Kennt sich wer beim Füherschein aus
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Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.
Voraussetzungen:
-mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen -Lenkberechtigung der Klasse B
-Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
-Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt -mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten)
-Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
Derzeit darf ein 125 ccm Motorrad mit dem B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und Luxemburg gelenkt werden
Quelle: ÖAMTCNur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Luki“ ()
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