VW/Audi Treffen Hartberg 04. - 06.08 2006

      Nur weil er das gsagt hat muss das ned stimmen, vllt. war er nur zu faul was zu tun.

      Am Wörthersee diesen Jahres, war am Parkplatz vom Billa (Seenstraße Reifnitz) ne Schlägerei.

      Mein Cousin is zu nem Securityheinzi hingangen und hat ihm das gsagt.
      Alles was zurückkam war: Da kann ich nix machen.

      War zwar kein Polizist, aber wozu brauch ich an Securityheinzi wenn er dann eh nix machen kann :bang:
      wieder einmal ein fall für den bp hatzer ...

      aber so weit ich weis könnens da sehr wohl was machen.

      normalerweise unterschreibst du ja nen zettel wenn du auf ein treffen rein fährst in dem steht: "auf dem gelände gilt die stvo und schrittgeschwindigkeit" usw usw

      noch dazu ist das ganze im fall des treffens KEIN privatgelände sondern ein veranstaltungsgelände ... vom gesetzlichen her gesehen.

      was wär wenn drinnen wilde schlägereien wären. und die cops dürfen net rein? wär ja bescheuert.

      ein bekannter von mir ist bei der polizei und sehr fit was solche sachen anbelangt ... zb betreten eines privatgeländes.
      sie dürfen dir bis vor eine abgeschlossene türe / tor usw folgen. also wenn die zufahrt nicht abgesperrt ist und von einer öffentlichen straße zugänglich ist dann dürfen auf die zufahrt drauf ... bis zum ersten tor (zb haustür, garagentor, hoftor etc) ... AB dann ist ohne besonderen einsatzbefehl (zb durchsuchungsbefehl) schluss...
      sollte an der zufahrt zb ein elektrisches tor sein ist schon dort schluss...

      ich habs ja selbst in hutthurm am treffen vor 2 jahren erlebt. da hat einer in der nacht von freitag auf samstag im vollsuff 2 autos gerammt und 1 person nieder gefahren ... am treffengelände ... und da waren die cops auch da und san mit dem abgefahren.
      das war zwar in deutschland, schätze das ganze aber bei uns net viel anders ein.

      bei nem privaten sicherheitsdienst is das ganz was anderes ... die werden am see nur für das "gemeinde-eigentum" zuständig sein ... also die straßen, gehsteige öffentliche parkplätze, gummizone usw. aber beim billa haben sie nix verloren eh klar. der gehört ja net der gemeinde reifnitz

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „POLOG40“ ()

      Jetzt denkts amal ala logisch nach.. Auf meinem Privatgrund kann ich auch einen 12jährigen fahren lassen und er braucht keinen Führerschein. Da kann ich auch mit 5mm Bodenfrieheit rumfahren. Es gilt keine STVO und somit darf man einfach dinge die man im Strassenverkehr nicht darf. Solange er keinen Gefährdet bzw Verletzt wird die Polizei nix machen. Das haben auch die Veranstallter selber bestätigt.
      war nicht dort. aber hast nicht nen zettel bekommen mit dem üblichen schrieb (eh wie oben beschrieben).

      ja .. und um ganz genau haben ich und mei spezl letztes MAL geredet.
      wenn ein minderjähriger a fahrzeug auf an privatgrund bewegt war ich der meinung sie dürfen ihm nix tun...

      aber anscheinend nur auf an abgesperrten privatgelände ... wenns von der straße her zugänglich is könnens zb an 12 jährigen buben der mit an maxi seine runden dreht sehr wohl belangen (oder in so an fall die eltern, weil er ja net strafmündig ist).

      ist genau so wenn ich bei uns auf der einfahrt mei auto (momentan wieder MAL sauber zu tief) stehen hab könnens des belangen und mich auf die regierung schicken etc etc.

      aber sobald ich ihn in der garage stehen hab und die ist verschlossen (!!) (tor unten allein genügt anscheinden auch nicht) dürfens nicht mehr ran.

      ich war selbst schockiert wie ich das gehört hab. aber er muss es wissen hat erst vor 1 monat die dienstprüfung abgelegt (ist aber schon 3 jahre dabei nur jetzt halt erst fix).

      mfg
      Original von Philzlaus
      Jetzt denkts amal ala logisch nach.. Auf meinem Privatgrund kann ich auch einen 12jährigen fahren lassen und er braucht keinen Führerschein. Da kann ich auch mit 5mm Bodenfrieheit rumfahren. Es gilt keine STVO und somit darf man einfach dinge die man im Strassenverkehr nicht darf. Solange er keinen Gefährdet bzw Verletzt wird die Polizei nix machen. Das haben auch die Veranstallter selber bestätigt.


      ja das stimmt schon nur wenns sich um eine öffentliche veranstaltung handelt dürfte das denk ich anders laufen, oder ? :gruebel:
      Golf fahrn is wie wenn´se fliegst!
      du sagst es selbst phil.. sobald jemand gefährdet bzw. verletzt wird, schreiten sie auf jeden fall ein!

      nur weil es ein veranstaltungsgelände ist werden sie nicht zuschauen!

      aber in deinem fall wurde keiner gefährdet?

      der bp hatzer wird sich schon zu wort melden
      also ich kann es mir nicht ganz vorstellen das die polizei nix machen kann, es gilt vielleicht nicht die stvo, aber es ist eine öffentliche veranstaltung wie ihr eh schon sagt.
      und wenn eine schlägerei ist, können die sicher was machen, weil i darf auf einem privatgrund ja auch keine drogen verkaufen, da kann auch die polizei einschreiten, also kanns bei einer schlägerei und einem unfall mit einem alkoholisiertem lenker sicher einschreiten, noch dazu das verletzungs gefahr und unfall gefahr besteht.
      aber i denke i wär auch auszuckt wenn mir das passiert, noch dazu wenns ein perfektes oder hart hergerichtetes auto is, also ruhig wär i sicher nicht geblieben. aber trottln gibts leider auf jeden treffen, bei einem mehr beim anderen weniger. Aber diese einfach raus haun, und das wars dann, dann kannst in ruhe weiter feiern, ohne alk (am abend kann ruhig alk sein, is ja auch leiwand, aber in grenzen), und autos anschaun.
      War noch nie in Hartberg, und es ist sicher zu überlegen ob man überhaupt hinfahrt was man da so hört.
      Hoffe die nächsten Treffen werden wieder feiner.

      Richi
      vwteam-4ever.at