Grill eintragen + noch eine neue Frage

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      Grill eintragen + noch eine neue Frage

      Hallo,

      der von der Typisierungsstelle meinte gestern ich muss meinen FK Grill ohne Emblem eintragen und er benötigt dazu ein Gutachten (welches ja nicht existiert da ein Grill ja eintragungsfrei ist).

      Der Grill is ja auch in Österreich eintragungsfrei oder? Was soll ich jetzt machen? Gibt wo eine offizielle Seite wo ich das nachlesen und ausdrucken kann das ich den nicht eintragen brauch?


      Kann ja wohl nur ein Witz sein das er für den ein Gutachten benötigt oder? :ohno:


      mfg Stefan

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Stefan h.“ ()

      RE: Grill eintragen

      Tja, Grill musst Du leider eintragen lassen.
      Wer sagt das ein Grill eintragungsfrei ist?
      Und selbst dann müsstest Du, wenn er eine E-Prüfzeichen hat, was der FK Grill meines wissens nach nicht besitzt ein Gutachten im Fahrzeug mitführen.

      Gutachten bekommst Du bei FK für die kleine Gegenleistung von 10€.

      FK-automotive Gutachtenservice...

      Guckst Du auch hier unter:

      Grill Thread...

      Grüsse,
      DOC!
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      • zulassg.jpg

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      RE: Grill eintragen

      Original von DbFreak
      also mir habens dazumals keinen grill eingetragen weil es net nötig ist!habens mir gesagt!is in niederösterreich so!in wien wieder ganz anders! :-w


      Hab meinen auch eintragen müssen!!!Is ja keine grosse Hexerei...Tüv Zetterl besorgen ,eintragen lassen und die sache hat sich!!

      :grml:The Difference between men and boys is the price of toys :grml:
      Nicht der TÜV, der trägt ja nix ein, der schreibt nur Gutachten. ;)

      Für die Eintragung ist der jeweilige Landeshauptmann in dessen örtlichen Wirkungsbereich das Fahrzeug gemeldet ist zuständig, also die jeweilige Prüfanstallt. Grundsätzlich ist JEDE Veränderung am Fahrzeug genehmigungspflichtig. Für Teile mit E-Zeichen oder ECE Zulassung reicht das Mitführen des entsprechenden Gutachtens.

      Jetzt gibt es Prüfer die den Kühlergrill als Ersatz eines Orginal Teils durch ein gleichwertiges Ersatzteil sehen und nicht als Veränderung, andere sehen den Kühlergrill als Veränderung und tragen ihn ein.
      Liegt im Ermessen des Prüfers. O:)

      Auf jeden Fall eingetragen werden muss er, wenn ein anderes Material als das orginal Material verwendet wird. z.b. man tauscht einen ABS Kühlergrill gegen einen GFK Kühlergrill.
      Grüsse,
      DOC!
      Tja ich schätz du hast den Grill auf einem Treffen gekauft oder so.Weil da kriegst meistens nie ein Gutachten dazu.Is ja in Reifnitz nicht anders(Hab bei meine Hecjkeuchten kein Zetterl dabeighabt.).

      Naja ich schätz die 10€ wirst du in kauf nehmen müssen.Du musst ihn auch nicht eintragen lassen.nur wenn irgendwas passiert und du verletzt irgendjemanden (wenn teile absplittern oder so.) dann möcht ich nciht in deiner Haut stecken.

      Also hau rein die 10€ und gut is..

      :grml:The Difference between men and boys is the price of toys :grml:
      Ja, kann sein, wenn sich das Gutachten auf die orginalen Scheinwerfer bezieht und Du aber andere (z.b. InPro Klarglas) verbaut hast.
      Siehe Beispiel Kamei Blenden im Anhang.

      Grüsse, :-w
      DOC!
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