Auto aus Deutschland

      Auto aus Deutschland

      Würde mir gerne ein Auto aus Deutschland kaufen.
      Für die Nova ist mir alles klar, das ich da einen kaufvertrag mit einem geringerem Kaufpreis angebe.
      Auf was muss ich alles aufpassen um das Auto in Österreich zulassen zu können? bzw. ist es überhaupt möglich das auto in Österreich zuzulassen?
      Was wird mich das alles kosten?
      Hab schon gehört das man vom Generalimporteur einen Typenschein beantragen kann. Gilt das für alle BJ?
      Auto wäre original und eine Überprüfung in einer VW Werkstätte wäre auch kein Problem da ich selbst in einer arbeite.
      Auto wäre ein VW Corrado G60 BJ. 05/91 komplett original.

      oder brauch ich eine Enzelgenehmigung?
      Neuwagen

      sind alle Fahrzeuge die weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder kürzer als 6 Monate im Ausland angemeldet waren.
      Diese Fahrzeuge kann man aus EU-Ländern problemlos importieren.

      Gebrauchtwagen

      sind alle Fahrzeuge die mehr als 6 Monate im Ausland angemeldet waren und mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen.
      Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine Einzelgenehmigung für das gewünschte Fahrzeug erteilt werden kann!
      Auskünfte darüber erteilen:
      Generalvertreter der Automarke in Österreich
      Technische Prüfanstalt der Landesregierung
      Anruf bei zuständiger Prüfanstalt bezüglich notwendiger Unterlagen und Terminvereinbarung (in den meisten Fällen erforderlich).
      Import aus der EU

      Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!
      Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:


      Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.
      Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
      In beiden Fällen:

      Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung! Erhältlich im Kaufland.
      COC-Zertifikat (=EU-Übereinstimmungsbescheinigung) sollte den Fahrzeugpapieren beigeschlossen sein und erleichtert die Einzelgenehmigung bzw. die Umschreibung auf einen Typenschein!
      Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland)

      EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)

      Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.
      Nachträglich kann sie nicht beschafft werden.
      Gesetzlich in EU für Neufahrzeuge erst AB 1996 vorgeschrieben, seit 1997 zwingend.


      Nationale österreichische Bestimmungen

      Wenn ein COC-Zertifikat vorhanden ist:
      Das Fahrzeug wird bei der Einzelgenehmgigungsbehörde (Typisierungsstelle) vorgeführt und man erhält von dieser eine Bestätigung für die Zulassung nach § 21d KDV 1967 (sog. vereinfachte Einzelgenehmigung) oder man wendet sich an den österreichischen Generalimporteur für das betreffende Fahrzeug, da seit 1999 die Möglichkeit besteht, von diesem einen Typenschein zu bekommen.
      Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist:
      Einzelgenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung.
      IdR ist in diesen Fällen auch eine (kostenpflichtige) Bestätigung des österreichischen Generalimporteurs notwendig, dass alle derzeitigen Abgas-, Lärm und Ausrüstungsvorschriften erfüllt sind.
      Man erhält zuerst nur eine sog. Interimsbestätigung für die Zulassung.
      Achtung: In diesen Fällen wird innerhalb von 18 Monaten der endgültige Einzelgenehmigungsbescheid zugesandt, welchen man der Zulassungsstelle vorlegen muss! Diese nimmt die notwendigen Änderungen vor und die ursprünglich befristete Zulassung wird in eine unbefristete Zulassung umgewandelt. Bitte vor dem Import mit der jeweiligen Typisierungsstelle Kontakt betr. der notwendigen Unterlagen aufnehmen!
      Die Kosten variieren je nach Art der „Genehmigung“ (ca. € 90 - € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen).
      IdR ist auch eine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig, um festzustellen, ob es der vorgelegten Übereinstimmungsbescheinigung entspricht.
      Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen.
      Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.
      Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
      Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
      Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen
      Unterlagen:


      Eigentumsnachweis: Rechnung oder Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde oder ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen
      COC-Zertifikat oder Bestätigung des Generalvertreters
      Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist, zusätzlich:
      Foto vom Fahrzeug
      Wiegekarte (wenn Eigengewicht nicht amtlich nachgewiesen werden kann) Auskunft darüber, welche Nachweise im konkreten Fall wirklich notwendig sind, erteilt die zuständige Typisierungsstelle!
      Bitte unbedingt vor Import mit dieser Kontakt aufnehmen.

