Führerschein weg

      50 kmh drüber, und wenn die Toleranzen bereits abgezogen wurden is der Schein weg - sei froh das es nur für 2 wochen is ... wenn ich mich net täusch is das sogar a Vormerkdelikt (punktesystem) müsst ich aber jetz nachschaun ...

      Und ich glaub nicht das deine Schwester für dich Bürgen wird, weil wenn ma zu schnell fahren kann, kann man auch dafür grad stehn!
      Original von Stefan h.

      Funktioniert das eigentlich, wenn man sagt das war der Freund aus Ungarn oder sonst wo?
      lenkererhebung abwarten (wenn's net ohnehin gemacht wird) - den, der wirklich gefahren ist angeben - der zahlt dann die strafe und fertig ists.

      das mit dem einspruch funktioniert schon, ich bin im letzten monat meiner probezeit ein bisschen zu schnell gewesen. ich glaube 40 km/h waren auf der freilandstraße als probescheinbesitzer max. toleriert, ich fuhr glaub ich 155...(habe gerade jemanden überholt) nach meinem einspruch (rechtsanwalt) habe ich die strafe bekommen(2000 alte österreicher) und fertig. gegen die strafe habe ich natürlich auch einspruch erhoben, das war mir zu viel, man muss ja die wirtschaftliche lage eines jungen menschen beachten. musste dann 1600 zahlen. sonst weder schein abgegeben, noch probezeit verlängerung und auch keine nachschulung. wo ein wille, auch ein weg. :auslach:

      war aber 1993, vielleicht sind's heut intoleranter. aber dafür habe ich jetzt einen ungarischen chauffeur bzw ich halte mich natürlich an alle gesetze. [size=1]na fast[/size] :crashed:

      [OT]einspruch bei den parkstrafen in wien funktioniert zu 100% immer, zumindest bei denen die ich kenne.[/OT]

      warum solltest vorbestraft werden? ist ja nur eine verwaltungsübertretung und keine strafrechtlich geahndeter delikt. das zuschnellfahren wird erst strafrechtlich relevant, wenn etwas mit personenschaden passiert.
      Original von EdELpRoLeT

      Und ich glaub nicht das deine Schwester für dich Bürgen wird, weil wenn ma zu schnell fahren kann, kann man auch dafür grad stehn!


      sie wird für mich bürgen

      danke für die antworten, aber ich weiß eigentlich noch immer nicht wieso ich mehr zahlen muss als er...
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      Original von Wolfpack
      Nein du wirst nicht vorgestraft. Mi haben sie zwei MAL denn schein genommen.

      War lustige geschichte.

      Autobahn Neukirchen von zivis mit 221kmh gemessen 8,800ATS
      Bin dann auf Mallorca in urlaub geflogen und in dieser zeit natürlich führerschein abgelegt für zwei wochen.
      Zurück gekommen natürlich sofort schein abgeholt und am selben
      abend auf der triester wieder von zivi mit 150kmh erwischt.
      3,500ATS und 6 wochen schein weg.

      Dann VR verkauft..



      Von irgendwo her muss ja die negative Unfallbilanz der Führerscheinbesitzer 18-24 kommen......schade nur dass unsereiner deshalb höhere Prämien zahlen muss, weil auch wir automatisch in diese Risikogruppe fallen dank so Strassenpsychos wir dir.
      Original von BP-Hatzer3
      Gibt aber im Verwaltungsstrafverfahren soetwas ähnliches wie ne Vorstrafe, nennt sich Verwaltungsstrafregister, dort werden rechtskräftige Verwaltungsstrafen einige Zeit gespeichert und im Wiederholungsfall fällt dann die Strafe für selbiges Delikt höher aus.


      Das wird auch der Grund sein wieso ich mehr bezahl als er?!
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