Jetzt will ichs genau wissen

      Die 10km werden als Luftlinie gerechnet, wieweit dein Anhalteort vom Kontrollort entfernt war, kann ich von ho nicht angeben.
      Wenn es jedoch mehr als 10 km waren, wärst ned mitgefahren. DAS wäre auch nicht strafbar gewesen, nur können dann bei Mißachtung von kraftfahrrechtlichen Bestimmungen sofort die Tafeln fliegen, das muss dir bewusst sein.

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      Original von BP-Hatzer3
      Die 10km werden als Luftlinie gerechnet, wieweit dein Anhalteort vom Kontrollort entfernt war, kann ich von ho nicht angeben.


      also das sind sicher mehr als 10 km luftlinie.. und a witz is halt, dass sich die rennleitung halt doch einiges rausnimmt.. denn um gewisse zeiten zu einer überprüfung geschleppt zu werden ist auch nicht das nonplusultra schon gar ned, wenn du zu ner maus unterwegs warst.. und dann bei der überprüfung bis auf 2 leichte mänge alles passt ;) aber ok andere geschichte...!

      andere frage, du scheinst da gut infomiert zu sein..

      hab im august eine vorladung bekommen, strebersdorf.. da wurde mir gesagt ich kann den termin 2 MAL verschieben... hab den termin jetzt 1 MAL verschoben, diese 13 euro einbezahlt.. und jetzt kommt die 2.te vorladung.. und da steht verschieben nicht mehr möglich (da RsB vorladung).. nur steht mein auto derzeit beim spengler, wird vor ende jänner nicht fertig.. und danach muss ich zuerst zum zivi und dann kann ich zu denen gleich eintragen fahren...

      wie geh ich da jetzt am besten vor?

      ich mag nicht abmelden, da mich die neue anmeldung dann wieder 200 kostet.. soll ich da die versicherung stilllegen lassen? dann sieht ja strebersdorf, dass ich laut der bestätigung der stillegung von der versicherung nicht mit dem fahrzeug fahre..
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „just_c“ ()

      Original von just_c
      Original von BP-Hatzer3
      Frage doch MAL bei der NÖ-LReg, Abt WST8 (02742-9005), in St.Pölten nach, die können dir da sicherlich weiterhelfen.


      perfekt, danke für die hilfe!


      und zu oben noch das ist auch super.. wenn es mehr als 10 km luftlinie sind.. muss ich nicht mitfahren... aber wenn ich es dann auch nicht tue, ist es missachtung und die blech fliegen *gg*

      a wahnsinn :-h O:)
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      @Roland2.0
      Wenn du mein Post genau gelesen hast, was du aber nicht hast, würdest du auch verstehen, was ich meine.
      Wenn du von Krems nach Wien fahrst, fahrst du nach Wien und nicht nach Tulln, ich hoffe, das ist bei dir angekommen.
      Der Lenker wird zu seiner Fahrtstrecke auch befragt.
      Somit ist mein Beispiel rechtlich korrekt.

      Wenn von den Beamten die Vorführung angeordnet wird, und dies vom Lenker wegdiskutiert werden möchte oder er einfach nicht mitfahren will, werden zu 99% die Kennzeichen vor-Ort abgenommen und es entstehen dadurch zusätzliche strafbare Tatbestände gem § 58 KFG u § 97/4 StVO.

      Und wie lange die Prüfung dauert kann niemand sagen, sie dauert eben so lange, wie´s eben dauert und wennst dich aufpudelst, dauerts noch länger.



      Das ist bei mir angekommen danke!
      Es empfielt sich also in Österreich immer zu wichtigen Terminen entweder mit einem Zweitwagen in Originalzustand zu fahren, oder sich mitnehmen zu lassen! Es ist der einzig wirkliche Ausweg, der mir dazu einfällt, so eine Situation zu 100% zu vermeiden!
      Ein Freund von mir, lustiger Weise angehender Anwalt wurde ca. eine 3/4Stunde angehalten, da sie sein Auto überprüft haben... Ergebnis, war --> ohne Mängel weiter fahren, jedenfalls hat es ihn eine gute Stunde und einige Nerven gekostet. Fürs Gesetz kann die Exekutive nichts, aber doch ist es ein Armutszeugnis für unsere Legislative!

      @Bp-Hatzer: Was hältst DU PERSÖNLICH, als Executivbeamter von dieser Regelung, ist nur eine reine Interessensfrage!?
      Original von Roland2.0
      @Roland2.0
      Wenn du mein Post genau gelesen hast, was du aber nicht hast, würdest du auch verstehen, was ich meine.
      Wenn du von Krems nach Wien fahrst, fahrst du nach Wien und nicht nach Tulln, ich hoffe, das ist bei dir angekommen.
      Der Lenker wird zu seiner Fahrtstrecke auch befragt.
      Somit ist mein Beispiel rechtlich korrekt.

      Wenn von den Beamten die Vorführung angeordnet wird, und dies vom Lenker wegdiskutiert werden möchte oder er einfach nicht mitfahren will, werden zu 99% die Kennzeichen vor-Ort abgenommen und es entstehen dadurch zusätzliche strafbare Tatbestände gem § 58 KFG u § 97/4 StVO.

      Und wie lange die Prüfung dauert kann niemand sagen, sie dauert eben so lange, wie´s eben dauert und wennst dich aufpudelst, dauerts noch länger.



      Das ist bei mir angekommen danke!
      Es empfielt sich also in Österreich immer zu wichtigen Terminen entweder mit einem Zweitwagen in Originalzustand zu fahren, oder sich mitnehmen zu lassen! Es ist der einzig wirkliche Ausweg, der mir dazu einfällt, so eine Situation zu 100% zu vermeiden!
      Ein Freund von mir, lustiger Weise angehender Anwalt wurde ca. eine 3/4Stunde angehalten, da sie sein Auto überprüft haben... Ergebnis, war --> ohne Mängel weiter fahren, jedenfalls hat es ihn eine gute Stunde und einige Nerven gekostet. Fürs Gesetz kann die Exekutive nichts, aber doch ist es ein Armutszeugnis für unsere Legislative!

      @Bp-Hatzer: Was hältst DU PERSÖNLICH, als Executivbeamter von dieser Regelung, ist nur eine reine Interessensfrage!?


      was ER davon hält oder auch nicht ist schei**egal..

      ich halt auch von vielen dingen in meiner arbeit wenig und machs trotzdem ;)
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