Hi @all,
hab da amal a Frage an die Experten (hab zwar die Suche verwendet, bin allerdings ned schlau gworden)...
fahre einen G40 aus der Schweiz....
dieser ist jetzt mit den ganzen Umbauten (Fahrwerk, Felgen, aufgeschw. Radkästen, BB, Bügel, usw.....) einzelgenehmigt worden.....
Meine Frage ist nun folgende:
eingetragen ist ein FW von Jamex und ich hab die 11 cm Bodenfreiheit.
Der G40 ist allerdings vom Werk aus mim KAT unter 11 cm ....
Kann ich im nachhinein das Orig. Fahrwerk wieder verbauen, ohne nachtypisieren zu müssen ?????
hab schon mehrmals beim TÜV Österreich angerufen und hab jedesmal eine andere Auskunft bekommen.
1. Auskunft: Änderungen am Fahrwerk jeglicher Art müssen nachtypisiert werden (is irgendwie logisch)
2. Auskunft: rückrüstungen auf originalteile müssen nie eingetragen werden, da die ja von VW aus freigegeben sind (is irgendwie auch logisch)
3.) Auskunft: bei einzelgenehmigungen ist ein nachtypiesieren nicht möglich, es muss bei Änderungen das komplette Fzg (inkl aller umbauten) neu abgenommen und typisiert werden.
mich hat die Einzelgenehnmigung ges. EUR 1650,-- gekostet !!!! -> kann ja ned jedesmal wenn ich was "erneuere" um die EUR 1500,-- zahlen
Es is ja jetzt so, das ich bestimmt Maße eingetragen hab. wenn ich das orig.FW verbaue, welches ja tiefer is wie das Jamex FW, stimmen ja die ganzen Maße wiederum nicht mehr... wie schaut das dann bei Polizeikontrollen aus ???
is erste was die sagen werden is wahrscheinlich das ich auf Überprüfung muss weil ich ihn runtergedreht hab, oder ?????
Steh echt an... und irgendwie hab ich das Gefühl die beim Tüv dafangen sich auch ned ganz was jetzt sache is......
hab da amal a Frage an die Experten (hab zwar die Suche verwendet, bin allerdings ned schlau gworden)...
fahre einen G40 aus der Schweiz....
dieser ist jetzt mit den ganzen Umbauten (Fahrwerk, Felgen, aufgeschw. Radkästen, BB, Bügel, usw.....) einzelgenehmigt worden.....
Meine Frage ist nun folgende:
eingetragen ist ein FW von Jamex und ich hab die 11 cm Bodenfreiheit.
Der G40 ist allerdings vom Werk aus mim KAT unter 11 cm ....
Kann ich im nachhinein das Orig. Fahrwerk wieder verbauen, ohne nachtypisieren zu müssen ?????
hab schon mehrmals beim TÜV Österreich angerufen und hab jedesmal eine andere Auskunft bekommen.
1. Auskunft: Änderungen am Fahrwerk jeglicher Art müssen nachtypisiert werden (is irgendwie logisch)
2. Auskunft: rückrüstungen auf originalteile müssen nie eingetragen werden, da die ja von VW aus freigegeben sind (is irgendwie auch logisch)
3.) Auskunft: bei einzelgenehmigungen ist ein nachtypiesieren nicht möglich, es muss bei Änderungen das komplette Fzg (inkl aller umbauten) neu abgenommen und typisiert werden.
mich hat die Einzelgenehnmigung ges. EUR 1650,-- gekostet !!!! -> kann ja ned jedesmal wenn ich was "erneuere" um die EUR 1500,-- zahlen

Es is ja jetzt so, das ich bestimmt Maße eingetragen hab. wenn ich das orig.FW verbaue, welches ja tiefer is wie das Jamex FW, stimmen ja die ganzen Maße wiederum nicht mehr... wie schaut das dann bei Polizeikontrollen aus ???
is erste was die sagen werden is wahrscheinlich das ich auf Überprüfung muss weil ich ihn runtergedreht hab, oder ?????
Steh echt an... und irgendwie hab ich das Gefühl die beim Tüv dafangen sich auch ned ganz was jetzt sache is......