strafverfügung

      strafverfügung

      habe eine frage.

      habe eine verfügung vom JULI bekommen, und war ned MAL dort.

      der name rennt auf mich, auf das kennzeichen von mein dad, auto war aba noch nie auf mich angemeldet bzw kennzeichen auch ned.also hat das auto eig nix mit mir zu tun.

      fakt ist, es steht mein name und ein fremdes taferl.

      jetzt steht aber, das auto wurde in 2ter spur gehalten und deshalb muss ich 100€ zahlen.



      jetzt frag ich mich, kann das gehen?!wie kommen die auf meinen name wenns ned MAL auf mich angemeldet ist?!zweitens war ich nicht dort und schon gar ned war die kiste dort geparkt oder in 2 spur steh ich sowieso nie.

      bitte um hilfe!

      lg, alex
      Deine Ausführungen sind etwas strange? Parken in zweiter Spur ist normalerweise mit Abschleppen verbunden...Oder ein Strafzettel an der Windschutzscheibe... Im ersten Fall ergeht die Strafverfügung an den Zulassungsbesitzer, Im zweiten Fall erhält der Zulassungbesitzer eine Lenkerauskunft, sofern der Strafzettel nicht bezahlt wurde. Die Polzei kann ja nicht wissen, wer mit dem Auto gefahren ist, wie sollen sie aus losem Zusammenhang auf den Sohn des Zualssungsbesitzers kommen????

      Also entweder ist Dein Vor- und Zuname, sowie Adresse und Geburtsdatum ident mit dem Deines Vaters, oder Du öffnest die Post Deines Vaters... Alles andere ist ein Ding der Unmöglichkeit, es sei denn die Polizei hat Dich im Juli schon persönlich in der zweiten Spur interviewt, oder der Wagen ist in Wahrheit auf Dich zugelassen (Überraschung!).

      Frag MAL bei der Behörde nach, da gibts ja eh eine Akten-Ziffer, aber so etwas hab ich noch nie gehört. Und danach musst sowieso Einspruch einlegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „president_dvH“ ()

      nein habe mich weder verschrieben noch sonst was.

      ich heisse alex und mein dad peter..und das auto rennt auf ihn.

      und sie haben mich ned in 2ter spur dawischt, bzw dann hätte ich doch gleich zahlen müssen!und wenn ich im fahrzeug bin, darf ich doch in 2ter stehen, was is wenn ich ned panne habe?!



      lg
      In der zweiten Spur ist halten und parken verboten!
      Wenn Du eine Panne hast bist Du verpflichtet das Fahrzeug so schnell wie möglich zu entfernen oder entfernen zu lassen (Abschleppdienst angefordert).
      Sogar das warten auf einen frei werdenden Parkplatz in zweiter Spur ist VERBOTEN und kann zu einer Anzeige führen.

      Beispiel:

      Halten in zweiter Spur kann teuer werden
      Strafe wegen "Verkehrsbehinderung" für Warten auf einen Parkplatz
      Jeder kennt die Situation: Nach mehreren Runden erfolgloser Parkplatzsuche erspäht man endlich einen Passanten, der auf ein geparktes Auto zugeht. Nun heißt es schneller als die anderen die "Pole-Position" zum Einparken zu bekommen. Anstellen muss man sich naturgemäß in zweiter Spur um abzuwarten, bis der begehrte Parkplatz frei ist.

      "Ein kurzer und alltäglicher Vorgang von wenigen Minuten. Man kommt im Traum nicht auf die Idee, dass man damit eine Strafe riskiert", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Ein ÖAMTC-Mitglied wurde für dieses "Vergehen" aber angezeigt. "Da darf sich die Exekutive nicht wundern, wenn manche von 'Abzockerei' sprechen", verlangt Hoffer mehr Feingefühl seitens der Exekutive.

      Mehr Feingefühl seitens der Exekutive

      Walter M. hat sich verärgert an die Rechtshilfe des ÖAMTC gewandt. Er hatte nichts ahnend in zweiter Spur das Ausparken eines anderen Pkw-Lenkers abgewartet. Vorbeikommende Polizisten forderten ihn zum sofortigen Weiterfahren auf, was Herr M. ablehnte. "Wir reden hier von einer Zeitspanne, die maximal der Dauer einer roten Ampelphase entspricht. Von einem nachhaltig verkehrsbehindernden Verhalten kann keine Rede sein", stellt Hoffer klar. Die Anzeige wegen vorschriftswidrigen Haltens in zweiter Spur folgte prompt, ein Einspruch blieb erfolglos. "Vielleicht nur ein seltener Einzelfall, aber jedenfalls ein warnendes Beispiel", betont der ÖAMTC-Experte. "Denn man sieht, dass im Streitfall die Vorschrift siegt."

      Quelle: ÖAMTC


      Grüsse,
      DOC!

      hifi schrieb:

      na und wenn die den nachname von mein dad und mir vergleichen?


      Ist egal, zwei unterschiedliche juristische Personen. Daher Bescheid nicht korrekt ausgestellt wenn du nicht der Zulassungsbesitzer bist (oder die Anzeige direkt auf Deinen Namen läuft, weil Du angehalten wurdest und Deine Personalien festgestellt wurden). Somit wäre der Strafbescheid ungültig, selbst bei selber Wohnadresse und selben Nachnamen.

      Grüsse,
      DOC!
      Aufgefordert wurde ich auch noch nie. Bisher war aber auch noch nie die Polizei oder sonstige Vertreter der Stadt vor Ort... Aber den Spruch kennst Du sicher: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

      Naja, also wie schon erwähnt, ich würde entweder MAL kurz bei der Behörde nachfragen, worum es dabei gehen soll, bzw eher effektiv ist ein Einspruch per Fax mit Sendebestätigung...