Polizei

    Sie können dir auch auf grund der Fahrzeugidentifikationsnummer sagen, auf wem und ob das Fahrzeug angemeldet ist. und das innerhalb weniger minuten.

    Auf privatgrund kannst du soviele Fahrzeuge ohne Kennzeichen hinstellen wie du willst!

    Gruß Jürgen
    Original von golf_V_Tdi
    Und noch was, was ich selber erst vor 2 tagen erfahren habe: auch eine lose hutablage gilt als gefahr in verzug!

    das ist richtig, gibt ja so Blitzer die sich anstatt ner orig Hutablage ihr soundboard( :-h shitbox-style) aus ner 2cm dicken Holzplatte machen und dort ordentlich Lautsprecher reinpandern damit das ding mit deutlich höherer geschwindigkeit nach vorne braust, darauf schaun sogar die steirer und bei denen ist bekanntlich so einiges blunzn

    ich muss MAL daheim nach alten Fotos suchen, freund von mir hatte vor jahren nen unfall mit seiner karre, von 70kmh auf null mit kaltverformung, der hatte so ovale lmaa Lautsprecher in der Hutablage verbaut, ein Lautsprecher ist in der Rückenlehne der Rückbank detoniert(im wahrsten sinn des wortes) also mit ner losen Hutablage ist sicher nicht zu spaßen ;)
    Ich glaub auch nicht, das eine lose hutablage etwas mit beladung zu tun hat. Meine meinung ist, dass sie das als unbefestigte teile des Fahrzeuges werten und lose fahrzeugteile dürfen nicht sein.

    Innen und aussen nicht.

    Wennst zb einen Grill oder eine Stossstange eintragen lässt wird sie ja auch immer kontroliert ob sie fest genug befestigt ist.

    somit erklärt sich auch für mich die Rechtslage.

    Gruß Jürgen

    PS: Ich selber bin auch mit vielen nicht einverstanden im verkehrswesen aber man muß halt das beste draus machen um weiterhin freude am Tuning zu haben
    ich habe beide autos auf wechselkennzeichen angemeldet.

    der vr stand bei mir zuhause am privatgrund,ohne kennzeichen.

    aufjedenfall sind 2 kiwara zu mir nachhause gekommen,zuvor waren sie bei mit in der firma,und haben sich das auto ganz genau angeschaut.
    mei vater musste ihnen alle typisierungen usw.. zeigen.

    da soweit alles passte bis auf den "sonnenblendstreifeen" machten sie nur deswegen anzeige.

    jedenfalls wurde dann ein strafverfahren gegen mich eingeleidet (2 delikte: überholen und sonnenblendstreifen).

    und owbohl ich eine ABE usw.. mit zur BH genommen habe,hätte ich dafür eine strafe bekommen. Jedoch aufgrund meiner unbeschollenheit O:) wurde ich nur verwarnt!!



    Keine Ahnung ob die das damals überhaupt dürfen haben,sie habens einfach getan!!! :grml: :-f
    Nur Quer bist wer
    wie ist das eigentlich bei der polizei...

    dürfen die eigentlich immer wahllos autos kontrollieren ? Also z.b. ein Polizist hat gerade als "Job/dienst" Verkehrslotze bei einem Fussübergang und er sieht ein Auto das er gern kontrollieren würd darf er das dann einfach oder müsste nicht sein "job/dienst" dann Verkehrskontrolle heißen ?

    Weil Jeder "Dienst" hat ja eine Dienstnummer. Sprich wie in jedem anderen Betrieb werden die Aufgaben beim Dienstbeginn verteilt. Oder ist es pure Anarchie und ein Polizist kann jeden den seinen Fuss bzw. Reifen auf öffenliche Straßen setzt nach Lust und Laune kontrollieren ???
    § 97 ABS. 5 StVO:

    Die Organe der Straßenaufsicht sind berechtigt, durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen Fahrzeuglenker zwecks Lenker- oder Fahrzeugkontrolle, zwecks anderer, den Fahrzeuglenker oder eine beförderte Person betreffende Amtshandlungen oder zwecks Durchführung von Verkehrserhebungen (wie Verkehrszählungen u. dgl.) zum Anhalten aufzufordern. Der Fahrzeuglenker hat der Aufforderung Folge zu leisten.
    1. golf v TDI hat recht mit den was er schreibt
    2. Philzlaus will ich dir nur sagen das deine meinungen nicht richtig sind
    will die info haben wo du sie her hast wo mimmst du solche idee her :-? :-? :-?
    ich arbeite bei vw und wir haben einmal mit monat kontakt mit der ma tüv und prüfanstalt und ich bin da ziemlich gut info über das was man dar und was man nicht darf

    und es ist so das der polizist nicht MAL dein auto angreifen darf
    das habe ich von mehreren polizisten erfahren
    kralle bekommst nur wenn das pikerl über der frist ist.
    oder schon lange keine versicherung gezahlt worden ist

    das ist die info von dder POLIZEI
    Original von Edition
    und es ist so das der polizist nicht MAL dein auto angreifen darf
    das habe ich von mehreren polizisten erfahren
    das ist die info von dder POLIZEI



    § 58KFG. Prüfung an Ort und Stelle

    (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
    Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
    Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind
    , und der
    Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
    örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
    ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
    Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden
    . Wird die
    Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges
    gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden.
    Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere
    Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde,
    anzuzeigen.
    (2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein
    Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des
    öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle
    prüfen, ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder
    schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, als bei
    ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist.
    Wird dabei festgestellt, dass mit dem Fahrzeug auf Grund
    unzulässiger, nicht genehmigter Änderungen oder auf Grund von
    schadhaften Teilen oder Ausrüstungsgegenständen unzulässig starker
    Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen
    verursacht werden, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der
    Bestimmungen des § 44 ABS. 1 lit. a über die Aufhebung der
    Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln
    unverzüglich abzunehmen. Durch Verordnung des Bundesministers für
    Verkehr, Innovation und Technologie können nähere Kriterien, wann
    Gefahr in Verzug anzunehmen ist und der Zulassungsschein und die
    Kennzeichentafeln abzunehmen sind, festgelegt werden.


    Wenn die Polizei sagt, dass du den Motorraum und/oder Kofferraum aufmachen sollst, und du machst das nicht, machen wir das selbst bzw lassen das durch eine Fachwerkstätte machen (die Öffnung zahlt der Lenker) und es entsteht ein strafbarer Tatbestand gem § 102 ABS 11 KFG.

    Eine Kennzeichenabnahme darf nur die Polizei machen, die LReg ist dazu per Gesetz nicht ermächtigt.


    § 102 KFG. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers

    (11) Der Lenker hat auf Verlangen der Organe des öffentlichen
    Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht diesen, sofern dies zum
    Zweck der Überwachung der Einhaltung der kraftfahrrechtlichen
    Vorschriften auf Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderlich ist,
    die Teile, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände des von ihm
    gelenkten Fahrzeuges und des mit diesem gezogenen Anhängers auf dem
    einfachsten Weg und ohne diese oder dritte Personen zu gefährden,
    zugänglich zu machen, insoweit ihm dies ohne Verwendung von
    Werkzeugen und ohne besondere Fertigkeiten und Kenntnisse möglich
    und zumutbar ist.
    MfG
    BP-Hatzer3
    ______________
    A6 3.0 TDI s-line

    VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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