2.Fragen

      Also ich fands gelungen,

      hab ganze 2 Opels gesehn davon 1 Opel mit ner Türkischen Familie drin und einer der wohl auf Mut durchgefahren ist.

      Jemand hat erm aber übel hergerichtet kam ohne Spiegel und paar Dellen an.

      Das beste was machen machen kann, in den Ortschaften parken mitn Schiff bzw Motorboot rüberfahrn.
      So haben wir es geamcht 6€ gezahlt kanns nur empfehlen.


      Leida zu wenig Zeit gehabt das ich mir alles anschauen konnte, was ich bemerkt hab statt 3h fahrt fuhr ich 4-5 Stunden.

      Wie gesagt bei der Hinfahrt war ich 1 Helfer bei einen Unfall aber hab bei der Heimfahrt auch meine 4h dank den vielen Baustellen gebraucht das nervt.

      mfg
      ok danke also müsste ich nur mehr wissen wieviel das ortsgebiet war denn wenn ich in ein Ortsgebiet fahre wo 30er is dann sollte eigentlich ein Zusatzschild sein oder nicht? das war eben nicht der fall kurz vom ortsgebiet war 70 und dann bin ich ins ortsgebiet gefahren und da war keine zusatztafel also nehme ich MAL an das 50 erlaubt waren oder??

      Lg Jürgen
      Erster Betrag stellt das Organmandat (vor Ort) dar, zweiterer die Anonymverfügung.



      • Unbegründetes behinderndes Langsamfahren § 20 ABS 1 € 14 ~ € 25 (Anm.1)
      • Geschw. Überschr. bis 20 km/h im Ortsgebiet § 20 ABS 2 € 21 € 29 bis 54 (Anm.1)
      • Geschw. Überschr. bis 25 km/h im Ortsgebiet § 20 ABS 2 € 29 ~ € 54 oder - (Anm.1)
      • Geschw. Überschr. bis 30 km/h im Ortsgebiet § 20 ABS 2 € 36 ~ € 72 oder (Anm.1)
      • Geschw. Überschr. bis 40 km/h im Ortsgebiet § 20 ABS 2 ~ € 70 oder (Anm. 2a)
      • Geschw. Überschr. über 40 km/h im Ortsgebiet § 20 ABS 2 iVm § 99 ABS 2c Z.9 - (Anm.2b)



      Anmerkung 1:

      Wird weder eine Organstrafverfügung noch eine Anonymverfügung ausgestellt bzw fristgerecht eingezahlt, wird die Behörde eine Strafverfügung erlassen. Der Strafrahmen reicht hier bis 726 Euro. Meist wird bei durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie ohne „Vorstrafen" in einer Höhe von ca 120 bis 300 % der Anonymverfügung verhängt. Dies ist freilich nur ein Richtwert. Bei sehr schwerer Schuld und zahlreichen Vorbestrafungen kann der Strafrahmen bis zum Maximum ausgeschöpft werden. Bei besonders geringem Verschulden kommen andererseits außerordentliche Strafminderung gem § 20 VStG oder die Einstellung oder Ermahnung gem § 21 VStG in Betracht.

      War das Delikt geeignet, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen oder wurde es mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen andere Straßenbenützer begangen (§ 99 ABS 2 lit c StVO), so ist von einem Strafrahmen zwischen 36 Euro (Mindeststrafe) und 2.180 Euro auszugehen. Überdies wird mangelnde Verkehrszuverlässigkeit anzunehmen sein, was gem § 7 FSG zu einer Entziehung der Lenkberechtigung (mindestens 3 Monate) führen wird.

      Anmerkung 2a:

      Diese Delikte werden nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organstrafverfügung bestraft. Anonymverfügung sind zwar manchmal vorgesehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.

      Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 ABS 3 Z 3 FSG Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.

      Anmerkung 2b:

      Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
      Die Strafdrohung beträgt gem § 99 ABS 2c € 72,-- bis € 2.180,--.

      Original von EX_LUPOGTI
      tja das muss er mir dann aber beweisen das das schild dort gestanden is sag ich MAL versteckte schilder anbringen glaub ich nicht dann kann ja im nachhinein immer die polizei sagen das war zu diesen zeitpunkt eine 30er zone.


      Ganz einfach, die 30er ist eine Verordnung, die durch die Anbringung der Tafel kundgetan wird. Diese Verordnung gibt´s in schriftlicher Form und ist somit nachweisbar (Datum von.bis usw.).

      Grüsse,
      DOC!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()

      ich warte einfach MAL AB was da auch mich zukommt.problem ist bei nur das ich den probeführerschein auch noch habe und ich meinen schein berufstätig brauche.und es ist meine allererste strafe was ich bekomme hab noch nie eine strafe bekomme nicht MAL wegen kurzparker oder dergleichen!! also ich warte MAL AB was kommt und kann euch ja dann schreiben was gekommen is wenns wenn interessiert!