!
      Egal ob zb. "nur" Rückleuchten / Scheinwerferblenden usw......

      lt. Prüfhalle kann jeder Gendarm/Polizist darauf bestehen - dass es im Typenschein / Zulassung ersichtlich ist also EINGETRAGEN!

      *das Wichtigste ist aber schon das du ein Gutachten, Prüfbericht etc.... dabei hast wenn du zur Prüfhalle fahrst - ohne nichts naja da siehts eher schlecht aus*


      Bezüglich der KOSTEN:

      Ich habe so ziemlich alles unter 1x TYPISIERT:

      - Frontlippe ABT Sportsline
      - Seitenschweller
      - Heckansatz
      - Auspuffanlage
      - Rückleuchten
      - Scheinwerferblenden
      - KW Suspension Federn 40 / 40
      - CHIP-Tuning
      - 18 zoll Felgen

      das alles hat in SUMME ca. genau 245,-- Euro gekostet!

      (Preis - Vorarlberg - Prüfhalle Millner Rankweil)

      Liebe Grüße
      :auslach: :haue: :streit: O:) :burn:
      Original von teX
      Dochdoch dann hab ich das falsch verstanden, ich muss jetzt dann in eine werkstadt, die schauen sich an ob die teile ordentlich montiert sin, dann fahr ich zur MA46?


      ja, wenn die MA46 ein anbaugutachten (sofern die stange/schweller von einer werkstatt montiert wurde) sehen will, ansonsten kannst direkt zur MA46 fahren.
      wobei man dazu sagen muss

      wenn du tieferlegungsfedern einabust..
      musst du dann so und so zum ARBÖ/ÖAMTC
      um spur einzustellen

      dort bekommst dann den schrieb wo drauf steht das es passt(wenns passt)

      bei mir war es so, die beim tüv und bei da ma46 haben gesagt, das das gereicht hat als so zu segen "kfz-werkstätten nachweis"

      @ RTDI-GolfVI

      meine rückleuchten, frontscheinwerfer, kühlergrill ... musste ich ned eintragen lassen .. !!!
      hab den prüfer extra noch gefragt, der sagte, hat e-prüfkennzeichen und passt

      aber wie gesagt, jeder prüfer is anders .. besser alles übergenau vorbereitet als nachher troubles

      @ mini (teX) ... wenn ma dann ins wald1/4 fahren, ... könn ma so a bescheinigung von kfz werkstätte holen .. das is np ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „scrap“ ()

      Hi!

      Also EINTRAGEN musst du alles - diese ganze Werbung bezüglich ABE und E-Prüfzeichen etc... ist alles MIST!

      Jede Veränderung am KFZ muss im Typenschein eingetragen werden!
      Egal ob zb. "nur" Rückleuchten / Scheinwerferblenden usw...


      Also das ist nicht so ganz richtig. Bei den Rückleuchten muss eben die richtige E-Prüfnummer stehen und wenn sie keine integrietren Strahler haben musst du diese nach Anleitung anbringen (min. 35cm über Strassenboden, max. 40cm vom Aussenspiegel richtung Fahrzeugmitte, etc.)

      Wenn das alles passt brauchst es net eintragen lassen
      Eintragungspflicht bei Teilen mit e-Kennzeichnung besteht nicht, jedoch ist ein Anbaugutachten bei der Kontrolle vorzuweisen (wird zB von Hella beigepackt, ansonsten TÜV- oder Zivi-Gutachten).
      Ist erforderlich zur Überprüfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und ob diese Leuchte für dieses Fahrzeug genehmigt ist.

      Eine durchgeführte Suche hätte folgenden Link gebracht:
      ABE f. KLARGLASSCHEINWERFER
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      zu diesen fragen hier schließ ich mich gleich an

      ich hätte nächstes jahr tieferlegungsfedern, felgen zum eintragen
      bei den felgen is ein gutachten dabei
      bei den federn wird ja auch ein gutachten dabei sein nehme ich MAL an

      was mach ich jetzt nach dem anbauen

      werkstatt (federn einbauen)
      neue räder drauf
      öamtc/arbö spur usw einstellen
      tüv
      ma46

      is das richtig so