blaue taferl
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na gut, auf jeden fall MAL dankeschön
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Oh doch!!
Bei Probefahrten bzw. Überstellungen muss das Fahrzeug genauso verkehrs- und betriebssicher sein!
Es darf keine schwerwiegenden Mängel aufweisen!
Und 8cm entsprechen leider nicht!
Lg!
PS: Alles schon erlebt!!
stimmt genau!!!
es sind ja "Nur" probefahrt kennzeichen und da muss das auto auch der verkehrssicherheit entsprechen und 8cm gelten ja nicht als verkehrssicher
mfg -
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Da irrst du gewaltig, bei einer nicht genehmigten Leistungssteigerung wurde die Funktion der Bremsanlage und der Fahrwerkes auf die gesteigerte Leistung hin nicht überprüft, ob sie dieser bei Vollleistung auch standhält, somit Gefahr im Verzug --> Kennzeichenentzug.
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