Zulassungschein

      Zulassungschein

      Hallo!

      Gestern hat mir ein Arbeitskollege gesagt, wie er meine Zulassungschein gesehen hat das die Eintragungen nicht gültig wären! Weil angeblich der Zettel von der prüfstelle kleinkopiert werden muss und in den Zulassungschein eingeheftet werden sollte. Bis jetzt hatte ich dass noch bei keinem Auto, ich bin zur Versicherung mit Typenschein wo der Prüfbericht drinnen war und die haben mir dass direkt auf den neuen Zulassungschein draufgedruckt!

      Was ist denn jetzt richtig?

      Ach ja und beim Felgenhersteller haben sie sich auch verschrieben! statt "SMC" steht "SCM" auf dem Zettel!

      RE: Zulassungschein

      Original von DOC!
      Den Zettel kriegst nur eingeheftet, wenn sich nicht alles in der vorgesehenen Spalte im Typenschein ausgeht.
      Das mit der Felge würd ich korregieren lassen, kost ja nix.
      Grüsse,
      DOC!


      servus doc

      hmm komisch nur daß ich die ganzen typisierungen eben auf klein kopiert im zulassungsschein eingeheftet hab und weil er damals nicht schön reingeheftet wurde, fragte mich die netten herren in blau warum der so schirch reingeheftet wurde etc.!

      weiters sagte er daß es pflicht sei, im zulassungsschein eine JEDE änderung zu erkennen mittels den eingehefteten zettaln

      also braucht mans doch nicht laut gesetz?

      :gruebel:
      Muss da jetzt auch noch MAL kurz was fragen.....und zwar hat das von euch schon MAL wer gehabt??
      Bei meinem 2er sind einige Sachen typisiert...."Böser Blick(wäää)",Grill ohne Emblem,irgendwelche Forstinger Felgen usw......

      Da ich aber den Golf schon wieder fast auf original zurück gebaut habe wollte ich diverse Typisierungen nicht in den Zulassungsschein eintragen....Für was auch wenns nicht mehr verbaut ist.
      Außer der Tieferlegung und dem 195/50/15er

      Die Fra von der Zulassungsstelle hat gemeint dass sie mir alles rein schreiben muss was im Typenschein drinnen steht??
      Ist das richtig...??Ich denke mir wenn ich was weg lasse kanns ja nicht das Problem sein dass einfach nicht in den Zulassungsschein zu schreiben.
      Andersrum wärs natürlich blöder.........

      Wenn sie recht hat müsste ich dann extra alles bei der Lreg austragen lassen was ich nicht mehr brauche??
      Dann lass ichs lieber drinnen stehn....
      Danke euch.
      Mfg
      Warum eine Auslasswelle beim Kr wenn zwei auch funktionieren ;)
      Grundsätzlich muss sie es nicht in den Zulassungsschein schreiben.
      Es stehen ja auch nicht alle Sonderleichtmetallräder die im Typenschein stehen im Zulassungsschein. Normalerweise lässt man die, die am Fahrzeug verbaut sind im Zulassungsschein eintragen um Ärger mit der Executive zu vermeiden.

      Grüsse,
      DOC! :-w
      Grüß dich.
      Danke.....ja das mein ich ja.
      Ich möchte nur mehr die Tieferlegung und eventuel noch die Reifen drinenn stehen haben.
      Alles andere braucht sie nicht eintragen in den Zulassungsschein.
      Muss ich nochmal mit ihr reden.....aber das mit den serienrädern ist ein Gutes Argument;-)
      Dank dir
      Warum eine Auslasswelle beim Kr wenn zwei auch funktionieren ;)
      Die Versicherung HAT alle Eintragungen im Typenschein in den Zulassungsschein einzutragen.
      Wenn du da was nicht drinnenstehen haben willst, musst das aus dem Typenschein austragen.

      Und es besteht keine Verpflichtung, dass da ein Zettel kleinkopiert reingeheftet werden muss, es müssen lediglich alle Eintragungen, die auch im Typenschein stehen, im Zulassungsschein aufgeführt sein.
      Bei den Rad-/Reifenkombinationen kann dies auf die Sommer- und Winterbefreifung beschränkt werden (sonst sind da bei einigen 10 versch. Dim. angeführt).
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Original von BP-Hatzer3
      Die Versicherung HAT alle Eintragungen im Typenschein in den Zulassungsschein einzutragen.
      Wenn du da was nicht drinnenstehen haben willst, musst das aus dem Typenschein austragen.


      Worauf begründet Deine Aussage?

