kaum zu glauben aber
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Hello zusammen!
@ Probezeit bei L17: Die Probezeit bei L17 ist 3 Jahre AB Führerscheinerhalt, soweit ich weiß, d.h.: 3 Jahre nachdem du deinen Lappen erhalten hast, ist die Probezeit vorbei!
Die Polizisten sind berechtigt, deine Geschwindigkeit zu schätzen! diese info hab ich von einem Bekannten erhalten, der selbst bei dem Verein ist!
Ich würd jedoch MAL abwarten, was wirklich rauskommt bei der anzeige, Strafe kann schon sein, weil wenn die Verkehrsteilnehmer(in) vor dir 50 gefahren sind und du überholt hast, wird ein Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h angenommen, weil AB diesem ein Überholvorgang berechtigt ist (Fahrschulinfo). Das würde bedeuten dass du vor dem Ortsendeschild bereits 70 draufghabt hättest!
Ich hab zu meiner L17 Zeit (1999 - 2000) eine ähnliche Situation erlebt, wo ich einen Verkehrsteilnehmer überholt habe und es sich hinterher herausgestellt hat, dass die ein Polizeibeamter war! (dummerweise bin ich nämlich kurz nachher bei einer Tankselle stehengeblieben und er ist mir hinterher um sich zu vergewissern, wer mit dem auto gefahren ist, anzeige, etc... blabla..)
1 Monat später wurde ich auf den entsprechenden posten zitiert.. dort hats eine saftige Belehrung im Beisein der Eltern gegeben und das wars... also nix mit Anzeige..
ich hoff du hast ähnliches Glück!
Summasummarum haben die Kappenträger in Ö sehr viele Freiheiten gegenüber den Verkehrsteilnehmern, teilweise auch darum, weil einfach ein gewisser einschüchterungseffekt herrscht, wenn ein Uniformierter duchs Fenster schaut! -
Verfolgungsverjährung 6 Monate
Vollstreckungsverjährung 3 Jahre
wenn binnen 6 Monaten eine konkrete Verfolgungshandlung gegen einen Übertreter gesetzt wurde, kann das Verfahren max. 3 Jahre AB Tatzeitpunkt dauern, wenn es bis dahin nicht abgeschlossen ist, ist es seitens der Behörde einzustellenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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also wenn ich nach einem halben jahr nix bekomme brauch ich keine angst mehr haben??direkt hinter mir ist ein freund auf ca. 2-5m draufgefahren!vielleicht haben die ja jetzt kein foto wo sie richtig was erkennen können!?
naja,ich hatte eben net so viel glück,ich war bereits auf der BH,und mein freund muss in 3 wochen dahin zur zeugenaussage.bin MAL gespannt wie lange das ganze dauert und was rauskommt!!??
thxNur Quer bist wer -
so mein freund war dort wegen zeugenaussage und so.
auf jedenfall hab ich am montag ein rsa bekommen,wo alle aussagen ausser meiner drinnen sind.
aufjedenfall hat ihre 17 jährige tochter auch eine aussage gemacht und ein foto beigelegt.jedoch ist die stelle auf dem foto die falsche!!??
ihre mutter ist ja polizei-inspektorin oder so,hat auch eine neue aussage gemacht,in der eigentlich nix neues drinnen steht. ausser das ich "uneinsichtig und patzig" war.eh klor,ich habs natürlcih bestritten,das es so war wie sie es sagt,als sie bei mir war!
hab jetzt keine ahnung was i machen soll!!??
fahr am freitga jedenfalls wieder zur BH,muss auch eine neue aussage oder so machen.
am liebsten wärs mir wenn ich irgendeine geldstrafe oder so bekomme,wiel ich im ortsgebiet überholt habe,und gut is.
weil ich will nämlich net vors gericht wegen so einem scheiss!!
achja,kann man notfalls beim öamtc auch ohne rechtsschutz einen rechtsbeistand in anspruch nehmen?? natürlich muss ich den dann extra bezahlen!
mfg
ps: wie das ganze passiert ist hatte ich noch probezeit,die ist jetzt aber schon vorbei.hat das auswirkungen auf die strafe?Nur Quer bist werDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „zornvr6“ ()
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rechtschutz kann dir nur helfen, für künftige probleme..
in laufende verfahren springt dir normal kein rechtsschutz mehr ein..
jedoch kannst du wenn du nen netten drann hast durchaus auskünfte einholen..(öamtc rechtschutzabteilung)
edit: warum sollte ihm für so ne "kleinichkeit" ein Rechtsbeistand gestellt werden ???
lg CLoonDieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Cloon“ ()
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