      Normverbrauchsabgabe (NOVA)

      Bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig!

      Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge
      Auch bei Schenkungen
      Auch bei Erbschaft
      Auch bei Übersiedlung
      Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!
      Formular NOVA 2 direkt am Finanzamt erhältlich!
      NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).
      Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.
      Zuzüglich 20% Mehrwertsteuer von Summe der NOVA
      Achtung NEU
      Durch interne Anweisung an die Finanzämter hat das BMF nun bestätigt, dass bei allen Neuvorschreibungen der NoVA
      bei Kfz, die als Übersiedlungsgut aus Länder der EU hereingebracht werden, sowie
      bei gebrauchten Kfz, die als Eigenimport aus den Länder der EU nach Österreich eingeführt werden, der 20 % ige Erhöhungsbetrag nicht mehr vorzuschreiben ist.
      Für bereits zu Unrecht entrichtete Erhöhungsbeiträge der letzten fünf Jahre ist bei Rückerstattungsanträgen ein Festsetzungsbescheid nach § 201 ABS 2 Z 4 BAO auszufertigen und der Erhöhungsbetrag rückzuerstatten.


      NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und MAL 2 bei Benzinern, minus 2 und MAL 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.
      Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!
      NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).
      Der tatsächliche Anschaffungspreis wird dann als Berechnungsbasis herangezogen, wenn er um bis zu max. 20% unter dem steuerbereinigten Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich liegt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung muss im Einzelfall ein Grund für diese konkret nachgewiesen werden.

      Schenkungssteuer

      Hat man das Fahrzeug im Ausland geschenkt bekommen, so muss man weiters Schenkungssteuer bezahlen.
      Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
      Hat man die Bestätigung für die Zulassung/die Interimsbestätigung/ den Typenschein erhalten und die Nova bereits bezahlt, so kann man das Fahrzeug bei einer KFZ-Zulassungsstelle zulassen.


      Import aus Drittländern

      Im Ausland (vom Verkäufer):

      Kennzeichen (ausländisches Überstellungskennzeichen)
      Beglaubigter Kaufvertrag (bei Kauf von Privatpersonen) oder saldierte Rechnung
      Ausfuhrerklärung des Exporteurs (nicht bei Privatkauf!) d.h. vom Händler, von dem die Rechnung stammt:
      Muss bei der Ausfuhr zollamtlich bestätigt werden, damit die eventuell bezahlte Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert werden kann Höhe und Art der Vergütung muss mit Händler vereinbart werden. Ist nicht in allen Ländern möglich!
      Keine Vergütung der Umsatzsteuer bei Privatkäufen
      Warenverkehrsbescheinigung = EUR 1 (vom Händler) bei Fahrzeugen mit Präferenz-Ursprung.
      Bei Fahrzeugen, die in folgenden Ländern (oder der EU) erzeugt und direkt von dort importiert werden: Schweiz, Island, Norwegen, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Israel und den Färöer Inseln
      Zollsatz ist Null!
      Ausländische Grenze:

      Ausfuhrerklärung bestätigen lassen
      Saldierte Rechnung vorlegen
      Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts
      Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (Schenkung) oder kein glaubwürdiger Preis im Kaufvertrag enthalten ist, kann eine Schätzung veranlasst werden.
      Österreichische Grenze (oder EU-Außengrenze):

      Saldierte Rechnung vorlegen
      Gegebenenfalls gültigen Präferenznachweis vorlegen
      Verzollungsbestätigung ausstellen lassen
      Eingangsabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) entrichten bzw. Sicherstellung hinterlegen
      Den jeweils geltenden Zollsatz bzw. ob ein Zollpräferenzabkommen besteht, erfährt man beim Zollamt.
      Typisierungsstellen

