Konsequenzen, auto zu tief
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Original von Dragon
Zitat: oder du hast ein EINGETRAGENES gewindefahrwerk
Welches nur in den äusserst seltenstens Fällen unter 11cm typisiert wird.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()
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Original von bacardy
Welche Konsequenzen hat das wenn ein Fahrzeug weniger als 11cm hatte Kennzeichenabnahme vor Ort oder ??
Mit freundlichen Grüßen Bacardy69
dann mußt einen netten polizisten erwischen oder einen der sich nicht auskennt,wenn du typisiert bist auf 11cm aber weniger hast sind die taferl weg genauso wenn du es nicht typisiert hast!!!
mfg -
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Original von StriGGa
hmm... hab eine eingetragenes KW Gewindefahrwerk drin. Wurde ohne Mindestbodenfreiheit eingetragen. Also es steht nichts drinnen.
An der Querlenkerstrebe hab ich 7cm ...
Folgen?
Du scheinst noch die günstige Variante einer alten Typisierung zu besitzen, damit bist Du MAL grundsätzlich auf der sicheren Seite, da ja keine Mindestbodenfreiheit oder kein Kontrollmass eingetragen ist.
Allerdings würd ich´s nicht übertreiben, generell spricht man bei einer Bodenfreiheit von unter 9cm von Gefahr in Verzug und Kennzeichenabnahme. Auch eine alte Genehmigung kann bei der Feststellung "Gefahr in Verzug" von einem Techniker der Landesregierung aberkannt werden (Schleifspuren an der Ölwanne, Abschürfungen in den Radkästen oder an den Reifen, beschädigte Bremsleitungen, Karosserieschäden durch Ausitzer usw.)
Zwischen 11 und 9 cm kommt man meist mit einer Anzeige und Vorladung zur KFG §56 davon oder bei freundlichen Exekutivbeamten sogar nur mit einer Abmahnung.
Grüsse,
DOC! -
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