18" zoll mit 35er gummi eintragen...

      Wann muss der Geschwindigkeitsmesser (Tacho) angeglichen werden?

      Sobald der Unterschied zwischen dem Abrollumfang (Download Tabelle im PDF-Format oder Excel-Liste / grobe Näherung) der originalen und der neuen Bereifung mehr als ca. +1,5% bzw. -2,5% überschreitet oder sonstige relevante Übersetzungsänderungen vorgenommen wurden, wird u.U. eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers erforderlich.


      Wir bieten diese Prüfung im Fahrbetrieb bei nach ECE-R39 im Fahrbetrieb bei 40, 80 und 120km/h an. Sollte die Anzeige außerhalb der Toleranz nach der RiLi ECE-R39 liegen, so ist eine Tachoangleichung erforderlich.


      Diese Angleichung kann bei nahezu allen mechanischen (durch Einbau eines Übersetzungsgetriebes) und bei vielen elektronischen Tachos durchgeführt werden - allerdings nicht bei allen.


      Daher erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten BEVOR sie sich für den Kauf von Rad/Reifenkombinationen mit deutlich abweichendem Abrollumfang entscheiden !



      quelle:
      http://www.legales-tuning.at/welcome.htm
      Hallo

      Wieso nimmst du nicht die normalen 225/40/18er?
      Dies wäre die Größe für meinen A3 8L und soweit ich weiß sind der A3 und der Golf IV in punkto Felgen ziemlich ident (Lochkreis/zulässige Felgenbreite und ET usw)
      Wenn du unbedingt 225/35er haben willst, dann musst wohl auf 19Zoll umsteigen. Ich hab die am A3 und war kein Problem die eingetragen zu bekommen (mit gültigem Gutachten jedenfalls).

      Grüße,
      Mario