typisierung vw spoiler ja/nein
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Sofern der Spoiler nicht in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges mitgenehmigt wurde, ist der Spoiler genehmigungspflichtig.
Auch eine beigepackte ABE befreit nicht von der Anzeigepflicht, da eine ABE nationales deutsches Recht ist und hierzulande nur als Gutachten für die Eintragung herangezogen wird. -
Eraser39 schrieb:
sonst müsstest du ja auch für radkappen zum typisieren fahren oder? -
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KeNaN schrieb:
Eraser39 schrieb:
sonst müsstest du ja auch für radkappen zum typisieren fahren oder?
Zubehör Programm...Nix Originalteil...Lesen, denken, schreiben.
VW macht sogar in seinen Katalogen und Flyern auf die Eintragungspflicht in Österreich aufmerksam und ist bei der Genehmigung gerne behilflich.
Jedes nicht serienmässig verbaute Anbauteil (z.b. R32 Stange an einem stinknormalen TDi) müsste genehmigt und eingetragen werden.
Nur wird das in der Regel gerne übersehen und auch von der Polizei und sogar diversen Prüfern bei original Teilen mit VAG Teilenummer gerne "übersehen". Gibt also in der Regel keinen Ärger, kann aber...
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