alte Typisierungen mit neuen verbinden

      alte Typisierungen mit neuen verbinden

      habe eine typisierung ausm 2004er Jahr aus LINZ nur möchte ich jetzt etwas neues dazu typisieren lassen(z.B:Felgen) in WEIKERSDORF!
      und jetzt meine Frage muss ich da jetzt für die anderen typisierungen auch nochmal gutachten mitbringen?
      habe nämlich nur die Typisierung und keine gutachten mehr!

      RE: alte Typisierungen mit neuen verbinden

      Kommt drauf an, was bereits typisiert war! War in deinem Fall z.Bsp. das Fahrwerk typisiert, so mußt du das FW in Kombination mit deinen neuen Felgen erneut typisieren! Hast nen guten Zivi, so sieht der über eine Neuvorlage des Gutachtens hinweg oder er hat selbst eines deines FW in seiner Sammlung aufliegen....
      Bei einer neuen Typisierung wird das Fahrzeug erneut komplett abgenommen. Sollten Teile am Fahrzeug nimmer montiert sein, die schon typisiert waren, verfallen diese Eintragungen.
      Felgen, Reifen, Fahrwerkskombinationen müssen immer wieder neu von einem Zivi abgenommen werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()

      Original von psnk
      ist falsch was du schreibst.


      So? Dann probier doch MAL, neue Felgen bei einem bereits verbauten Gewinde - FW "nachzutragen" - im Gutachten der Felgen steht bspsweise: "nur in Verbindung mit Serien - FW" - sprich - muß mit anderwertig verbautenm FW neu "abgeglichen" werden - und egal, ob das FW bereits bereits typ. ist, oder nicht - ist zum. bei uns in der Stmk. so.
      Original von Roland
      Original von psnk
      ist falsch was du schreibst.


      So? Dann probier doch MAL, neue Felgen bei einem bereits verbauten Gewinde - FW "nachzutragen" - im Gutachten der Felgen steht bspsweise: "nur in Verbindung mit Serien - FW" - sprich - muß mit anderwertig verbautenm FW neu "abgeglichen" werden - und egal, ob das FW bereits bereits typ. ist, oder nicht - ist zum. bei uns in der Stmk. so.


      Das sollte überall so sein!
      So wie du richtig gesagt hast, wird immer ein Gesamtgutachten für die neue Kombination benötigt!
      Gruß,
      Max


      kann ma des jetzt einer erklären damit i des versteh!?

      typisiert ist:
      Fahrwerk, Bremsscheiben, Felgen, Grill+ Grillleiste, endtopf, Lenkrad, Tönungsfolien, Pedale, Heckleuchten und einarmwischer!!!

      neu typisieren müsste ich:
      Felgen, alle Lichter und evtl. gecleante heckklappe(weiß net ob ma de typisieren muss)
      Original von G-Driver
      kann ma des jetzt einer erklären damit i des versteh!?

      typisiert ist:
      Fahrwerk, Bremsscheiben, Felgen, Grill+ Grillleiste, endtopf, Lenkrad, Tönungsfolien, Pedale, Heckleuchten und einarmwischer!

      neu typisieren müsste ich:
      Felgen, alle Lichter und evtl. gecleante heckklappe(weiß net ob ma de typisieren muss)


      "meine" typisierung von damals :-h

      frag amal beim Bergmüller nach -> legales-tuning.at
      weil denke schon, dass du ein neues felgen/FW gutachten brauchst und geht nur über Zivi.
      Gutachten für Felgen, Reifen, Fahrwerk musst sicher machen.
      Wenn die Lichter ein E-Prüfzeichen haben musst sie nicht typisieren und die cleane Heckklappe kann zum Problem werden. Denn du brauchst einen mechnischen Öffner, da sie als Türe gilt also geht eine komplett cleane Heckklappe nimmer zum Typisieren.