Terminbestätigung

      Terminbestätigung

      Hy Leute, habe folgendes Problem:

      Mein Auto ist erst Heute fertig geworden und jetzt bekomme ich erst die Woche nach dem See einen Termin zum typisieren.
      Wie ich Heute beim TÜV / Lareg. angerufen habe, habe ich gefragt ob ich eine Terminbestätigung bekomme, damit ich an den See fahren kann.
      Die Dame hat gesagt das sie keine Bestätigungen mehr her geben, und wenn ich afgehalten werde soll ich einfach dem Polizisten sagen das ich "dann und dann" einen Termin habe, und wenn er mir nicht glaubt dann soll ich ihm die Tel. Nummer von TÜV / Lareg. geben damit er sich erkundigen kann ob das der Wahrheit entspricht.

      Läuft das wircklich so ab? Bekomm ich da am See Probleme?


      ps. Mein Auto ict im Mom. mit dem neuen Gewinde auf 11 cm, soll ich es für den See so lassen, oder doch auf 8-9 cm runter drehen?
      (je nach dem was es mit der Terminbestätigung auf sich hat)


      Vielen Dank im Voraus
      mfg Manuel
      ich würde auf jeden fall auf 11cm bleiben und das auto so herrichten, wie du auch eintragen fahren willst....

      somit bist du auf der sicheren seite, falls sie dich wirklich aufhalten und dann checken.
      dann kannst du sagen, dass du ja alles nach dem gesetz hast aber eben keinen früheren termin bekomme hast...
      Mit Terminbestätigung hat nur in Wien keine Probleme.

      In allen anderen Bundesländern ist es den kontrollierenden Beamten zumeist egal, ob ein Termin vorliegt oder nicht.
      Und kannst mir glauben, anrufen tut der sicherlich nirgends, sondern er schreibt ne Anzeige und du kannst dich dann im Behördenverfahren rechtfertigen.

      Eine Terminbestätigung ist noch keine Anzeige von techn. Änderungen an den Landeshauptmann. Die haben zumeist das Fahrzeug nocht nichtmal gesehen, also wie sollen die wissen, was du alles geändert hast.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Ob die Meinung der div. ZT auch die Polizei interessiert, lasse ich MAL dahingestellt.
      Tatsache ist, dass eine genehmigungspflichtige Änderung nicht dem Landeshauptmann angezeigt wurde (die LReg kennt das Fahrzeug nicht und kennt auch die Änderungen nicht).
      Wenn alle Änderungen bei der LReg genehmigt werden, bleibt trotzdem für jede Änderung bei einer zwischenzeitlich stattgefundenen techn. Kontrolle ein leichter Mangel über.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      hi,

      ich habe meinen termin bei der LReg auch erst am 23.05 bekommen und bin letztes WE unglaubliche 4mal aufgehalten worden:

      1x: waren auch leute von der LReg dabei, die sagten nur das er zu tief sei und wenn ich schon einen termin habe ist es für sie kein problem.
      2x: nur Polizei, und der sagte mir das ihm das sch....egal sei ob ich schon einen termin habe. solange die umbauten nicht eingetragen sind darf ich mit dem auto nicht fahren (habe fast anzeige bekommen)
      3. und 4x: auch nur Polizei, und die ließen mich großteils in ruhe sobald ich gesagt habe dass ich schon einen termin habe.

      würde auch irgendwie gerne heuer zum see fahren aber ich glaub das kann ich mir abschminken, risiko ist mir zu groß dass ich eine anzeige bekomme.

      RE: Terminbestätigung

      Original von Manu-VR6
      ps. Mein Auto ict im Mom. mit dem neuen Gewinde auf 11 cm, soll ich es für den See so lassen, oder doch auf 8-9 cm runter drehen?
      (je nach dem was es mit der Terminbestätigung auf sich hat)

      das ist natürlich sehr schlau so vorzugehn!
      1. nix eingetragen
      2. dann auch noch ev. zu tief

      :ohno:

      was anscheinend keine so wirklich berücksichtig ist dass es für Gefahr in Verzug, was bei dir der Fall wäre da nix eingetragen, nen schönen punkt im Führerscheinregister gibt ;)
      was hat gefahr im verzug mit einer nicht vorhandenen eintragung zu tun?
      eher das gegenteil ist der fall: erst durch eine eintragung wirst du zb. gezwungen das tüv gutachten eines gewindefahrwerks zu mißachten und es außerhalb des geprüften bereichs zu bewegen - 8 cm bodenfreiheit sind keine gefahr im verzug, ein gewindefahrwerk ohne negativfederweg allerdings schon
      Also wenn ich mein Auto auf 11 cm lasse (mit den Sicherungsringen) dann ist es doch keine Gefahr in Verzug, oder?

      Auto ist ja fix fertig zum typisieren, also nicht zu tief, zu laut und die Reifen / Felgen stehen keinen mm vor und stehen auch beim Radkasten etc. nirgends an, also kann es doch keine Gefahr in Verzug sein, oder?


      mfg