Folien ab A-Säule

      Folien ab A-Säule

      Hallo,

      ist es irgendwie möglich Folien (von Foliatec, 3M,...) AB der A-Säule genehmigt zu bekommen....

      bzw. reicht es , wie AB der B-Säule die einfach reinzukleben (nach Vorschrift) ?

      Natürlich würden die an den vorderen Scheiben wesentlich heller sein, als die hinteren....

      lg
      Doch das mit der ärztlichen Bestätigung stimmt, da ein Arbeitskollege eine Allergie gegen das UV-Licht hat.

      Aber 1. die Bestätigung muss von einen Amtsarzt sein
      2. nur derjenige auf den die Bestätigung ausgestellt istdarf das Fahrzeug lenken.

      Hab es erst selber nicht glauben können bis er mir den Typenschein gezeigt hat!
      EINMAL POLO- IMMER POLO 8)

      Original von peter777
      Was soll das mit dem Zettel vom Arzt, ist doch nur ein Bla Bla aus diversen Foren.


      Gut, dann beweise ich Dir hiermit das BlaBla... :-h

      Zitat aus dem Scheibenfolienerlass (nachzulesen HIER :(

      Ausnahmen:

      Für Sonderfälle (z.B. medizinische Indikation) besteht auch für die von den Bestimmungen abweichende Anbringung, ausgenommen an der Windschutzscheibe, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 KFG 1967


      Grüsse,
      DOC! ;)
      dem intelligenten petter777


      endlich hast du es verstanden, nicht so intelligenter markus!

      @all
      Arbeitskollege eine Allergie gegen das UV-Licht hat


      Und da hat er die vorderen Seitenscheiben legal getönt? Und was ist mit der Frontscheibe, kann da etwa kein UV Licht rein? Was hat er hier für eine Lösung?

      Irgendwie glaube ich das ganze nicht so wirklich...

      BP-Hatzer hat es hier im Forum schonmal gut beschrieben, seht selbst:

      Wie auch DOC schon erwähnt hat, sind Scheibenfolien auf den Seitenscheiben der 1. Sitzreihe und der Frontscheibe verboten.


      weiters:

      Ich kene keinen Fahrzeughersteller, der für ne Scheibentönung ne Scheibenfolie einsetzt, der lässt die Scheiben auf diese Tönung fertigen, dass ist dann aber im Glas drinnen und nicht aussen drauf.
      Dh Scheibenfolie vorne drauf --> Anzeige und § 56 KFG.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „peter777“ ()