Elastische Teile auf 8 cm
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Bei Seitenschweller ist es nicht so, weil ja lt. Gesetz ein Gegenstand von 80cm Länge und 11cm Höhe überfahren werden können muss.
bzw. 8cm. auf elastische Teile. Generell werden Nachrüstteile aus GFK aber auch ABS als nicht elastisch gewertet.
MFG -
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Auch wenn das nicht für Schweller gilt (weil ja ausserhalb der 40cm AB Fahrzeugmitte), bekommst das nicht genehmigt.
Die meisten Prüfer sagen dir, komplettes Fahrzeug auf 110mm, ausgenommen bewegliche Teile, und da zählt auf keinen Fall GFK dazu, denn das splittert.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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Original von MAXL81
Bei Seitenschweller ist es nicht so, weil ja lt. Gesetz ein Gegenstand von 80cm Länge und 11cm Höhe überfahren werden können muss.
bzw. 8cm. auf elastische Teile. Generell werden Nachrüstteile aus GFK aber auch ABS als nicht elastisch gewertet.
MFG
Ja, der Länge nach überfahren... :-h nicht der Seite...
Berührungen mit elastischen Unterfahrschutz oder Spoilerlippen zählen nicht. :-h
Wie kommst Du zu der Aussage das Nachrüstteile allgemein als nicht elastisch gewertet werden?
Schon MAL mit einem Stück GFK verprügelt worden?
Das ist nicht elastisch und bricht auf der Birne.
Wenn Dir das gleiche mit ABS oder PU Kunststoff wiederfährt wirst Du feststellen das es flexibel ist und in seiner ursprüngliche Form bleibt ohne zu brechen.
Also wie Rafi schon gesagt hat...
B.4.2.) Nach einer Tieferlegung soll das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos mittig überfahren können. Die Berührung von Karosserieanbauteilen, welche aus elastischen Werkstoffen bestehen, kann dabei unberücksichtigt bleiben. Für diese gilt jedoch generell eine minimale Bodenfreiheit von 80 mm.
Greez,
DOC! :-w -
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