Rendez Vous mit dem Prüfzug .. was in etwa erwartet mich

      hallo leute!

      ich kram den alten thread von mir wieder raus und habe eine spezialfrage an die rechtsexperten hier im forum:

      wie lange hat der sachbearbeiter von der BH zeit auf meine berufung zu reagieren?
      und von welchem datum an wird das gerechnet.

      26.08.2007 ... aufgehalten durch den prüfzug

      2.10.2007 ... § 56 sonderüberprüfung auf der lreg (ohne mängel)

      25.10.2007 ... strafen wurden vom sachbearbeiter geschrieben. (lt. briefkopf)

      30.10.2007 ... strafverfügung wurde von mir auf der post geholt
      7.11.2007 ... strafverfügung wurde vom fahrzeughalter auf der post geholt.

      2.11.2007 ... berufung von mir (lenker)10.11.2007 ... berufung von seiten meiner mutter (fahrzeughalter)

      bis wann muss eine schriftliche aufforderung zur rechtfertigung oder dgl. bei mir im postkastl liegen?

      wäre sehr interessant.

      lg luki
      Nachdem die Behörde die erste Verfolgungshandlungen gegen die "Übertreter" binnen 6 Monaten gesetzt hat, setzt jetzt die Strafbarkeitsverjährung gemäß § 31 ABS 3 VStG ein.
      Dh AB Tatzeitpunkt hat die Behörde nun 3 Jahre Zeit, das Verfahren rechtskräftig abzuschließen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Jo, das kann jetzt dauern.
      Bei mir hat´s über 1 Jahr gedauert.
      Was gar nicht so schlecht ist...
      Der vorgeladene Prüfer konnte sich natürlich (mangels geführter Unterlagen) an gar nichts mehr erinner ausser das ich zu tief gewesen sei.
      Machte vor dem Senat natürleich einen superkompetenten Eindruck... :hihi:
      Er beharrte nur drauf sich nicht erinnern zu können und sagte immer "wäre natürlich möglich, glaube ich aber nicht"...Als ob den UVS interessiert was der Typ "glaubt"...Da zählen Fakten...und ich hatte ja alles archieviert. :rofl:
      Grüsse,
      DOC!