Original von BP-Hatzer3
Solange der Privatgrund von jedem unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist, dh nicht umfriedet, abgeschrankt oä, gilt dort öffentliches Recht und dann darf auch die Polizei diesen Grund betreten.
Hab ich selbst bei meinem Fahrzeug erlebt. Aussage des Beamten "sie können uns die Papiere gerne zeigen, aber wir dürfen das Fahrzeug nicht überprüfen, da es ein Privatparkplatz (Mietparkplatz) ist.
Location: Linz
