kaufvertragsbruch

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      kaufvertragsbruch

      hey,... hätt MAL ne frage.
      meine freundin hat sich nen vr6 gekauft und hat uns das schriftlich am vertrag bestättigt. die ganzen zetteln die die typesierung sein sollten seien nur ein gutachten von einem zevilgutachter. => nichts typ

      das alles führte zur kennzzeichenabnahme 3 monate nach dem kauf.

      wer tragt nun die kosten für die strafe muss der käufer das typesieren übernehmen, wer trägt die kosten.

      die kosten für das typ. würden den kaufpreis des vr warscheinlich übersteigen. der käufer will das auto zurück nehmen!!!!
      muss ich es ihm geben wenn er vom kaufvertrag zurück tretten will. oder kann ich darauf bestehen dass das in ordnung gebraucht wird. => das das auto erfüllt was im kaufvertag steht!!!!!

      danke im vorhinein
      Gruß -Charlie-
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      RE: kaufvertragsbruch

      ich hab das auto gekauft und mir wurde versicher das dass auto typisiert is ist auch im kaufvertrag festgehalten !da die kosten zum typisieren wahrscheinlich mehr ausmachen als was ich bezahlt hab fürs auto, will er jetzt vom kaufvertrag zurücktreten ich möchte aber das auto nicht zurück geben sonder behalten, muss ich das auto zurück geben , wer trägt die kosten fürs typisieren ?

      lg steffi
      Gruß -Charlie-
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      RE: kaufvertragsbruch

      ja es ist "ausdrücklich" beschrieben.
      öamtc kaufvertrag, da gibt es nen punkt zum ankreuzen in dem steht: sämtliche umbauten am fahrzeug sind genehmigt und eingetragen. da es zum zeitounktes des kaufes das zivi gutachten schon lange (1,5 jahre) gab mit fotos geht auch davon aus das dass kfz zum zeitpunkt des kaufes schon so ausgesehen hat,...

      das mit der strafe ist nicht so das prob. wichtig wäre die typesierungskosten zu decken !!!

      weiß nicht wie ich das jetzt schreiben soll aber ist es nicht so das wenn ich AUTO TYPE. kaufe und ich bekomme nur AUTO ohne TYPE. das es dan in dem zustand gebracht werden muss das es wircklich dem entspricht was ich gekauft habe?!?!?

      DANKE schon MAL für die antworten!!!! ::yes: :yes:
      Gruß -Charlie-
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      RE: kaufvertragsbruch

      ja,... auf dem gutachten vom zivilgutachter!!!!!

      auserdem streiter er ja auch nichts AB.
      er will halt nur zurück tretten weil es ihm zu teuer ist!!!
      Gruß -Charlie-
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      ich würd sagen selbst schuld, ein Zivi Gutachten ist halt keine Typisierung wennst das nicht auseinander halten kannst, pech

      ausserdem wennst scho a zivi gutachten hast, fährst zur Lareg nach WR. neudorf zahlst deine ~40 eur und der fall is erledigt

      das teure, Zivigutachten, hat der verkäufer eh schon erledigt und ich glaub kaum dass du 25 eur für den VR bezahlt hast :-h