      Für die Erteilung der Einzelgenehmigung sind folgende Stellen zuständig:

      Wien: Magistratsabteilung 46 (MA 46), 7. Haidequerstr. 5, 1110 Wien, Tel. 01/4000-9220
      Niederösterreich: Amt der NÖ. Landesregierung, (Zuständigkeiten der einzelnen technischen Prüfanstalten in NÖ werden hier bekannt gegeben), Linzer Str. 106, 3100 St. Pölten, Tel. 02742-9005-16040
      Burgenland: Amt der Bgld. Landesregierung, Rusterstr. 135, 7000 Eisenstadt, Tel. 02682/643 04
      Antragsformular als Download
      Kärnten:Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 15, Flatschachstr. 70, 9020 Klagenfurt Tel. 0463/536-31961
      Oberösterreich: Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Verkehrstechnik, Goethestr. 86, 4020 Linz Tel. 0732/7720-13575
      Auf der Homepage der Abteilung Verkehrstechnik sind auch Informationsblätter als Download verfügbar!
      Steiermark: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17c, Petrifelderstr. 102, 8041 Graz, Tel. 0316/877-2161
      Salzburg: Kraftfahrzeug Prüfstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung, 5020 Salzburg, Karolingerstr. 34 Tel. 0662/80 42 5304, Fax. 0662/80 42 5319
      Antragsformular als Download
      Tirol:TÜV Bayern; Landesgesellschaft für Österreich, Trientlg. 8, 6020 Innsbruck Tel. 0512/34 19 20
      Vorarlberg: TÜV-Österreich, Reitschulstr. 8, 6923 Lauterach Tel. 05574/733 82
      Ziviltechnikerbüro Millner & Millner ZT GmbH, Bundesstraße 74a, 6830 Rankweil, Tel: 05522/73921-0, Fax: 05522/73921-8

      RE: Auto aus Deutschland

      Achtung! Der Kaufpreis muss glaubwürdig und nachvollziehbar sein, sonst wird der durchschnittliche Fahrzeugwert in Österreich als Basis für die Nova herangezogen!

      Du brauchst eine Einzelgenehmigung, da für den Corrado vermutlich noch keine COC Papiere vorliegen oder eine EU Betriebserlaubniss auf Seite 4 im deutschen Fahrzeugbrief vermerkt ist (ab 1.10.93), also muss eine Einzelgenehmigung beantragt werden.
      Bei älterne Fahrzeugen muss man damit rechnen dass unter Umständen die Abgas und Lärmwerte nicht eingehalten werden können. Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Zulassung aktuellen Bestimmungen!!! Das heisst Dein Corrado muss die neuen EU Abgasnormen erfüllen, was eher unwahrscheinlich ist!

      Einzelgenehmigungen in Form von Ausnahmegenehmigungen sind aber angeblich möglich (300 Eur zwischen den Fahrzeugpapieren??? 8-))

      Bei Fahrzeugen, für die keine EU-Betriebserlaubnis vorliegt, benötigen Sie verschiedene Nachweise für das Fahrzeug z.B. eine Bestätigung über die Einhaltung der EU-Richtlinien bezüglich Abgas- und Lärmverhalten des Fahrzeuges, ausgestellt vom zuständigen österreichischen Generalimporteur oder einer anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV Deutschland).

      Nachweis über den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges (EU-einheitlicher Verbrauchswert gemäß Richtlinie 93/116 MVEG-Zyklus). Sie finden diesen Nachweis bei neueren Fahrzeugen in der EWG-Übereinstimmungserklärung; in bestimmten Fällen können wir Ihnen diese Werte gegen einen Kostenbeitrag besorgen.


