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Einspruch erheben kannst immer, kommt halt drauf an, worauf du hinauswillst. Herabsetzung der Strafhöhe oder Einspruch zur Übertretung.
Wäre doch auch möglich, dass eine Lasermessung vorgelegen hat. Es ist nicht vorgesehen, das Messergebnis der Partei vorzuweisen.
Strafhöhe richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. -
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Wenn eine bestimmte Geschwindigkeit überschritten wurde, ist auch eine Schätzung zulässig.
Bei einer Anzeige ist dabei die Maximalstrafe jedoch bei € 42 festgelegt.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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