3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Halloha,

      also da hab ich ja jetzt von a bis z vieles gehört, die einen sagen so die anderen so ;( Somit nicht wirklich hilfreich.

      Eins kann ich aber zufügen: Xenon wird typisiert, auch ohne Lichtgutachten. Halbschalen waren noch nie ein Problem (natürlich mit Gutachten, wie ALLE Teile die man ans Auto pappt). Die 11cm hat er locker, ist ja ein Gewinde FW (und das kann man nicht nur runter, sondern auch rauf schrauben).
      Zu laut ist mir relativ egal, wenn die Gr. A in Deutschland nach EU RECHT (genau, darum ging es hier!) eingetragen ist, übernimmt der TÜV in Ö das genauso wie es ist. Außer: es ist zu laut. Gleiche Sache wie zu tief. Das ist ja das schöne an EU bzw EG Regelungen, die gelten IM GESAMTEN EU RAUM. Sprich: wenn Deutschland das gut findet, findet Österreich das auch. Und ja, ich weiß, wenn der Prüfer ein Popoloch ist, findet er IMMER was, ist halt so. Notfalls fahr ich nach Graz ;)

      lg und danke an ein paar User die brauchbare Infos gegeben haben!


      Ich fühl mich MAL angesprochen, bitte gerne und lass uns MAL was wissen, wenn alles durch ist! :-w
      Das mit der EG - EU - Regelung haben hier einige anscheinend wirklich nicht verstanden! ;)

      MfG Roland!
      Original von Roland2.0

      Ich fühl mich MAL angesprochen, bitte gerne und lass uns MAL was wissen, wenn alles durch ist! :-w
      Das mit der EG - EU - Regelung haben hier einige anscheinend wirklich nicht verstanden! ;)

      MfG Roland!


      Find deine Ansage echt hilfreich !

      Kannst du uns mit DEINEN Worten eine EG-EU Regelung erklären ?

      so long
      cobra
      Find deine Ansage echt hilfreich !


      Sorry so sollte das nicht rüberkommen! :-w
      Eine Eu - EG Regelung in diesem Fall kommt dem Fahrzeugimporteur der ihn hier um schreiben lässt deshalb zugute, weil Eintragungen 1:1 übernommen werden können, wie er es ja auch geschrieben hat und ihm von der Landesregierung versichert wurde!
      Deshalb gingen einige posts hier am Thema vorbei wie zum Beispiel dies und jedes wird in Österreich mit sicherheit nicht typisiert u.s.w.
      Darum gings ja auch nicht, es ging um: Was genau kann umgeschrieben werden! ;)
      Aber Phillip82 hat ja schon einiges dazu geschrieben und ich hoffe er hält uns am laufenden was dann wirklich Sache ist und 1:1 umgetragen wurde, weil ich denke das könnte hier viele interessieren!
      So ... interessant ist WELCHES Baujahr das Fahrzeug ist !

      eine gute Seite (ja unser DOC! hat sich mit der ganzen Thematik schon auseinandergesetzt) ist da

      EG/EU Zulassung erhalten nur NEUFAHRZEUGE. Alle anderen "Umbauten" sind in Deutschland laut STvzO zugelassen (NEIN nicht STvO) ... somit ist EG/EU Zulassung in diesem Fall auch nicht gegeben.
      Interessant ist das ganze sowieso, weil man sich dadurch evtl. einige Schererein sparen kann/könnte!

      EG/EU Zulassung erhalten nur NEUFAHRZEUGE


      Das mag vollkommen Richtig sein, was Gesetz ist ist halt numal so das glaube ich auch, aber:

      Es geht ja hier nicht um eine Umtragung eines KFZ, dass eine EG/EU Zulassung hat sondern es geht lediglich darum, dass Teile, die laut EG/EU - Zulassung korrekt eingetragen wurden laut selbigem Recht hier in Österreich umgeschrieben werden!

      Hoffe ich hab das jetzt verständlich erklärt und es stimmt auch alles! :D