      Grüsse,
      DOC!
      das mit der einzelgenehmigung und der spende für den sachbearbeiter kann ich bestätigen!

      ein bekannter von mir hat sich einen 2er 60 lim edi. (Golf Limited G60: 1,8l 16V G60 155 kW /210 PS (mit Katalysator, mechanisch angetriebenem G-Lader und zuschaltendem Allrad-Antrieb Syncro MKB 3G), limitiert auf 71 Stück, Preis 1989: 68.500 DM) aus deutschland geholt und da hat das anstandslos geklappt ;)

      waren damals allerdings schillingpreise und der hat den verein mit 10.000 ats unterstützt!
      Hier könnte Ihre Werbung stehen! :-h
      also ich hab mir meinen vr corrado (originalzustand) bj3.93 auch aus D geholt 9.2006 denen von der lrg hab ich den brief geschickt die haben mir ihren sanktus gegeben zwecks lärm und abgase dann hab ich beim adac einen ankaufstest machen lassen hat auch alles gepaßt danach bin ich rübergehahren und hab ihn mir geholt getüvt hat alles in allem mit nova usw ca.65oeuro gekostet !! vom kaufpreis her würd ich was glaubwürdiges hinschreiben ich habe damals lächerliche 1700 angegeben und es hat ohne probs funktioniert!! für was einen typenschein beantragen bekommst ja eh eine einzelgenehmigung zählt ja genauso!!??
      Hab mich gerade erkundigt und die bei der landesreg. NÖ haben gasagt das es nur mit einer Einzelgenehmigung geht.
      Die haben mir auch gesagt das das ganze 150€ kostet. stimmt das überhaupt??
      Und wie schauts eigentlich aus wenn ich nach der Einzelgenehmigung z.B. eine Komplettauspuffanlage montiere?
      Bekomme ich die wie bei einem Auto ohne Einzelgenehmigung eingetragen oder kanns da zu Problemen kommen?
      Die bei der landesreg. NÖ haben gemeint ich soll ihnen eine Kopie des Deutschen Typenscheins schicken, damit die mir dann sagen können ob ich überhaupt eine Einzelgenehmigung bekomme.
      Nur wo bekomm ich eine Kopie des Deutschen Typenscheins her?
      Original von GolfGTI
      Hab mich gerade erkundigt und die bei der landesreg. NÖ haben gasagt das es nur mit einer Einzelgenehmigung geht.
      Die haben mir auch gesagt das das ganze 150€ kostet. stimmt das überhaupt??
      Und wie schauts eigentlich aus wenn ich nach der Einzelgenehmigung z.B. eine Komplettauspuffanlage montiere?
      Bekomme ich die wie bei einem Auto ohne Einzelgenehmigung eingetragen oder kanns da zu Problemen kommen?
      Die bei der landesreg. NÖ haben gemeint ich soll ihnen eine Kopie des Deutschen Typenscheins schicken, damit die mir dann sagen können ob ich überhaupt eine Einzelgenehmigung bekomme.
      Nur wo bekomm ich eine Kopie des Deutschen Typenscheins her?


      Er soll dir einen Fahrzeugbrief schicken, Kopie per mail, Fax, wie schon erwähnt, bzw. reicht normalerweise, wenn er dir die "Schlüsselnummern" bekannt gibt, den mit diesen ist es kein Problem, zu ermitteln, ob zulässig oder net, wenn er die US 83 Norm hat, sit es sowieso kein Problem!!
      Bei älteren Fahrzeugen, die die Abgasnorm net erfüllen, bzw. Fahrzeuge ohne KAT, vor dem "offiziellen" Import einen Nachrüstkat montieren, diesen in D noch eintragen lassen, somit sind auch ältere Fahrzeuge kein Problem, sofern die 77db eingehalten werden, bzw. auch hier, vorher in D noch umändern lassen beim TÜV!!

      Muß schauen, ob ich noch Liste der Schlüsselnummern noch wo hab, denn habe mich selber erst vor kurzem, wegen einem 83er Porsche 911er erkundigt, und gibt keine Probleme, trotz diesen "alten" Baujahres, diesen zu importieren, weil 1. die meisten eh schon KAt´s hatten bei Porsche. bzw. die US Norm erfüllen, einziger Knackpunkt, die 77db, die auch bei einigen G60 probleme sein können, bzw. wie er "eingeschlüsselt" ist!