Lack eintragen lassen

      Original von 16V_Oli
      Original von Lowrider
      ein bekannter von mir hat sich den zulassungsschein in den drucker eingespannt, und hat sich "wahlweise 19 zoll mit usw. " reingeschrieben.

      soviel zu eintragen und typisieren...


      Des is oba a scherz oda??
      Wahnsinn was manche Leute einfällt! Sowas kann ja nicht gut ausgehen!

      mfg


      is kein scherz...solche leute gibts wirklich.

      entdeckt wurde es erst, als er seinen auf wechselkennzeichen laufenden 2. wagen abgemeldet hat....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „LOWRIDER“ ()

      @zornVR6: Beim E46 sind von BMW aus schon serienmäßig die 18er mit 225/40/18 und 255/35/18 im Typenschein eingetragen.
      Also hat er sie sich nur im Zulassungsschein eintragen lassen, damit ihm die Cops nicht am Socken gehen.
      Die Rad-Reifenkombinationen stehen beim BMW auch auf einem Aufkleber beim Fahrertüreinstieg (mit der richtigen Druckangabe für die ganz dummen BMW Fahrer :-w)

      Gruß Nok :D
      Bilder
      • PICT0005.jpg

        92,07 kB, 640×480, 289 mal angesehen
      Einstein ist tot, Newton ist tot, ...und mir ist auch schon ganz schlecht !!!





      Orthographie und Interpunktion sind frei erfunden Jegliche Ähnlichkeit mit früheren oder derzeit gültigen Rechtschreibreformen wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
      Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
      HAbe vor jehren meinen Golf 2 von weiss auf blau umlackieren lassen und jetzt habe ich wieder einen Golf 2 2 färbig zu lackieren am tüv ist mir gesagt worden in ibk wieviele faben du oben hast ist uns wurscht typieseiren braucht mann es nicht es langt wenn mann bei der zulassungsstelle es angibt!!

      PS: bei meinen ersten golf habe ich das angemeldtet habe ihr auch gesagt das es jetzt blau seie.... sie raf dann bei die BH an und es war kein Problem ich war nicht beim tüv wegen der farbe. Nur hatte ich einen motorschaden später deswegen war ich 2 MAL oben.
      @HOBELMASCHIN
      Tatsache ist aber, das eine Farbänderung anzeigepflichtig ist, dh wenn sie im Typenschein drinnensteht, darf sie ausschließlich von der LReg geändert werden und wenn die Zulassungsstelle was in den ZulSch einträgt, was nicht im Typenschein steht, dann begeben sie sich auf dünnes Eis.
      Ein kleiner Bericht an die BH und sie haben den A**** offen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Bei Dusty Mauve Metallic steht auch grau im Zulassungschein. Interessiert doch niemanden. Bei meinem VR6 (Purple violet perleffekt, lt. Einzelgenehmigung) haben die I***** bei der Zulassungstelle blau in den Zulassungschein geschrieben.
      Bin dann gleich wieder reingeschneit und die habens dann neu ausgedruckt nachdem ich gesagt habe sie soll sich das Auto MAL ansehen und mir sagen wo sie das blau sieht.

      Ausserdem, @BPHatzer, weiss du kennst dich aus, aber.. die Farbe im Zulassungsschein ist nicht anzeigepflichtig. D.h. wenn die Farbe geändert wird, reicht es wenn der Zulassungsbesitzer bei der Zulassungstelle die Farbe umtragen lässt.

      Das interessiert wie gesagt niemanden. Weisst was, ich werd jetzt bei meinem Auto die Farbe auf Gelb umtragen lassen und du meldest es der zuständigen BH, kannst dir sicher ausmalen was da passiert *GGG*

      MFG
      Die BH interessiert das eh nicht, ausser es wird angezeigt.

      Sobald die Farbe im Typenschein steht, ist sie an die LReg anzeigepflichtig, wenn sie nicht mehr mit der tatsächlichen Farbe übereinstimmt.
      Einige Farben sind sogar genehmigungspflichtig, zB Chromlack.
      Habe schon Zulassungsstellen erlebt, die die Zulassung aufgrund einer falschen Farbe verweigert haben und die schreiben dann auch die Farbe in den ZulSch, die im Typenschein drinnensteht.

      Herstellerspezifische Farben können die nicht im ZulSch eintragen, die tragen dann die Farbe ein, die der am nächsten kommt.

      Stelle dir MAL vor, dich schneidet jemand, du baust nen Unfall und siehst, dass es sich dabei zB um nen schwarzen Golf mit Kennzeichen WU-3??? gehandelt hat. Du wärst sicherlich auch froh, wenn wir den finden würden, denn mit der richtigen Farbe in der Zulassung ist es mit Sicherheit leichter, denjenigen zu finden, als wenn der im Typenschein/ZulSch gelb drinnenstehen hat.

      MfG
      BP-Hatzer3

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Liebe Freunde, die Änderung der Farbe ist die Änderung eines nicht wesentlichen Merkmales (KFG!) und somit nicht durch den Landeshauptmann genehmigungspflichtig. Ändert man die Farbe eines Fahrzeuges, so ist es nur der zuständigen Versicherung zu melden, welche es dann ohne zusätzliche Kosten in den Zulassungsschein einträgt.
      Eingetragen wird bei mehrfärbigen oder Flip Flop in der Regel die Farbe, die den Hauptanteil des Fahrzeuges ausmacht, ansonsten wie gesagt mehrfarbig.
      Eine Eintragung von Chromeffektlacken und Neonfarben (Einsatzfahrzeuge) ist in Österreich grundsätzlich nicht möglich.

      Wenn z.b. in einer Anzeige steht "Golf amtliches Kennzeichen BlaBla Farbe grau und es ist z.b. Dusty mouve welches eher lila erscheint ist diese Anzeige trotzdem NICHT anfechtbar. ;)

      Grüsse,
      DOC!