Original von DbFreak
die betriebssicherheit darf nicht reduziert werden bei einem auto somit dürfen nicht die leuchten weggeben werden lt gesetz... kannst ja auch ned afoch kane leuchten verbauen die keine nsl mehr haben..
@ all!war typisieren am freitag last week und hatte keinen airbag drinnen vorne also fahrer beifahrer!sonder nur ein momo millenium und handschuhfach!
die haben nichts gesagt!von wegen die betriebssicherheit darf nicht reduziert werden! :-w
Weil´s den 3er original auch ohne Airbag gab.

Hättest den Beifahrerairbag drinnengelassen wären sie Dir auf die Klöten gestiegen...

Legal ist es wie gesagt nicht, die Betriebsicherheit herabzusetzten, aber wenn´s es nicht checken...wo kein Kläger da kein Richter...
Original von Chris 2.0
also das ist ganz sicher so 2er mit blinker darfst ihn nicht weggeben ,
werds ja wohl wissen habs bei einem rado der normalerweise welche hatte mit erlebt : schwups weg waren die blech .
und überhaubt hast scho MAL an 3er gesehen der AB werk ohne seitenblinker ausgeliefert wurde ?
ich nicht .
Wenn im Typenschein ww für wahlweise steht ist´s genehmigt. Punkt!

Beim Rado gab´s das ww für wahlweise nie! Klar das in diesem Fall die Blech wegsein können, ausser es wurde durch die LaRe genehmigt (z.b. Umbau der Seitenblinker in die Seitenspiegel.
Greez,
DOC!