die frage geht nur an leute die mir WIRKLICH helfen können
so nachdem mir vor ca. 15 monaten die taferl abgenommen wurden und ich mittlerweile mein auto schon lange wieder umgebaut habe und es wieder angemeldet ist, ist die strafe angekommen:
also es war so die strafe damal kam und es wurden drei punkte bemängelt
1. luftfahrwerk
2. felgen reifen
3. böser blick
ich habe zweimal meine strafe beeinsopreucht, deswegen hat sich das verfahren so lange hingezogen
meine frage bezieht sich nur auf den bösen blick (punkt 3)die anderen punkte sind mir schon klar und wurden akzeptiert
also ich habe damals mein auto vom zivilgutachter abnehmen lassen und in dem gutachten steht für die motorhaubenverlängerung folgendes geschrieben:
Motorhaubenverlängerung "eigenbau" TYP: Blech, enspricht JE-Blende mit KBA 30351
so jetzt war ich heute nochmals mit meiner mutter bei der polizei, weil das auto damals noch auf meine mutter lief und der dortige amtsrat hat uns alles nochmal erklärt
er hat angefangen zu erzählen von veränderungen, die man nicht eintragen muss, wie zum beispiel scheibentönung mit nummer inkl. einbaubestätigung usw.
diese gutachten sind in einem computer vermerkt (war mir alles klar)
diese JE-blende müsste doch auch in diesem computer vermerkt sein
weil man sie glaube ich nicht eintragen muss
bei mir war es damals so,( war ich noch nicht sehr gut informiert und die tuningfirmna hatr mich auch über den tisch gezogen) das mir von der firma gesagt wurde ich soll den zettel des ZIVIS mitführen bis das auto von der OÖ -lndesregierung abgenommen worden ist und bin damit bis zu meiner kennzeichenabnahme gefahren
ich hoffe es verstehen mich jetzt die leute die mir antworten geben können:
kann ich jetzt den bösen blick beeinspruchen, obwohl er damals nicht vom landeshauptmann eingetragen worden ist, aber der böse blick gleich einer JE-blende ist, die ein "Vorabgutachten" hat, welches ich nicht eintragen muss, aber vom ZIVI eigentlich abgenommen worden ist
schgwer zu verstehen aber bitte um antwort
PS: sollte es gehen, kann mir wer die liste schicken wo die gutachten vorliegen, welche man nicht eintragen muss(tönungsfolie, scheinwerferblenden....)
MFg Michi
so nachdem mir vor ca. 15 monaten die taferl abgenommen wurden und ich mittlerweile mein auto schon lange wieder umgebaut habe und es wieder angemeldet ist, ist die strafe angekommen:
also es war so die strafe damal kam und es wurden drei punkte bemängelt
1. luftfahrwerk
2. felgen reifen
3. böser blick
ich habe zweimal meine strafe beeinsopreucht, deswegen hat sich das verfahren so lange hingezogen
meine frage bezieht sich nur auf den bösen blick (punkt 3)die anderen punkte sind mir schon klar und wurden akzeptiert
also ich habe damals mein auto vom zivilgutachter abnehmen lassen und in dem gutachten steht für die motorhaubenverlängerung folgendes geschrieben:
Motorhaubenverlängerung "eigenbau" TYP: Blech, enspricht JE-Blende mit KBA 30351
so jetzt war ich heute nochmals mit meiner mutter bei der polizei, weil das auto damals noch auf meine mutter lief und der dortige amtsrat hat uns alles nochmal erklärt
er hat angefangen zu erzählen von veränderungen, die man nicht eintragen muss, wie zum beispiel scheibentönung mit nummer inkl. einbaubestätigung usw.
diese gutachten sind in einem computer vermerkt (war mir alles klar)
diese JE-blende müsste doch auch in diesem computer vermerkt sein
weil man sie glaube ich nicht eintragen muss
bei mir war es damals so,( war ich noch nicht sehr gut informiert und die tuningfirmna hatr mich auch über den tisch gezogen) das mir von der firma gesagt wurde ich soll den zettel des ZIVIS mitführen bis das auto von der OÖ -lndesregierung abgenommen worden ist und bin damit bis zu meiner kennzeichenabnahme gefahren
ich hoffe es verstehen mich jetzt die leute die mir antworten geben können:
kann ich jetzt den bösen blick beeinspruchen, obwohl er damals nicht vom landeshauptmann eingetragen worden ist, aber der böse blick gleich einer JE-blende ist, die ein "Vorabgutachten" hat, welches ich nicht eintragen muss, aber vom ZIVI eigentlich abgenommen worden ist
schgwer zu verstehen aber bitte um antwort
PS: sollte es gehen, kann mir wer die liste schicken wo die gutachten vorliegen, welche man nicht eintragen muss(tönungsfolie, scheinwerferblenden....)
MFg Michi
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