Kaufrücktritt

      Original von Marcus
      Solang Du keine Unterschrift hast hast du wenig Chancen !

      Ausserdem, hast du nur Deinen Ausgefüllten KV und hast du da Seine Daten drauf ?

      Was steht alles im Mail ?

      Hat er ausdrücklich darin erwähnt das er das Auto kauft !


      HAtte das gleiche mit einem Polo

      FAZIT: Anwaltskosten, die mir blieben !
      8-)


      Ja er hat den KAufvertrag ja gesehen und ich hab ihm sogar eine Kopie per Mail geschickt wo er auch sicherlich den Storno Vermerk gesehen hat! P.S: Seine Daten hab ich!

      Im Mail steht drinnen, Zitat:

      "Hi Christoph,

      so, wie versprochen meine Bestätigung, dass ich den Golf nehme ... Abwicklung wie besprochen; Ich überweise in der KW 26 die Hälfte auf dein Konto, daraufhin schickst du mir den Typenschein, damit ich den Golf anmelden kann. Die zweite Hälfte des Geldes erhälst du dann bar bei Übergabe.

      Bitte beachten!!! Ich benötige zusammen mit dem Typenschein auch den Kaufvertrag und die sonstigen Unterlagen (Pickerl-Berichte etc), sonst kann ich das Auto nicht anmelden.

      Von dir benötige ich noch die Kontodaten, sobald ich die 1. Hälfte des Geldes überwiesen habe, melde ich mich und sende dir eine Zahlungsbestätigung"


      Lg,
      Christoph

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „--4x4Driver--“ ()

      Meine Meinung:
      Setze ihm per Einschreiben (mit Rückschein) eine Nachfrist von 2 Wochen für die Abholung, widrigenfalls der Kaufvertrag als aufgelöst betrachtet wird.

      Sollte das Fahrzeug binnen 2 Wochen, dh bis zum ??.??.2007, nicht abgeholt werden, werden die bis zur neuerlichen Veräusserung auflaufenden Lagerkosten des Fahrzeuges und sämtliche binnen obiger Frist angefallenen Unkosten mit dem bereits überwiesenen Betrag idHv € ??? abgedeckt.

      ___________
      Wenn du den Typenschein und das letzte §57a-Gutachten schon übersandt hast, kannst du die Neubeschaffung natürlich als angefallene Unkosten anführen. Kannst ihm aber auch die Möglichkeit zur Rücksendung geben. Ob er nach einer neuerlichen Veräusserung Geld zurückbekommt, hängt vom bis dahin verstrichenen Zeitraum AB.
      Zurückzahlen würde ich bis dahin nichts.

      Wenn du noch kein Geld von ihm gesehen hast:
      Sollte das Fahrzeug binnen 2 Wochen, dh bis zum ??.??.2007, nicht abgeholt werden, werden die bis zur neuerlichen Veräusserung entstehenden Lagerkosten des Fahrzeuges und angefallene Unkosten, wie zB Nachbeschaffung des Typenscheines und §57a-Gutachten im Zivilrechtsweg eingeklagt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Meine Meinung:
      Setze ihm per Einschreiben (mit Rückschein) eine Nachfrist von 2 Wochen für die Abholung, widrigenfalls der Kaufvertrag als aufgelöst betrachtet wird.

      Sollte das Fahrzeug binnen 2 Wochen, dh bis zum ??.??.2007, nicht abgeholt werden, werden die bis zur neuerlichen Veräusserung auflaufenden Lagerkosten des Fahrzeuges und sämtliche binnen obiger Frist angefallenen Unkosten mit dem bereits überwiesenen Betrag idHv € ? abgedeckt.

      ___________
      Wenn du den Typenschein und das letzte §57a-Gutachten schon übersandt hast, kannst du die Neubeschaffung natürlich als angefallene Unkosten anführen. Kannst ihm aber auch die Möglichkeit zur Rücksendung geben. Ob er nach einer neuerlichen Veräusserung Geld zurückbekommt, hängt vom bis dahin verstrichenen Zeitraum AB.
      Zurückzahlen würde ich bis dahin nichts.

      Wenn du noch kein Geld von ihm gesehen hast:
      Sollte das Fahrzeug binnen 2 Wochen, dh bis zum ??.??.2007, nicht abgeholt werden, werden die bis zur neuerlichen Veräusserung entstehenden Lagerkosten des Fahrzeuges und angefallene Unkosten, wie zB Nachbeschaffung des Typenscheines und §57a-Gutachten im Zivilrechtsweg eingeklagt.



      Hmm klingt nicht schlecht!


      Typenschein und §57a hab ich noch bei mir!!! Das Auto ist auch noch angemeldet!

