30%-Regel versus Euro 4

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      30%-Regel versus Euro 4

      Hallo!

      Fragen zu unserem quasi-sowjetischen Typisierungssystem:

      Gilt "30% Mehrleistung unabhängig vom Abgas" oder
      "Mehrleistung nur in Verbindung mit sauberer Luft"?

      Kann man die 30%-Regel mit einem EU 4-Motor umgehen?

      Wie groß sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländeren bzw. wie groß ist der Ermessensspielraum der Prüfer?

      Danke im Voraus!

      mfG

      RE: 30%-Regel versus Euro 4

      Original von passatcruza
      Gilt "30% Mehrleistung unabhängig vom Abgas" oder
      "Mehrleistung nur in Verbindung mit sauberer Luft"?

      Kann man die 30%-Regel mit einem EU 4-Motor umgehen?

      Wie groß sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländeren bzw. wie groß ist der Ermessensspielraum der Prüfer?


      Die Mehrleistung ist unabhängig beschränkt vom Abgaswert, daher kann die Regel mit einem "umweltfreundlicheren" Motor nicht umgangen werden.

      Die Unterschiede zwischen den Bundesländern... :gruebel: Je mehr im Westen desto einfacher als Faustregel, Prüfer sind grundsätzlich alle an die selben Vorgaben gebunden, aber beim einen ist die Grenze eben enger als beim anderen.

      Grüsse,
      DOC!
      Im Normalfall gilt:

      bis 30% Mehrleistung musst du die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung gültigen Grenzwerte einhalten
      über 30% wird es eine Neugenehmigung, die aktuellen Grenzwerte (Abgas/Geräusch) sind einzuhalten.

      Diese Regelung sollte in fast allen Bundesländern gelten, einzi NÖ ist mir als Ausnahme bekannt. Mit Gutachten vom TÜV oder Zivi gehen auch mehr als 30% mit älterem Motor (z.B. G60 im 1er Cabrio)