Polizei

    Also auch wenns mir langsam zu blöd wird hier nochmal ein Statement zur Hutablage.. Wenn ich Hutablage meine dann meine Ich hutablage, nicht Soundboard, Nicht Holzplatte und nicht sonst irgendwelche Bastelein. Das es abenteuerliche Konstruktionen gibt ist mir auch klar. Für mich ist eine Hutablage sofern sie nicht drinnen steckt eine LADUNG aus folgendem Grund. Ich hatte letztes Jahrs Vergnügen vor Gericht zu stehen wegen einer LADUNG, genau genommen ein Soundausbau. Das Gericht definierte eine NICHT Ladung damit das sie nicht fix (Kabel, Schrauben, etc) mit dem Auto verbunden ist. Wenn also eine Hutablage drinnen liegt gilt sie wie ein Billasackerl, eine CD Box oder sonst irgendein Scheiss. Können wir jetzt lange ausdiskutieren, für mich ist das ein Fakt!

    Aja nochwas. Wenn du Hutablagen euer einziges Problem sind tut ihr mir leid :rofl:
    So, danke MAL für den tollen Diskussionsstil. :bang:
    Am Stammtisch in Hintertupfing wird nicht "schöner"diskutiert.
    Wenn schon Auszüge aus Gesetzesblättern kommen, sollte man die Aussagen auch nicht mehr anzweifeln.

    Original von vw-papa
    ZITAT Tönungsstreifen auf der Windschutzscheibe
    ' IS DER NÄCHSTE SCHWACHSINN DU DARFST EINEN TÖNUNGSSTREIFEN HABEN UND ZWAR SO TIEF WIE AUCH DEINE SONNENBLENDEN HERUNTERGEHN
    IS WIEDER SO EIN FALL WAS DIE WENIGSTEN WISSEN


    Woher beziehst Du Dein Wissen? Tankstelle?
    Meines ist aus dem Kraftfahrgesetz:

    Anbringung von Folien auf Scheiben von Kraftfahrzeugen
    § 7a. (1) Folien werden in Splitterschutzfolien und Tönungsfolien unterteilt. Splitterschutzfolien sind
    klar und weisen eine Lichttransmission von nicht weniger als 85 % auf. Alle anderen Folien sind Tönungsfolien
    und müssen eine Lichttransmission von nicht weniger als 20 % aufweisen.
    (2) Folien dürfen nur auf der Innenseite der Scheiben angebracht werden. Das nachträgliche Anbringen
    von Folien auf der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig.


    Zum Thema Kennzeichenentzug:
    Ja, die Polizei kann Dir bei Gefahr in Verzug die Kennzeichen auch ohne das Beisein des Zulassungsbesitzers oder Fahrzeuglenkers abnehmen.
    Der § 58KFG wurde ja bereits vom BP-Hatzer zitiert.

    Zum Thema Reifenprofiltiefe:

    Original von vw-papa
    ACHJA FÜR VIELE VIELEICHT NOCH EINE KLEINE HILFE DIE NIE SPUR STURZ EINSTELLEN UND DIE REIFEN DANN AUF DER INNENSEITE SCHÖN GLATT SIND
    2 DRITTEL DER LAUFFLÄCHE MÜSSEN IN ORDNUNG SEIN ALLES ANDERE KNN DENN COPS EGAL SEIN


    Gemäß § 4 Abs.4 KDV muß die Tiefe der für die Ableitung des Wassers von der Lauffläche des Reifens erforderlichen Vertiefungen des Laufstreifens (Profiltiefe) im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Lauffläche einnimmt, bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, ausgenommen Motorfahrräder, und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am gesamten Umfang mindestens 1,6 mm betragen.


    Soviel zur angeblichen 2/3 Regelung :bang:
    Opas Weisheiten waren eventuell bei der Pickerlüberprüfung in den 50er Jahren aktuell...

    Grüsse,
    DOC!

