kaum zu glauben aber

    Original von BP-Hatzer3
    Solange der Privatgrund von jedem unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist, dh nicht umfriedet, abgeschrankt oä, gilt dort öffentliches Recht und dann darf auch die Polizei diesen Grund betreten.


    Hab ich selbst bei meinem Fahrzeug erlebt. Aussage des Beamten "sie können uns die Papiere gerne zeigen, aber wir dürfen das Fahrzeug nicht überprüfen, da es ein Privatparkplatz (Mietparkplatz) ist.
    Location: Linz
    also zur probezeit kann ich nur folgendes sagen, also du hast ja nur von dem Ausstellungstag des Führerscheines weg, bis zum Tag vor deinem 18. Geburtstag eine vorgezogene Lenkberechtigung. Steht auch auf dem Rosa schein hinten drauf (wenn du noch einen hast ;) ) unter "BV". AB deinem 18. Geburtstag besitzt du den normalen B-Führerschein und AB dem Tag gilt auch 2 Jahre Probezeit. z.b. ich habe mit 17 im Okt. den Schein bekommen und bin im darauffolgenden Juni 18 geworden. also ist meine probezeit 2 jahre und 8 Monate lang. Also hat jeder L17-Fahrer automatisch bis zu seinem 20. Geburtstag Probezeit, vorausgesetzt er stellt vorher nix an ;)

    Zu deinem Tempovergehen im Tunnel. Ich würde mir da nicht allzu große sorgen um deinen Führerschein machen. Da ich annehme das dies Außerorts war, hast du da eh "spielraum".

    Denn die "Abnahmeregeln" für den Probeführerschein sind wie folgt:

    Innerorts >20km/h, Außerorts >40km/h

    Wenn du jetzt 138-140 gefahren bist, muss man die Tachoabweichung auch noch abziehen, und die Messtoleranz, also sollte sich das ausgehen ;) (Vorausgesetzt du hast niemanden behindert oder gefährdet)

    Nebenbei noch die "Abnahmeregeln" für den Normalen Schein:

    Innerorts >40km/h, Außerorts >50km/h wieder mir vorbehalt von behinderung und gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ;)

    lg andi.
    und wie schausts z.B aus,wenn sie zu meinem vater sagen,der ja zuhause war, das sie mein auti anschauen wollen,und der nur "von mir aus" oder so sagt???

    das,dass was ich gemacht habe,net ok war,weiß ich ja selber. aber trotzdem brauchen die net in die firma kommen,und meine mutter auch noch so falsch anrufen,wegen meiner Handy tel und wo ich arbeite und so.

    denn die nummer von meiner mutter ist eine geheimnummer,und meine ist sogar im tel. buch. nochdazu ist das auto auch auf mich angemeldet!!

    ein arbeitskollege von mir kennt den polizeichef von graz ganz gut,und er hat gemeint er redet MAL mit ihm. vielleicht bringts ja was!!?
    Nur Quer bist wer
    hab den brief heute bekommen (geht ums überholen,das mit dem tunnel bekommt mein freund,war ja auch sein auto *g*)

    also sie haben mir eine aufforderung zur rechtfertigung geschickt.

    1. übertretung:

    sie haben vor einer unübersichtlichen stelle (Kurve) ein mehrspuriges Fahrzeug überholt, dadurch ......


    also das stimmt echt net,ich hab erst nach der kurve überholt,ich habe mir gedacht ich mache ein paar fotos von der stelle und neheme sie als anschauungsmaterial mit!!?? gilt das?

    2. Übertretung:

    es wurde eine unzulässige änderung an teilen und ausrüstungsgegenständen eines genehmigten fahrzeuges vorgenommen wodurch ..... Es war (en) die Frontscheibe Windschutzscheibe mit verdunkelnder Folie beklebt.

    ich hatte da so eine folie zum bücher einbinden (extrem schwarz,und extrem weit unten,siehe foto)

    auf jedenfall hab ich die folie jetzt eh wieder abgezogen.
    ich hab mir gedacht,da die frau bei der BH eh net weiß wie meine folie ausgeschaut hat,nehme ich von foliatec so eine allgemeine bauartgenehmigung mit und sage das ich so eine folie drauf hatte!
    Die ist dann ja eh eintragungsfrei,oder??
    oder gibts irgendwo abe's für sonnenblendstreifen??

    mfg
    Bilder
    • VR6_3_ (4).jpg

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    Nur Quer bist wer
    Uiuiui...
    1. Das mit der Kurve sollte kein Problem sein, Aussage gegen Aussage, sofort vehement bestreiten. Fotos beilegen ist immer gut, damit sich der Sachbearbeiter ein Bild machen kann.

    2. Der blöde Sonnenblendstreifen könnt ein Problem sein, da die Polizei das Fahrzeug gesehen hat und zu dem Zeitpunkt verbotenerweise die Frontscheibe beklebt war können sie Dich, wenn´s blöd kommt zur Überprüfung gem. §56 KFG vorkaden, dann wird allerdings nicht nur überprüft, ob die Blendstreifen entfernt sind, sondern gleich das ganze Fahrzeug unter die Lupe genommen. :bang:
      Weiters bekommst eine Strafverfügung deswegen, da die Tat ja nachweislich (Polizei vor Ort) begangen wurde. ;(

      Besondere Überprüfung (§ 56 KFG)

      Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen Bedenken bestehen, ob sie sich in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden oder ob mit ihnen nicht unzulässig viel Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden oder ob sie sich in vorschriftsmäßigen Zustand befinden, sind von der Behörde zu überprüfen, ob sie den Vorschriften des KFG 1967 entsprechen.

      Dem könntest nur durch eine rechtzeitige Abmeldung des Fahrzeuges entgehen, solange die Versicherung keine Vormerkung zur § 56 Überprüfung hat. Musst dann selber wissen, ob Du das Risiko der Überprüfung eingehen willst.
      Ist das Fahrzeug bei der Versicherung bereits vorgemerkt nutzt das auch nicht´s mehr. Abmeldebestätigung dann bei der Rechtfertigung gleich mitschicken und dann neu anmelden. ;)

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      Grüsse,
      DOC!

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    Konnte das nicht ganz klar herauslesen, wenn die Anzeige wegen dem Überholen im Kurvenbereich von privat erstattet wurde, hast Chancen, wennst das bestreitest.
    Wenn das von nem Polizisten erstattet wurde, sehe ich da keine Möglichkeit ohne Strafe rauszukommen.

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