Wunschkennzeichen zusammenstutzen
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Ich hätte auch eine Frage bzgl. Kennzeichen:
Habe mir einen Gebrauchten jetzt gekauft u möchte Wunschkennzeichen, muss ich aber erst morgen beantragen - will das Auto aber in ca. 3 Wochen anmelden - vll. geht sich das zeitlich mit Genehmigung etc. nicht aus - ich kann ja aber einstweilen ein normales KZ nehmen u dann einfach auf das Wunschkennzeichen ummachen, wenn es da ist, Mehrkosten sind nur die KZ-Tafeln (ca. 18€) ... meine Frage ist aber, hab ich dann auch 2 Einträge im Typenschein (weil das wäre ja scheiße oder, wegen 2 wochen oder so eigener Eintrag?!?!) Kann man das anders lösen, oder ist das eh nicht so?
Hier die Angaben:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf das Wunschkennzeichen anmelden wollen, sind die Kosten für die Anmeldung abhängig davon, ob das Kfz bereits auf Sie angemeldet ist oder nicht:
Neues Fahrzeug (erstmalige Zulassung auf Ihren Namen): EUR 161,33
Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen zugelassen und hat ein weißes Kennzeichen: EUR 17,44
Fahrzeug ist bereits auf Ihren Namen zugelassen und hat ein schwarzes Kennzeichen: EUR 161,33 -
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entweder du gehst selber auf die Polizei bzw BH jenachdem wo man wohnt, dort bekommt man so ein schönes formular wo man seine daten und 4 verschiedene wunschkennzeichen einfügen muss (kann).
dann bekommt man noch ein paar hinweise wie wo man das geld einzahlen muss wieviel man einzahlen muss, etc
dann gibt man es AB und nach ein paar tagen siehe da, ist das wunschkennzeichen (eines der 4 welches am antrag stand) da!!
lg stephan -
Original von Golf_TDI
entweder du gehst selber auf die Polizei bzw BH jenachdem wo man wohnt, dort bekommt man so ein schönes formular wo man seine daten und 4 verschiedene wunschkennzeichen einfügen muss (kann).
dann bekommt man noch ein paar hinweise wie wo man das geld einzahlen muss wieviel man einzahlen muss, etc
dann gibt man es AB und nach ein paar tagen siehe da, ist das wunschkennzeichen (eines der 4 welches am antrag stand) da!!
lg stephan
also bei mir hat das Wunschkennzeichen definitv länger gedauert wie ein paar Tage!!! Vielleicht machens aber AB und zu Ausnahmen wenn man jemanden auf der Behörde kennt.
@snufi: wenn du das so machst (zuerst auf normal anmelden und später auf Wunschkennzeichen) hast definitv 2 Stempel drinnen, hab ich auch.
Kann man aber beim Verkauf damit rechtfertigen dass es nach wie vor 1. Besitz ist > Name und Adresse bleiben ja gleich...
greetz -
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Original von BP-Hatzer3
Anbohren bzw Annieten eines Kennzeichens zum Zwecke der Befestigung am Fahrzeug ist insofern erlaubt, wenn die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
Dh wenn die Schraube ne 0 zu ner 8 macht, ist verboten.
In allen Ehren, der TÜV ist in dieser Sache nicht Entscheidungsträger, meine Angaben hier beruhen auf Infos seitens der Verwaltungsbehörde.
Wenn ich das Kennzeichen sagen wir MAL am Rand entlang mit einigen Nieten am Auto festniete, wie "reißens" ma dann die Taferl ? -
Original von VR6_Patrick
Wenn ich das Kennzeichen sagen wir MAL am Rand entlang mit einigen Nieten am Auto festniete, wie "reißens" ma dann die Taferl ?
Dann darfst du selbst, im beisein der Behörde die Taferln demontieren......................................................................... :-h -
Muhaha :-h
Na, ich bleib bei meinem Klettverschluss :-pDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „VR6_Patrick“ ()
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