Stempel im Typenschein

      @ Maxl81 und 2e_driver: Etwas freundlicher im Umgang bitte, nicht immer gleich provozieren und provozieren lassen oder provoziert fühlen.

      Was Maxl81 meiner Meinung nach damit sagen will, das der Prüfer wieder eine eigene Beurteilung über den Zustand des Fahrzeuges abgibt.
      Hatten wir auch schon, das das Fahrzeug einen Tag vor der Überprüfung durch den ÖAMTC als Mangelfrei eingestuft wurde und dann bei der Überprüfung bei der Bundesprüfanstallt dieses angeblich Mängelfreie Fahrzeug wieder Mängel aufwies.
      Aber wie 2e_driver auch sagt, die Mängel müssen natürlich bestehen. Ist alles eine Frage wie weit man Lust hat mit dem Prüfer zu streiten und ihm mit Gutachten durch einen Sachverständigen bzw. einer Beschwerde zu drohen.

      MickeyD.3000 hat schon recht, ruhig, freundlich und sachlich bleiben, dann nimmt alles seine geordnete Bahn.

      Es ist meiner Meinung nach nicht unmöglich so ein Fahrzeug durch die Überprüfung zu bekommen und kann bei entsprechendem guten Zustand völlig problemlos sein, genauso kann man natürlich Pech haben und noch einiges investieren müssen.

      Grüsse,
      DOC!
      Hallo Karnage, :-w

      meines Wissens nach kannst Du das Auto ohne Überprüfung bzw. mit Stempel nicht anmelden. Sprich ohne posetiven Bescheid der Bundesprüfanstalt geht MAL fast nix. Auf der sicheren Seite bist du,wenn du MAL auf Original umbaust, und dann die anderen Teile wieder drauf tust um sie zu typisieren. Außer es sind Teile mit E-Prüfzeichen. :gruebel:

      L.G.

      Michl
      Original von Karnage
      Ist es auch möglich die sachen die nicht eingetragen waren in der zwischenzeit typisieren zu lassen und dann mit den typisierten sachen zur überprüfung zu fahren?
      Bei mir wäre das fahrwerk und felgen!

      Mfg
      Karnage


      Ja, dann fahrst Du mit dem Gesamtgutachten des Ziviltechnikers oder TÜV zur Überprüfung und bei der Genehmigung wird die Eintragung für Fahrwerk und Felgen auch gleich mitgemacht.
      Wichtig ist nur die Einhaltung der österreichischen Vorschriften, also z.b. 11cm Bodenfreiheit und Radabdeckung usw...
      Grüsse,
      DOC! :-w