      Hast schon MAL einen Zulassungsschein gesehen wo alle Rad/Reifenkombinationen mit den VW-Nummern der LM Felgen eingetragen sind?
      Es zählt, was am Fahrzeug montiert ist.
      Der orginale Kühlergrill wird ja nicht ausgetragen sondern nur durch den ohne Emblem ergänzt.
      Deto bei zusätzlich genehmigten Felgen. Wenn andere (Serienfelgen) am Fahrzeug montiert werden müssen diese ja deswegen nicht ausgetragen werden, wenn diese bei der Genehmigung der neuen Rad/Reifenkombi nicht bereits gestrichen wurden.
      Grüsse,
      DOC!
      Bilder
      • Radreifen.jpg

        99,42 kB, 859×586, 246 mal angesehen
      Original von DOC!
      Original von BP-Hatzer3
      Die Versicherung HAT alle Eintragungen im Typenschein in den Zulassungsschein einzutragen.
      Wenn du da was nicht drinnenstehen haben willst, musst das aus dem Typenschein austragen.


      Worauf begründet Deine Aussage?

      Hast schon MAL einen Zulassungsschein gesehen wo alle Rad/Reifenkombinationen mit den VW-Nummern der LM Felgen eingetragen sind?
      Es zählt, was am Fahrzeug montiert ist.
      Der orginale Kühlergrill wird ja nicht ausgetragen sondern nur durch den ohne Emblem ergänzt.
      Deto bei zusätzlich genehmigten Felgen. Wenn andere (Serienfelgen) am Fahrzeug montiert werden müssen diese ja deswegen nicht ausgetragen werden, wenn diese bei der Genehmigung der neuen Rad/Reifenkombi nicht bereits gestrichen wurden.
      Grüsse,
      DOC!


      frag ich mich auch?? :gruebel: und austragen lassen, weil ich dies oder jenes gerad nicht fahre oder montiert habe?? sorry, eingetragen ist eingetragen, und wenn ich 100 rad Reifen Kombis eingetragen habe, und nur eine derzeit fahre, ist es wurscht, wichtig ist, das ich diese fahre, was eingetragen ist, und auch entweder im Zulassungsschein oder Beiblatt ersichtlich ist. Und wenn es sich um eine im Typenschein als orig. Dimmension angeführte ist, und zur Zulassungstelle gehe und sag, geh tragts ma diese da ein, machens sie´s auch.
      Das miteinheften im ZL, tja, das passierte mir auch MAL, weil ich es im Zulassungschein EINGETRAGEN haben wollt, da wurde der Zettel gefaltet, und so eingeheftet, das man den Zettel nicht aufmachen konnte, ohne die Klammern rauszunehmen oder zu zerreißen, ich hatte es so gelassen. bei einer Verkehrskontrolle fragte man mich, warum ICH das gemacht hätte?? Sagte ihm das und der sagte nur, den Zettel mitführen, das reicht vollkommen!!!

      Außerdem, wenn man nun was nachträglich eingetragen hat, wird das Gesamtgutachten in den Typenschein eingeheftet, swoweit so gut (früher eingeklebt und Stempel drauf), ok, kann ja im Osten wieder anders sein. -weiters bekommt man das gleiche Schreiben,w as im Typenschein angeheftet wurde von der LaReg ebenfalls, nun jetzt nicht din A4 sondern nun im freundlicheren Din A5 format als "Beiblatt" zum Typenschein und Zulassungschein, also das Blatt ist mitzuführen als Beiblatt zum Zulassungsschein, da Aufgrund der vielen Angaben/Auflagen, kein Platz im Zulassungsschein wäre! Und das ist widerum Fakt in OÖ, sofern eben dieses Beiblatt vorhanden ist, wird im Zulassungsschein nix vermerkt, ausser, es wären Eintragungen direkt im Typenschein reingeschrieben oder eingeklebt, was aber nicht mehr in OÖ zb. gemacht wird!! würde mich aber ned wundern, wenn ich in Wien oder AB dem Osten (ab Niederösterreich), deswegen die Taferl verlieren würde, aber das betrifft mich da zum Glück eh ned, weil ich da eh nie hinfahren werde damit! :-h

      so schaut das Beiblatt aus: meines wurde einlaminiert, ist auch gut so, damit bei den VK ned immer abgenuddelt wird, bzw. meist gerne, wenn es regnet schön naß gemacht werden, und dann super fetzen werden! :ohno:

      Vorderseite:

      Rückseite:
      Danke Bocki und doc ;)

      Ich könnts auch nicht verstehen warum alles hin geschrieben werden soll..
      Ich werd die Woche sowieso MAL mein Wunschkennzeichen beantragen und wenn ich dann die Taferl abhole dann frag ich sie nochmal ob ich nicht nur die 2 Sachen drinnen stehen haben kann.
      Wenn nicht dann solls mir dass genau erklären und gegebenfalls auf der Lareg/Bh anrufen.

      werd ma schaun was da raus kommt.
      Danke für die,wie immer,schnelle Hilfe.
      Mfg
      Warum eine Auslasswelle beim Kr wenn zwei auch funktionieren ;)