Hallo!
Hab eine Frage zur rechtlichen Situation in Ö zum Thema Gewindefahrwerk typisieren. Bin aus der Stmk und hab das Gewindefahrwerk zusammen mit den Alufelgen nun eintragen lassen. Laut dem steirischen Zivi braucht man keine Abrissringe. Laut meinem Tuner (oö, nö), der mir das Fahrwerk eingebaut hat, braucht man diese Ringe jedoch trotzdem, ausser man bewegt sein Fahrzeug nur im eigenen Bundesland. Ist diese Aussage korrekt? Kriegt man wirklich Probleme wenn man in einem anderen Bundesland aufgehalten wird und keine Abrissringe montiert hat?
Ich hab zwar die Abrissringe am Gewinde montiert, jedoch nicht abreissen lassen.....
Vl hat hier jemand Erfahrungen und Informationen über die rechtliche Situation.....
Danke im Voraus
Hab eine Frage zur rechtlichen Situation in Ö zum Thema Gewindefahrwerk typisieren. Bin aus der Stmk und hab das Gewindefahrwerk zusammen mit den Alufelgen nun eintragen lassen. Laut dem steirischen Zivi braucht man keine Abrissringe. Laut meinem Tuner (oö, nö), der mir das Fahrwerk eingebaut hat, braucht man diese Ringe jedoch trotzdem, ausser man bewegt sein Fahrzeug nur im eigenen Bundesland. Ist diese Aussage korrekt? Kriegt man wirklich Probleme wenn man in einem anderen Bundesland aufgehalten wird und keine Abrissringe montiert hat?
Ich hab zwar die Abrissringe am Gewinde montiert, jedoch nicht abreissen lassen.....
Vl hat hier jemand Erfahrungen und Informationen über die rechtliche Situation.....
Danke im Voraus