    Achja, und wer´s nicht glaubt kann´s ja gerne ausprobieren... ;)
    Original von Philzlaus
    Wiedermal soviel Mist hier drinnen

    1) Wäre mir noch kein REELLER Fall bekannt wo bei einem geparkten Auto die Kennzeichen abgenommen wurden. WENN dann auch nur bei wirklich glatzerten Reifen. Wegen Lenkrad, Fahrwerk oder sowas ganz sicher nicht den ausser er steht mit 4cm da. Früher konnte man Fahrzeuge noch mit <11cm typisiert bekommen. Kann der Polizist also nicht wissen das es sich nicht um so eine Eintragung handelt oder vielleicht doch um ein Airride?? Lenkrad dito. Kenn jemanden der hat ein 28er Eingetragen bekommen. Also wo soll da das Problem liegen.

    2) Die Lauffläche eines Reifen muss komplett unversehrt sein und ned nur 2/3?. Das ist viellicht in Polen so aber ned bei uns. Weiss ned woher man solchen Blödsinn aufschnappt

    3) mit 9,9cm ists glaub ich auch noch kein Gefahr in Verzug zumindest würde ich hier ganz sicher Einspruch erheben. Und da gewinne ich mit Sicherheit. Wenn da ned eine genormte Fläche vorhanden war zum messen bzw kein Manipulationsspuren vorlagen geht da 100% ein
    Einspruch durch.



    2. 3/4 der Lauffläche von der Mitte gemessen müssen ok sein!
    (edit: sorry wurde bereits erwähnt)

    3. Ich hab aus guter Quelle gehört, dass in Niederösterreich die Taferl AB 9,5 CM weg sind!

    Wie gesagt; Erschlaffung der Federn sind Pech des Besitzers.

    Ach gott, wie ich das alles hasse.


    lg
    wheel whores :fisheye:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „raze“ ()

    rofl ... das ist ja funny hier drinnen ... da bleib ich ;)

    Also Federn:
    Das Setzen des Fahrwerks ist Pech des Besitzers.
    Die geringere Bodenfreiheit wird nur toleriert - keine rechtliche Grundlage.

    zu der Hutablage:
    Kann zum Verhängnis werden wenn nicht auf den vorgegebenen Stellen
    verankert. ( Rechtliche Grundlage: Kategorie ungesicherte Ladung )

    zu der Lauffläche:
    Somit hat Philzlaus eindeutig recht.
    Es gibt da keine 1/3 oder 1/4 Regelung, ausser hinter der Bar :-h

    Sobald ein Indikator angefahren ist - kann es Stress geben.
    Die Conti zB haben auch Seiten Indikatoren in Form von halbrunden
    Löchern (Vertiefungen), wenn die weg sind dann kann man den Bock kübeln.
    Und das mein ich so, da ich damit gefahren bin, bei Heckfahrzeugen
    kommt dann sofort der Hintern ...
    ( Rechtliche Grundlage: Kraftfahrzeugdurchführungsverordnung §4 (3) )
    kfv.at/fileadmin/Publikationen…ze/KDV-inklAnlagen-A5.pdf


    Reifen von Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
    müssen mit Indikatoren
    versehen sein. Diese müssen an mindestens
    vier gleichmäßig über den Umfang des
    Reifens verteilten Stellen so angeordnet
    sein, dass sie dauerhaft und deutlich erkennbar
    machen, ob die Mindesttiefe der
    Hauptprofilrillen von 1,6 mm erreicht oder
    unterschritten ist. Die Reifen dürfen keine
    mit freiem Auge sichtbaren bis zum Unterbau
    des Reifens reichenden Risse oder
    Ablösungen der Lauffläche oder der Seitenwände
    aufweisen.


    .... Ich persönlich find den ganzen Holler zum Kotzen, denn 11cm
    tun wirklich keinem Weh und technisch gesehen is ja ein niederer
    Schwerpunkt das optimal Sicherste.

    i-i.at - where the image begin ...
    Original von tachyon

    . Ich persönlich find den ganzen Holler zum Kotzen, denn 11cm
    tun wirklich keinem Weh und technisch gesehen is ja ein niederer
    Schwerpunkt das optimal Sicherste.


    geh bitte, weißt wirklich nicht wieviele unschuldige jedes jahr wegen nicht genehmigter alufelgen, beleuchteter wischerdüsen und zu geringer bodenfreiheit im straßenverkehr verletzt und getötet werden - müssen ja einige sein, sonst wäre der ganze aufwand ja nicht gerechtfertigt :rofl:
    oder gehts doch nur um eine abzocke?

