Original von president_dvH
Ahaaa, na das hört sich ja abenteuerlich an... Ich glaube aber fast, dass das nichts mit den Privatsheriffs zu tun hat. Das ist ein Standardverfahren, das in ganz Österreich angewandt wird...
Im Regelfall werden Lenkererhebungen nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen AB 30 km/h im Ortsgebiet und 40 km/h außerhalb eines Ortsgebietes versendet. Natürlich hat Vater Staat aufgrund § 103 KFG immer das Recht den eigentlichen Lenker auszuforschen.
Original von MY_STYLE
also kann ich mir nicht vorstelln das bei einem probeschein das gleiche gilt mit der geschwindigtkeit wie ohne!
mfg
100 Prozentig!! Aber eine Nachschulung bei 500€ find ich ja auch nicht ohne! Das ist für einige Probescheinbesitzern sicher schlimmer als ein Führerscheinentzug von 2 Wochen!
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