war typisieren

      war typisieren

      Hallo!

      Also ich war vorige Woche am Donnerstag bei der LaReg. typisieren!
      Jetzt hatte mir der Prüfer gesagt das ich ein falsches Gutachten für meine Hartmannauspuffanlage habe! --> Neues ist schon wieder vorhanden!

      Dann hat er noch gesagt ich bräuchte für meine M3 Sportspiegel mit Blinker ein Gutachten obwohl eine E-Prüfnummer oben is!

      Beim TÜV hatten diese Typen mir gesagt das dies nicht notwendig ist wenn eine Prüfnummer oben sei!

      Hat jemand ein Gutachten für solche Spiegel! Bitte sehr dringend!
      Habe am 21. Mai den nächsten Termin bekommen!

      MfG Wüzi
      :hihi: Eigentlich wollte ich einen Lamborghini - Aber ich wusste nicht wie man das ausspricht... :hihi:

      RE: war typisieren

      bei dem m3 spiegel mit blinker sind nur deswegen so hapig, weil du blinker hast ich hab die blinker einfach abgeklebt und gut wars.
      der hat mich weder nach einem gutachten gefragt noch nach sonst was, weil auf der unterseite vom spiegel eh das e zeichen und eine nummer stehen!

      viel glück!
      Fahre niemals schneller als dein Schutzengal fliegen kann

      Golf 3 Tuningparts

      RE: war typisieren

      Ja deswegen hat er eigentlich nichts gesagt! Er hat ma gsagt ich sollte nochmals zum TÜV Marz fahren und dann soll sich der Prüfer dort in mein Auto setzen und schaun ob genügend Sicht ist und über die Spiegel ein Gutachten machen!

      Ja alles gut und schön! Nur hat TÜV Marz bis Juni keine Zeit weil sie mit der Exekutive auf der Autobahn herumfahren!

      Brauche jetzt unbedingt irgendetwas in der Hand!
      :hihi: Eigentlich wollte ich einen Lamborghini - Aber ich wusste nicht wie man das ausspricht... :hihi:
      meine Freundin war vor ca. 4 Sunden typisieren auf der LaRe (Sbg).

      Scheinwerfer, Blinker, M3 Spiegel und Rückleuchten hatten jeweils ein E Prüfzeuchen und KEIN Gutachten. Wurden ohne Probleme eingetragen.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Ja der Typ vom TÜV hat ma ja auch gsagt das ich keines brauche weil kein Prüfer heutzutage mehr darauf besteht wenn eine E-Prüfnummer vorhanden ist! Aber dieser Herr wollte eines haben!

      Ich hätte ja meine originalen drauf können nur hab ich sie leider schon verkauft! :)
      :hihi: Eigentlich wollte ich einen Lamborghini - Aber ich wusste nicht wie man das ausspricht... :hihi:

      RE: war typisieren

      Original von Wüzi
      Ja deswegen hat er eigentlich nichts gesagt! Er hat ma gsagt ich sollte nochmals zum TÜV Marz fahren und dann soll sich der Prüfer dort in mein Auto setzen und schaun ob genügend Sicht ist und über die Spiegel ein Gutachten machen!


      Ich würde dir raten, lass es drauf ankommen.
      Wenn er auf ein Gutachten besteht, weise ihn förmlich aber bestimmt darauf hin, dass laut Bundesanstalt für Verkehr, Wien-Trauzlgasse (vormals Bundesprüfanstalt), e-genehmigte Teile nicht eintragungspflichtig sind.

      Falls er weiter drauf beharrt, bestehe auf einen negativen Genehmigungsbescheid, den kannste dann beeinspruchen.

      Und alle für die Genehmigung vorgelegten Gutachten als auch der Typenschein ist wieder an dich auszufolgen, widrigenfalls soll er dir nen Sicherstellungs- bzw Beschlagnahmebeleg schreiben.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      auch wenn die teile alle eingetragen sind muss man trotzdem den tüv bzw. ABE zettel mithaben. kanns aber ned garantieren!

      denk mir MAL das is deswegen weil da immer ein bild oder eine skizze drauf is.
      damits die rennleitung/tüvmenschen kontrollieren kann/können ob es auch das teil ist was eingetragen wurde zumindest ob es dann auch aussieht wie das teil das es sein sollte

      sonst könnt ich mir ja jedes teil montieren weil ja keiner weis wie es aussieht.
      also kannst es ned kontrollieren. oder?
      weil kein mensch kann sich alle nummern von allen teilen merken.

      aber bild davon und nummer hilft schon enorm wenn man was vergleichen will

      :gruebel:
      „Das Durchschnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das Außergewöhnliche ihren Wert.“ (Oscar Wilde)
      Wenn die Teile eingetragen sind, besteht überhaupt keine Verpflichtung irgendwelche Unterlagen mitzuführen, weder TÜV-Gutachten noch ABEs.
      Wenn es eingetragen ist, muss das auch im ZulSch nachgetragen werden (verpflichtend für die Zulassungsstelle).

      Sobald ein E-Prüfzeichen drauf ist, ist es genehmigungsfrei.
      Falls der Beamte Bedenken hat, kann er sich die Nummer ja aufschreiben und sich das Genehmigungsdokument für die E-Zertifizierung anfordern (viel Glück dabei, ich hatte es nicht), denn diese genehmigungsdokumente liegen bei den nationalen Genehmigungsbehörden und die sind meistens unwillig.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
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      Original von BP-Hatzer3
      Wenn die Teile eingetragen sind, besteht überhaupt keine Verpflichtung irgendwelche Unterlagen mitzuführen, weder TÜV-Gutachten noch ABEs.
      Wenn es eingetragen ist, muss das auch im ZulSch nachgetragen werden (verpflichtend für die Zulassungsstelle).

      Sobald ein E-Prüfzeichen drauf ist, ist es genehmigungsfrei.
      Falls der Beamte Bedenken hat, kann er sich die Nummer ja aufschreiben und sich das Genehmigungsdokument für die E-Zertifizierung anfordern (viel Glück dabei, ich hatte es nicht), denn diese genehmigungsdokumente liegen bei den nationalen Genehmigungsbehörden und die sind meistens unwillig.


      da du sich sehr gut auskennst - hätte ich da eine frage.. ich habe eine motorhaubenverlängerung (golf 3) von mattig.. die ist nur gültig in verbindung mit den originalscheinwerfern..

      eingetragen wurde sie mir vor 3 jahren in verbindung mit in.pro scheinwerfern... die kollegen bei der typisierung waren so nett meine motorhaubenverlängerung im bereich des blinkers und des fernlichten auszuschneiden..

      tja.. ich hab die verlängerung nach der eintragung wieder in den normalen zustand bringen lassen..

      nun fahr ich jetzt neu typisieren und werde mich diesmal hüten mit irgendwelchen scheinwerfern hinzufahren - nein ich setze auf die originalen...!!

      wird mir dann die motorhaubenverlängerung normal eingetragen - der aufkleber auf der innenseite ist nämlich nicht mehr vorhanden - den haben sie bei der typisierung damals entfernt..!

      weiters würde mich interessieren - was passiert mit meiner alten typisierung.. bleibt mir die und ich krieg eine 2.te für die neuen teile.. oder wird das zusammengefasst??
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