frage wegen vorfahrt bei der polizei

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      frage wegen vorfahrt bei der polizei

      mich hat gerade so ein "freundlicher" polizist aufgehalten und hatte folgende mängel festgestellt:

      1. fensterfolie fahrer/beifahrer seite
      2. 18" felgen/reifen
      3. dunkle heckleuchten
      natürlich nichts eingetragen :gemein:

      er meinte, habe 8 tage zeit alles umzubauen und dann vorzufahren bei ihm auf dem posten.
      nun meine frage, was passiert mir, wenn ich das auto nun abmelde und sage, ich lass das auto abgemeldet und typisier alles im herbst erst? muss ich dann trotzdem in den 8 tagen MAL vorfahren?
      oder 2. ich das auto in den 8 tagen abmelde und verkaufe?
      brauchen die dann kaufvertrag oder nachweis das ich das auto wirklich nichtmehr habe?
      nichtmal am woerthersee wie ich vor 2 tagen war und sie mich kontrolliert haben(auch wegen folien :gemein: ) waren die so streng wie der gerade vorhin :grml:

      mfg
      den kann ich auch nur zustimmen... hatte auch MAL so'n glück, wegen dem auspuff... alles war eingetragen nur die anlage nicht... anlage runter, originale rauf, beim posten vorgefahren... hat alles gepasst... :D
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      Original von Benhur_dj
      oder du meldest das auto AB, und faxt ihn die bestätigung davon, bzw. rufst ihn vorher an und teilst ihm das mit.



      denke so werd ich das machen, schau aber bei ihm persöhnlich vorbei mit bestätigung das das auto abgemeldet ist. komm ich billiger weg denk ich, als wenn ich mir jetzt die folien wieder runterreiss(hab sie erst 3tage oben*g*) und ich sie mir sicher wieder neu folieren lassen werde danach :bang: oder ob ich dann wieder 140 fürs anmelden zahle. ausserdem gibts ja noch blaue taferl und werden ja noch paar sachen verändert. dann MAL im herbst brav alles tüvn lassen. hab die schnautze langsam voll nehmlich O:)

      danke aufjedenfall für eure antworten und meinungen!

      mfg
      Das, was dir der Polizist angeboten hat, nennt sich Bemängelungsverfahren.
      Wenn du vorfährst und alles passt, dann isses für dich erledigt, wennst nicht kommst, wird Anzeige erstattet und du zahlst gleich MAL die Strafe für die nicht genehmigten Änderungen und bekommst vmtl noch nen § 56-Stempel in den Typenschein (per Vorladung zur Behörde).

      Das würde dann für dich heissen, dass du erst wieder anmelden kannst, wenn du vorher die § 56 KFG bestanden hast.
      Evtl könnte man die dunklen Heckleuchten sogar als GV-Mangel einstufen, dann bist auch die Blauen los.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      ist mir schon klar wenn ich mich nichtmelde... er meinte auch, falls ich mich nicht melde, wird per gericht weiter verfahren gegen mich. wenn ich morgen in der früh gleich das auto abmelde, wann will er mir den 56er reinhauen? bzw. was ist wenn ich wirklich das auto zb nach .de verkaufe? kann er ja auch nichts machen. hab schon paar MAL den 56er mit frühzeitigem abmelden übergangen mit meinem 3er golf :gemein: das geht ohne probleme wenn man schnell ist. da werd ich mir doch keinen 56er einfahren mit meinem alltagsauto(wobei man sieht das das auch kein alltagsauto mehr ist*g*)
      Wenn du angibst, das Fahrzeug verkauft zu haben, evtl nach D, wirst vmtl nen Kaufvertrag vorweisen müssen.
      Den §56-Stempel kannst dir einfachst einfangen, indem dich die Behörde mit Beibringung des Typenscheins vorlädt, und dort hast dann zu erscheinen oder du wirst von der Polizei vorgeführt.
      MfG
      BP-Hatzer3
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