      Lg,
      Christoph
      Also, geh zum Anwalt mit der kompletten Aktenlage. Glaub mir, das bringt was. Kostet dich ja eh nichts. Ausserdem, wenn der nen Brief vom Anwalt bekommt kriegt er eh einen Schreikrampf.

      @BPHatzer
      Nicht böse sein, aber er soll MAL im Moment am besten nix machen und das alles seinen Anwalt machen lassen. Mit Briefen kann man sich mehr ruinieren als gut ist. Der Anwalt weiss was er tut und macht das wahrscheinlich auch um einiges professioneller als er.

      MFG MARKUS

      PS: Eine E-Mail gilt sehr wohl als Bestätigung, egal ob mit oder ohne Unterschrift. Hatte soetwas ähnliches schon mal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „MAXL81“ ()

      Original von MAXL81
      Also, geh zum Anwalt mit der kompletten Aktenlage. Glaub mir, das bringt was. Kostet dich ja eh nichts. Ausserdem, wenn der nen Brief vom Anwalt bekommt kriegt er eh einen Schreikrampf.

      @BPHatzer
      Nicht böse sein, aber er soll MAL im Moment am besten nix machen und das alles seinen Anwalt machen lassen. Mit Briefen kann man sich mehr ruinieren als gut ist. Der Anwalt weiss was er tut und macht das wahrscheinlich auch um einiges professioneller als er.

      MFG MARKUS

      PS: Eine E-Mail gilt sehr wohl als Bestätigung, egal ob mit oder ohne Unterschrift. Hatte soetwas ähnliches schon MAL.



      Was passiert wenn er die Post vom Anwalt nicht annimmt (egal ob Einschreiben oder nicht)?!

      Weil auf meine Emails und Anrufe antwortet er nicht mehr der feige Hund :-f

      Lg,
      Christoph
      Original von BP-Hatzer3
      Zu einem Zivilverfahren wurde meines Wissens noch nie jmd vorgeführt, höchstens zu einem Strafverfahren.


      Genau *g*, und wenn bei einem Zivilverfahren die Gegenseite nicht auftaucht, dann legt eigentlich nur dein Anwalt deine Beweise vor und dem Richter bleibt nichts anderes übrig als dir das Recht zuzusprechen. D.h. in diesem Fall hast du dann "kampflos" gewonnen und bekommst einen sogenannten "Titel" mit dem du dein dir zugesprochenes Geld "eintreiben" lassen kannst.

      mfG
      Sascha
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      Hab gerade den Beitrag gelesen und wundere mich nur!!
      Warum hattest du soviele Unkosten??
      Weil du dir ein Auto gekauft hast??
      Die Zeit und Energie die du verschwendest mit Anwalt und Klagen und bla bla nutze lieber um einen neuen Käufer zu finden.
      [CENTER]Geschwindigkeit ist ein Nebenprodukt -
      das kommt vom Schnellfahren[/CENTER]
      Original von --4x4Driver--
      Original von Marcus
      Solang Du keine Unterschrift hast hast du wenig Chancen !

      Ausserdem, hast du nur Deinen Ausgefüllten KV und hast du da Seine Daten drauf ?

      Was steht alles im Mail ?

      Hat er ausdrücklich darin erwähnt das er das Auto kauft !


      HAtte das gleiche mit einem Polo

      FAZIT: Anwaltskosten, die mir blieben !
      8-)


      Ja er hat den KAufvertrag ja gesehen und ich hab ihm sogar eine Kopie per Mail geschickt wo er auch sicherlich den Storno Vermerk gesehen hat! P.S: Seine Daten hab ich!

      Im Mail steht drinnen, Zitat:

      "Hi Christoph,

      so, wie versprochen meine Bestätigung, dass ich den Golf nehme ... Abwicklung wie besprochen; Ich überweise in der KW 26 die Hälfte auf dein Konto, daraufhin schickst du mir den Typenschein, damit ich den Golf anmelden kann. Die zweite Hälfte des Geldes erhälst du dann bar bei Übergabe.

      Bitte beachten! Ich benötige zusammen mit dem Typenschein auch den Kaufvertrag und die sonstigen Unterlagen (Pickerl-Berichte etc), sonst kann ich das Auto nicht anmelden.

      Von dir benötige ich noch die Kontodaten, sobald ich die 1. Hälfte des Geldes überwiesen habe, melde ich mich und sende dir eine Zahlungsbestätigung"


      Lg,
      Christoph


      Solange der Vertragspartner nicht unterschreibt ist es KEIN KV
      Und er hat ja im Mail nicht MAL seine Daten geschrieben,

      ich... DATEN bestätige hiermit....
      Aber Eure Abwicklung ist auch heavy, er zahlt die 1/2 und du gibst ihm alles, sehr vertrauens würdig
      -> Schlachte Golf 3

      Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*