Folien ab A-Säule
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sind nur AB der B-säule erlaubt bzw eintragbar!!!!
windschutzscheibe und fahrer-beifahrerseit NICHT eintragbar!!!
außer du hast so ein zettel vom arzt das du was mit den augen hast wegen der sonne dann schon!!!!
aber sowas wirst du nicht bekommen!!! -
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Was soll das mit dem Zettel vom Arzt, ist doch nur ein Bla Bla aus diversen Foren.
Solltest du was bei den Augen haben, bekommst du eine getönte Brille, aber nicht Folien ins Auto
Sonst könntest du ja NUR mit dem einen Auto fahren und es dürfte ja auch kein anderer damit fahren - würde das Sinn machen? -
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Doch das mit der ärztlichen Bestätigung stimmt, da ein Arbeitskollege eine Allergie gegen das UV-Licht hat.
Aber 1. die Bestätigung muss von einen Amtsarzt sein
2. nur derjenige auf den die Bestätigung ausgestellt istdarf das Fahrzeug lenken.
Hab es erst selber nicht glauben können bis er mir den Typenschein gezeigt hat! -
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Original von peter777
Was soll das mit dem Zettel vom Arzt, ist doch nur ein Bla Bla aus diversen Foren.
Gut, dann beweise ich Dir hiermit das BlaBla... :-h
Zitat aus dem Scheibenfolienerlass (nachzulesen HIER
Ausnahmen:
Für Sonderfälle (z.B. medizinische Indikation) besteht auch für die von den Bestimmungen abweichende Anbringung, ausgenommen an der Windschutzscheibe, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 KFG 1967
Grüsse,
DOC! -
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dem intelligenten petter777
endlich hast du es verstanden, nicht so intelligenter markus!
@all
Arbeitskollege eine Allergie gegen das UV-Licht hat
Und da hat er die vorderen Seitenscheiben legal getönt? Und was ist mit der Frontscheibe, kann da etwa kein UV Licht rein? Was hat er hier für eine Lösung?
Irgendwie glaube ich das ganze nicht so wirklich...
BP-Hatzer hat es hier im Forum schonmal gut beschrieben, seht selbst:
Wie auch DOC schon erwähnt hat, sind Scheibenfolien auf den Seitenscheiben der 1. Sitzreihe und der Frontscheibe verboten.
weiters:
Ich kene keinen Fahrzeughersteller, der für ne Scheibentönung ne Scheibenfolie einsetzt, der lässt die Scheiben auf diese Tönung fertigen, dass ist dann aber im Glas drinnen und nicht aussen drauf.
Dh Scheibenfolie vorne drauf --> Anzeige und § 56 KFG.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „peter777“ ()
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