    "§ 58KFG. Prüfung an Ort und Stelle

    (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
    Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
    Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der
    Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
    örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
    ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
    Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden."

    das kfg ist wirklich unterhaltsam. ich werde für die werkstätte nur mehr polizisten einstellen. jetzt brauch ich: einen ausgebideten mechanikermeister, einen bremsenprüfstand, einen stoßdämpferprüfstand, einen gelenksprüfstand und einen abgastester um diese prüfungen durchführen zu können - ein organ der öffentlichen sicherheit braucht dazu nur sein geschultes auge.
    Original von houseofperformance
    Original von tachyon

    . Ich persönlich find den ganzen Holler zum Kotzen, denn 11cm
    tun wirklich keinem Weh und technisch gesehen is ja ein niederer
    Schwerpunkt das optimal Sicherste.


    geh bitte, weißt wirklich nicht wieviele unschuldige jedes jahr wegen nicht genehmigter alufelgen, beleuchteter wischerdüsen und zu geringer bodenfreiheit im straßenverkehr verletzt und getötet werden - müssen ja einige sein, sonst wäre der ganze aufwand ja nicht gerechtfertigt :rofl:
    oder gehts doch nur um eine abzocke?


    Du hast mich ned verstanden - ich wäre für 5cm Bodenfreiheit.
    Und wegen den anderen Schmonzes, vollkommen auf deiner Seite -
    unnötig, solange es nicht streift und der Gummi aufgerissen ist.
    Ich persönlich halte es für Abzocke bis zu einem Gewissen Rahmen.
    Wenn einiges erlaubt wäre, dann würde es zB weniger "Flex"-Federn geben,
    bzw. dann würd ich es einsehen wenns diese Leute dann panieren und
    den Rest in Frieden lassen.

    Original von houseofperformance
    "§ 58KFG. Prüfung an Ort und Stelle

    (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
    Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
    Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der
    Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
    örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
    ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
    Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden."

    das kfg ist wirklich unterhaltsam. ich werde für die werkstätte nur mehr polizisten einstellen. jetzt brauch ich: einen ausgebideten mechanikermeister, einen bremsenprüfstand, einen stoßdämpferprüfstand, einen gelenksprüfstand und einen abgastester um diese prüfungen durchführen zu können - ein organ der öffentlichen sicherheit braucht dazu nur sein geschultes auge.


    Die Wunder-Wuzzi-Polizisten können das Alles, inkl. Schätzen von
    Geschwindigkeit und fundamentales SV Wissen.
    Ein normaler Mensch benötigt einen Ziviltechniker zum Eintragen
    hingegen ein Exekutivbeamter kann dich nerven mit Halbwissen
    und wenn alles passt passiert genau nix ... that's austria -
    das ist der Rechtsstaat ;) (Ironie inside)

    i-i.at - where the image begin ...
    ich hab dich schon verstanden, tachyon - war eher sarkastisch gemeint.
    eine unterschreitung der 11cm hat nicht die geringste sicherheitstechnische relevanz, genausowenig wie eine fehlende eintragung - jedoch enormes monitäres potential für unseren lieben staat.
    geld scheint unseren politikern wichtiger zu sein als menschenleben - sonst würden sie die arbeitskraft unserer exekutive nicht mit nonsens verschwenden, sondern dort einsetzten wo es auch sicherheitstechnisch etwas bringt.
    ich hab ja schon relativ viel schwachsinn ghört aber was hier leute von sich geben.. da muss man sich direkt fürs forum genieren!

    kann nur von wien reden.. 2 möglichkeiten die mir passierten.

    vor der haustür..

    - taferl weg ("weil vorn abgefahren reifen.")
    - verständigungen drin ("melden sie sich bis .. beim kommissariat ansonsten wird anzeige erstattet. mitzubringen sind alle einzelgenehmigungen.")

    wenns wem segieren wollen, drehen sie sichs scho wies wollen. für das sind ja da, nicht wahr meine herren? :-w

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „unruhestifter“ ()