Änderung am FZG nach Einzelgenehmigung

      Änderung am FZG nach Einzelgenehmigung

      Hi @all,

      hab da amal a Frage an die Experten (hab zwar die Suche verwendet, bin allerdings ned schlau gworden)...

      fahre einen G40 aus der Schweiz....
      dieser ist jetzt mit den ganzen Umbauten (Fahrwerk, Felgen, aufgeschw. Radkästen, BB, Bügel, usw.....) einzelgenehmigt worden.....

      Meine Frage ist nun folgende:
      eingetragen ist ein FW von Jamex und ich hab die 11 cm Bodenfreiheit.
      Der G40 ist allerdings vom Werk aus mim KAT unter 11 cm ....
      Kann ich im nachhinein das Orig. Fahrwerk wieder verbauen, ohne nachtypisieren zu müssen ?????

      hab schon mehrmals beim TÜV Österreich angerufen und hab jedesmal eine andere Auskunft bekommen.

      1. Auskunft: Änderungen am Fahrwerk jeglicher Art müssen nachtypisiert werden (is irgendwie logisch)

      2. Auskunft: rückrüstungen auf originalteile müssen nie eingetragen werden, da die ja von VW aus freigegeben sind (is irgendwie auch logisch)

      3.) Auskunft: bei einzelgenehmigungen ist ein nachtypiesieren nicht möglich, es muss bei Änderungen das komplette Fzg (inkl aller umbauten) neu abgenommen und typisiert werden.
      mich hat die Einzelgenehnmigung ges. EUR 1650,-- gekostet !!!! -> kann ja ned jedesmal wenn ich was "erneuere" um die EUR 1500,-- zahlen :gruebel:

      Es is ja jetzt so, das ich bestimmt Maße eingetragen hab. wenn ich das orig.FW verbaue, welches ja tiefer is wie das Jamex FW, stimmen ja die ganzen Maße wiederum nicht mehr... wie schaut das dann bei Polizeikontrollen aus ???
      is erste was die sagen werden is wahrscheinlich das ich auf Überprüfung muss weil ich ihn runtergedreht hab, oder ?????


      Steh echt an... und irgendwie hab ich das Gefühl die beim Tüv dafangen sich auch ned ganz was jetzt sache is......
      Meine Auslegung wäre folgende (§§ kann ich dazu keine liefern)

      Eine Einzelgenehmigung wurde ja urspünglich deshalb gemacht, Änderungen am Fahrzeug vor dem Import vorlagen.
      Im Grunde nach unterscheidet sich das nicht von einer Einzelgenehmigung von einem ursprüngl. österr. Fahrzeug.
      Eine neuerliche Einzelgenehmigung ist meiner Meinung nach nur fällig, wenn auch bei einem Fahrzeug mit orig. Typenschein eine Einzelgenehmigung fällig wäre, dh massiver Umbau des Fahrzeuges.

      Wenn jetzt eine Änderung an diesem Fahrzeug durchgeführt wird, würde ich meinen, man kann doch diese Änderung wie bei jedem Typenschein einfach mit Zusatzeintrag eintragen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Ja sehe ich auch so, sollten nur die von da Lareg auch so sehn ;)
      hab grad angrufen und der hat gemeint wenns a originales Fw is dann braucht ma nix machen....
      als ich ihn dann drauf hingewiesen hab das ich mim originalen tiefer als mim eingetragenen SportFw bin hat er gmeint: "najo des is blöd - des is a vazwickte sache, do muas i in kollegen fragen :-h

      naja ich seh des schon..... die diskussionen mit da rennleitung werden leider ned ausbleiben, obwohl alles passt :hmm:
      des is halt Österreich was will ma machen......
      Das originale Fahrwerk brist bei der genehmigung des Fahrzeuges abgenommen worden, dh es ist nicht eintragungspflichtig, weil es ja schon eingetragen ist.
      Es muss lediglich das vorhandene Sportfwk ausgetragen und evtl eingetragene Fahrzeugabmessungen (speziell Fahrzeughöhe) wieder auf Serienhöhe gestellt werden.
      Hierfür ist meiner Meinung nach keine neuerliche Einzelgenehmigung nötig.

      Falls das Fahrzeug mit orig. Fwk unter 11cm kommt, kann sich die LReg eigentlich "nen Schuh aufblasen", denn das Fahrzeug ist mit diesem Fwk eu-genehmigt worden.
      (Anm: Wenn das Fzg mit orig. Fwk und orig. Rad-/Reifenkombination dieselbe Höhe erreicht als mit der jetzt montierten Rad-/Reifenkombination, kann die Genehmigung auch nicht verweigert werden, da das Fahrzeug für diese Bodenfreiheit geprüft wurde. Bei Verweigerung der Genehmigung könntest du einen Negativbescheid verlangen und Rechtsmittel ergreifen --> Rechtschutz)
      MfG
      BP-Hatzer3
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