hey,... hätt MAL ne frage.
meine freundin hat sich nen vr6 gekauft und hat uns das schriftlich am vertrag bestättigt. die ganzen zetteln die die typesierung sein sollten seien nur ein gutachten von einem zevilgutachter. => nichts typ
das alles führte zur kennzzeichenabnahme 3 monate nach dem kauf.
wer tragt nun die kosten für die strafe muss der käufer das typesieren übernehmen, wer trägt die kosten.
die kosten für das typ. würden den kaufpreis des vr warscheinlich übersteigen. der käufer will das auto zurück nehmen!!!!
muss ich es ihm geben wenn er vom kaufvertrag zurück tretten will. oder kann ich darauf bestehen dass das in ordnung gebraucht wird. => das das auto erfüllt was im kaufvertag steht!!!!!
danke im vorhinein
meine freundin hat sich nen vr6 gekauft und hat uns das schriftlich am vertrag bestättigt. die ganzen zetteln die die typesierung sein sollten seien nur ein gutachten von einem zevilgutachter. => nichts typ
das alles führte zur kennzzeichenabnahme 3 monate nach dem kauf.
wer tragt nun die kosten für die strafe muss der käufer das typesieren übernehmen, wer trägt die kosten.
die kosten für das typ. würden den kaufpreis des vr warscheinlich übersteigen. der käufer will das auto zurück nehmen!!!!
muss ich es ihm geben wenn er vom kaufvertrag zurück tretten will. oder kann ich darauf bestehen dass das in ordnung gebraucht wird. => das das auto erfüllt was im kaufvertag steht!!!!!
danke im vorhinein
Gruß -Charlie-
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Auf dauer hilft nur Power 
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